nur!! 18 monate?!?
also...ich habe zwei kinder großgezogen....und war dem staat dankbar, für die monatliche unterstützung, in form des kindergeldes.
aber, wie um alles in der welt,....kann sich diese irrwitzige meinung immer mehr ausbreiten,....daß ICH kinder in die welt setze...und ALLE anderen dafür aufkommen müssen?
das zahlt der staat doch nicht aus der eigenen tasche (so was hat der nämlich nicht!), sondern geht zu lasten ALLER!!!!
jahrtausende lang haben mütter kinder bekommen,...jahrtausendelang haben sie diese kinder in eigenverantwortung groß gezogen.....und heute soll auch DAS noch auf unbeteiligte abgewälzt werden????
nein danke.....der osten hat uns vorgelebt,....wo ein überzogenes sozialwesen hinführt.....denkt da denn wirklich kein mensch mehr drüber nach?????
2007-03-04 01:16:09
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answer #1
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answered by boeseloreley 6
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Das neue Elterngeld begünstigt wieder einmal eindeutig die reicheren Schichten. Wenn jemand vorher schon eine gut bezahlte Arbeit hatte, bekommt der jetzt MEHR Geld.
Hatte vorher jemand KEINE oder schlecht bezahlte Arbeit, bekommt der jetzt auch WENIGER Elterngeld.
Kinder von ärmeren Eltern bräuchten doch MEHR Unterstützung. Da merkt man von WEM Frau van der Leyen abstammt - war es nicht ein deutscher Bundespräsident mit sehr viel Geld auf dem Konto und einigen Kindermädchen die sich um die 7 Kinder dieser "Dame" kümmerten?
Die Politik begünstigt wieder einmal diejenigen die schon genügend haben! Es sollen nämlich eigentlich nur die Kinder von "besseren Bildungsschichten" gefördert werden.
Und die SPD machte so einen Volksbetrug wieder einmal mit!
Pfui ...
2007-03-04 09:31:56
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answer #2
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answered by mariochristians 1
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also ich kann dieses Elterngeld nicht richtig eingruppieren: Ist es nun eine erhöhte Sozialgeldhilfe oder wollen die Politiker nur den Kreissaal mobilisieren, ohne Eigenbeteiligung. Oder will man nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppierung belohnen, zumindest für 18 Monate. Nur der Aufwand der hier getrieben wird, ist teurer als das Elterngeld. Oder der Politiker hat irgendein Prestigeprojekt im Kopf(?), damit er bei einer Abwahl wenigstens die angebrachte Messingplatte polieren darf und somit weiterhin als Gehaltsempfänger mit vollen Bezügen weiterhin Unfug treiben darf um zu sagen: Ihr habt gegeben und wieder genommen, darum konnten wirksamen Bürgernahe Projekte nicht realisiert werden. Lassen wir und überraschen.
2007-03-05 15:32:16
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answer #3
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answered by Knurrhahn 1
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Das Elterngeld in der jetzigen Form ist überflüssig, weil es die Leute, die einen halbwegs sicheren Arbeitsplatz haben unnötig vom Arbeitsplatz fernhält und so zu einer Gefährdung eben dieses Arbeitsplatzes führén kann!
Auch halte ich das Gießkannenprinzip bei den sozial hier und da sicherlich lobenswerten Förderungen für unnötig teuer. Hier nur die Menschen zu unterstützen, die sozial schwächeln, wäre weitaus sinnvoller! Immerhin sind Kinder immer ein Kostenfaktor, der aber durch kein SGB der Welt ausgeglichen werden kann! Gleiches gilt übrigens auch fürs Kindergeld!
2007-03-05 06:55:40
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answer #4
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answered by Anonymous
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Gerecht kann das niemand machen, jetzt zu den Kindern alle Städte/Gemeinden "kämpfen" mit den Einwohnerzahlen das ist bares Geld zb. wenn eine Stadt 500000 Einw. hat erhält sie von Land und Bund pro Einw. mehr Geld so ist das Prinzip auch in kleinen Gemeinden wir würden schon alt aussehen in Großstädten wenn wir deutsche, ausländischer Herkunft nicht hätten. Ein Drittel der Städte würde man abreissen müssen wegen der Kosten.
2007-03-04 21:25:47
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answer #5
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answered by dollarprinz 4
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Wenn alle den gleichen Betrag erhalten würden, wäre das Elterngelt eine bessere und gerechtere Sache.
