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Bald werde ich einen Sohn bekommen.Ich bin ein Iraner .möchte wissen was ich da machen kann damit der Sohn einen Ausweiß bekommen wird .es ist klar da sein Geburt in Deutschland sein wird bekommt er natürlich den deutschen Ausweiß aber ich will auch den persischen bekommen .wie wäre das möglich sein und was kann ich da tun.

2007-03-04 04:39:04 · 8 antworten · gefragt von adam e 1 in Schwangerschaft & Erziehung Sonstiges

8 antworten

Wieso bekommt Dein Sohn die dt.Staatsbürgerschaft wenn er hier geboren ist? Deutscher kann nur werden, wenn ein Elternteil Deutscher ist.
Ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft, weil meine Mutter Deutsche ist und mein Vater Italiener war.

Die Iranische kannst Du für Deinen Sohn ganz normal bei der Iranischen Botschaft beantragen. Was heisst beantragen, er ist schon Iraner von Geburt an. Den Paß kann er dann später selbst beantragen.

Ich hatte früher nur einen deutschen Kinderpass (bis 16) und ab dem 18. Lebensjahr habe ich einen deutschen Personalausweis und einen italienischen Reisepaß für im Ausland lebende Italiener beantragt.

2007-03-04 04:46:42 · answer #1 · answered by inseliona 2 · 3 0

§ 4

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch den für die Beurkundung der Geburt des Kindes zuständigen Standesbeamten eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.

(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

2007-03-04 04:54:58 · answer #2 · answered by Displicentia 6 · 2 0

Bist Du mit der Mutter verheiratet? Wenn nicht, ist die allererste Bedingung, dass Du die Vaterschaft anerkennst und Du offiziell als Vater geltest. Alles Weitere klärst Du dann am besten mit der zuständigen iranischen Botschaft.

Meines Erachtens ist das den deutschen Behörden im Prinzip egal, ob jemand noch einen zweiten Pass zusätzlich erhält.

Wobei, ganz ernsthaft frage ich mich schon, was der iranische Pass dem Kind nutzen sollte...

2007-03-05 01:52:13 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 1 0

Frage zuerst beim Einwohnermeldeamt Deiner Stadt nach, ob Dein Sohn einen deutschen Paß bekommt oder wie Du sagt auch den Iranischen. Ob beides geht glaube ich nicht. Gehe auch zu einem iranischen Konsulat und erkundige Dich dort ebenfalls.

Liebe Grüße
Turbo.

2007-03-04 04:56:30 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Ein Baby braucht doch gar keinen Ausweis, oder soll das Kind gleich nach der Geburt verreisen, dann braucht er einen Kinderpass.
Erst mal muss man aber eine Geburtsurkunde haben, die Vaterschaft muss ja erst mal anerkannt werden, ausserdem stellt sich ja auch die Frage ob das Kind ehelich ist. Ansonsten kann die Mutter ja sonstwen als Vater angeben.

2007-03-04 22:15:22 · answer #5 · answered by hausmaus 3 · 0 0

wenn man deutscher staatsbürger ist, kann man keine zweite staatsbürgerschaft haben. entweder oder.
da könnte es ein problem geben.

2007-03-04 04:48:03 · answer #6 · answered by ein_mädel 4 · 0 0

Da müsstest du dich mal im Rathaus deines jetzigen Wohnortes befragen ...Standesamt oder Einwohnermeldeamt sind glaub ich dafür zuständig. Mehr weiß ich dazu leider auch nicht, aber vielleicht hilft es ja schon weiter....

2007-03-04 04:47:07 · answer #7 · answered by mtl49w 3 · 0 0

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland nicht so leicht zu bekommen. Schau mal hier nach, da stehen die Informationen:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html

2007-03-04 04:46:51 · answer #8 · answered by carma_pary 6 · 0 0

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