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hätte mal bzgl der ausbildung bzw quereinsteigerausbildung zum versicherungsfachmann bei der debeka folgende fragen.

wie verhält es sich mit dem vertrag den man als quereinsteiger bekommt?

MUSS man nach dem ersten jahr bzw nach der internen ausbildung und dem abschluß zum versichersfachmann noch verpflichtend eine bestimmte zeit im unternehmen oder auf der jeweiligen position oder bei jeweiligen geschäftsstelle verbleiben?

wenn ja, müßte man bei dennoch angestrebten wechsel oder gar bei eigner kündigung mit irgendwelchen ("straf")zahlungen wegen der absolvierten ausbildung rechnen? wenn ja, in welcher höhe oder wie wird es berechnet/"abgegolten"?

kann man schon bzw noch während der internen ausbildung, ohne jegliche auflagen oder rückzahlungen (z.b. der bis dahin absolvierten ausbildung) kündigen oder wechseln?

mit besten dank für mögliche antworten

2007-03-04 09:48:13 · 2 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

2 antworten

Jo, eigentlich stand hier schon mal meine Antwort, vor 2 Tagen ...und weg ist sie ...ei, ei, wer löscht hier nur immer Antworten ? Sinngemäß hatte ich auch geschrieben, dass dies eigentlich in deinem Vertrag drin stehen müßte. Bei Unklarheiten einfach in deiner Firma nachfragen....
mfg ronny

2007-03-08 08:16:18 · answer #1 · answered by rronny 7 · 0 0

da mußt Du mal in dem Laden nachfragen, dies wird Dir hier keiner beantworten können (Werbung ist hier verboten) !!

2007-03-04 11:57:42 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

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