Was kann das Kind dafür, dass die Elteren wenig oder viel verdient haben?
Anstelle von diesen Unterschieden, hätte man den Eltern bzw. jedem Kind ein Pauschalbetrag auszahlen können.
Es ist aber bei allem so, verdienst du viel bkommst du noch mehr dazu, aber wenn du zu wenig verdienst, bekommst du nichts.
2007-03-04 14:29:14
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answer #6
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answered by Anonymous
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Was heißt hier nur 18 Monate? Wahr ist, dass Besserverdienende davon mehr haben. Für alle anderen ändert sich aber im Grunde wenig, auch wenn es in Einzelfällen weniger sein kann als beim Erziehungsgeld. Aber mal ehrlich, bekommst du ein Kind DESWEGEN?
2007-03-04 09:28:26
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answer #7
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answered by carma_pary 6
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1.
Beide Eltern haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge (Partnermonate), wenn für zwei Lebensmonate eine Reduzierung des Erwerbseinkommens erfolgt. Maximal können also 14 Monatsbeträge Elterngeld bezogen werden.
2.
Der Normalfall beim Elterngeld:
Auszug aus dem Gesetzentwurf: "Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt."
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Der Höchstbetrag beim Elterngeld:
Es werden maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt. Also auch wenn 67 % Ihres "Netto-Einkommens" mehr als 1.800 Euro ergeben würden, bekämen Sie trotzdem nur 1.800 Euro Elterngeld.
Beispiel:
Die Elterngeldstelle errechnet aus Ihren Belegen ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 3.000 Euro. 67 % von 3.000 Euro sind 2.010 Euro. Da der Höchstbetrag bei 1.800 Euro liegt, bekommen Sie nur 1.800 Euro und nicht 2.010 Euro Elterngeld pro Monat ausgezahlt.
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Der Sockelbetrag beim Elterngeld:
Wer die Anspruchsvoraussetzungen des Elterngeldes erfüllt, bekommt das Elterngeld mindestens in Höhe des Sockelbetrages. Auch wer vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezog, hat Anspruch auf den Sockelbetrag. Der Sockelbetrag beträgt 300 Euro Elterngeld pro Monat.
Beispiel:
Sie waren vor der Geburt des Kindes arbeitslos und hatten somit kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Durch die Regelung des Sockelbetrages bekommen Sie trotzdem ein Elterngeld, und zwar in Höhe von 300 Euro pro Monat. Dieses Elterngeld wird nicht auf Ihre anderen Sozialleistungen angerechnet (siehe Elterngeld-Anrechnung).
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Die Geringverdiener-Komponente beim Elterngeld:
Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen" besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt. Durch diese Regelung bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt.
Berechnungsformel:
67 + (1.000 - Ihr "Netto-Einkommen") / 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung.
Beispiel A (800 Euro "Netto-Einkommen"):
1. Schritt: 1.000 - 800 = 200
2. Schritt: 200 / 20 = 10
3.Schritt: 67 + 10 =77
Beispiel B (400 Euro "Netto-Einkommen"):
1. Schritt: 1.000 - 400 = 600
2. Schritt: 600 / 20 = 30
3.Schritt: 67 + 30 =97
Ergebnis:
Sie bekommen 77 % (Beispiel A) bzw. 97 % (Beispiel B) Ihres "Netto-Einkommens" als Elterngeld ausbezahlt.
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Erhöhung bei Mehrlingsgeburten:
Bei Mehrlingsgeburten bekommen Sie für jedes weitere Kind ein zusätzliches Elterngeld in Höhe von 300 Euro.
Beispiel:
Sie sind Vater oder Mutter von Drillingen geworden. Für das erste Kind bekommen Sie das Elterngeld nach den normalen Vorschriften des Elterndgeldes. Für das zweite und dritte Kind bekommen Sie jeweils 300 Euro ausbezahlt. Wenn Ihr "Netto-Einkommen" 2.000 Euro beträgt, bekommen Sie davon 67 %, also 1.340 Euro für das erste Kind. Für das zweite Kind gibt es 300 Euro und für das dritte Kind ebenfalls 300 Euro. Insgesamt bekommen Sie dann 1.940 Euro Elterngeld.
2007-03-04 09:16:32
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answer #8
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answered by RL 7
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