English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

17 antworten

Bestimmt nicht. Sie nehmen dich mit zur Wache wo du die Möglichkeit hast das geschuldete Geld + Staatsgebühr, Kanzleikosten und Barauslagen cash zu bezahlen. Vieleicht hast du dann aber auch die Möglichkeit deine Schulden abzuarbeiten.

Bei Bezahlung der Busse vor Antritt der Haft unterbleibt der Vollzug der Umwandlungsstrafe. Was ich dir raten würde.

2007-03-04 02:28:48 · answer #1 · answered by jose a 2 · 2 2

Kannst du, dadurch kannst du die Haft abwenden. Viele Polizisten fahren auch mit dir zur Bank oder zu Freunden um das Geld zu bekommen.

2007-03-07 05:44:01 · answer #2 · answered by flori260803 2 · 0 0

Ja kannst du wenn du direkt and den Beamten zahlst .

2007-03-06 00:35:38 · answer #3 · answered by conny1611 2 · 0 0

das geht schon
Aber ich würde der Bußgeldstelle ganz sachlich deine wirtschaftlichen Verhältnisse schildern. Stelle die Frage, ob eine Erzwingungshaft dich in die Lage versetzen würde das Bußgeld zu bezahlen, wenn du zahlungsunfähig bist.
Handle eventuell einen monatlichen Betrag aus, den du bezahlen kannst (biete ganz unverschämt z.B. 5€ pro monat).
Entweder sie nehmens oder sie bekommen nix....du gehst für ein paar Tage in´n Bau und bekommen erst recht nix.
denn so oft können sie das nicht wiederholen, weil sie sich sonst selbst ins Unrecht setzen....nichtbezahlen eines Bußgeldes ist KEINE Straftat.

2007-03-04 03:07:28 · answer #4 · answered by Big Tom 4 · 2 2

Ja, die Polizei wird zuerst fragen, ob du das Geld sofort zahlen kannst - sie sparen sich dann den ganzen Aufwand der Festnahme etc., da der Haftgrund entfällt.

2007-03-04 02:26:18 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

Die Erzwingungshaft ist ein Druckmittel (Beugemittel) um eine dem Staat gegenüber obligende Pflicht zu erfüllen, z.B. Bußgeldzahlung nach dem OWiG, Weigerung als Zeuge auszusagen, wenn man kein Zeugnissverweigerungssrecht hat etc.

Ein Privater, der Restaurant- oder Kneipeninhaber muss sich der Zwangsmittel der ZPO (Zivilprozessordnung) bedienen.

Zudem muss die Erzwingungshaft als freiheitsentziehende Maßnahme von einem Richter angeordnet werden und darf nicht vor einem Polizisten, das ist das Gewaltenteilungsprinzip.

Zudem ist das Polizeichreht bei der Verfolfung privater Ansprüche subsidiär, d.h. die Polizei darf erst einschreiten, wenn auf dem normalen rechtsweg keine schnelle, rechtzeitige Hilfe zu erwarten ist., § 2 Abs. II PolG Baden-Württemberg (vorsicht, Polizeirecht ist in jedem Bundesland unterschiedlich)

Die Polizei kann nichts anderes machen, als deine Personalien aufzunehmen, damit der Restaurant- oder Kneipeninhaber dich auf Zahlung verklagen kann und dann ggf. gegen dich vollstrecken kann. DAs kannst du auch selbst, wenn du deinene Ausweis dabei hast.

Andernfalls würdest Du ja deine Mängelrechte nicht durchsetzen können, denn der Anspruch auf Zahlung besteht nur, wenn die Leistung (das Essen etc.) MANGELFREI erbracht worden ist. Man muss ich von einer Bedienung auch nicht alles gefallen lassen.

Die Antwort lautet also:Nein, die Polizei darf dich nicht in "Erzwingungshaft" nehmen, wenn du deine Rechung nicht bezahlst.

2007-03-04 10:32:25 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 2

Ja, das kannst Du ...

2007-03-04 02:40:59 · answer #7 · answered by Seewolf 1 · 1 2

Spare deine Knete und sitze das Ding ab. Nehme ein Buch mit. Falls laenger, natuerlich ein groesseres oder mehrere Buecher. Ein Kartenspiel. Natuerlich spielen die anderen Insassen nur mit Leuten die laengere drin bleiben. Bei 30 Tagen oder bis zu einem Jahr gehst Du ja gleich wieder.

2007-03-04 02:37:19 · answer #8 · answered by Mike E 2 · 1 2

Ich glaube ja,obwohl warum jetzt erst?Zahl es morgen am besten sofort ein,und schicke ein Fax als Beleg und melde es per Anruf sofort,das du eine Überweisung gemacht hast!Viel Glück...

2007-03-04 02:25:07 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 2

Klar kann man.

2007-03-04 02:21:28 · answer #10 · answered by Bolle 7 · 1 2

fedest.com, questions and answers