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9 antworten

Von einem Bekannten weiß ich als der letztes Jahr ins Gefängnis mußte für 4 Monate, hat die ARGE ihm i.d. Zeit die Miete weiter bezahlt. Aber die monatlichen Leistungen gab's selbstverständlich nicht.

2007-03-03 09:10:36 · answer #1 · answered by zicken.zecke 3 · 4 0

Wie sollte das schon laufen?

Wenn ein Arbeitnehmer in den Knast kommt, zahlt sein Arbeitgeber ja auch keinen Lohn mehr. Mit Antritt der Haftstrafe erlischt dann konsequenterweise auch der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen.

2007-03-03 09:04:21 · answer #2 · answered by ★•ஐ MR. IÖS ஐ•★ 7 · 8 0

kommt darauf an ob du nur für dich hartz 4 beziehst oder auch für mann b.z.w kinder ...! dann musst du dem amt bescheid sagen wie lange du zu sitzen hast ...! wenn du alleine bist wird die zahlung eingestellt !

2007-03-03 09:11:18 · answer #3 · answered by ziegenbok05 2 · 2 0

Was soll da schon passieren? Höchstwahrscheinlich erlischen die Ansprüche. Also muss man sich wohl nach dem Gefängnisaufenthalt wieder arbeitslos melden.

2007-03-03 09:10:48 · answer #4 · answered by carma_pary 6 · 2 0

Dann muss man wohl ins Gefängnis. Oder meinst Du, Hartz-IV-Empfänger kriegen mildernde Umstände?
Was genau ist denn hier die Frage, ob die weiter ihr Geld beziehen oder was? Kann ich mir nicht vorstellen - die stehen doch in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, damit dürfte wohl der Anspruch auch gestrichen sein.

2007-03-03 09:09:02 · answer #5 · answered by 7. Sinn 4 · 2 0

Geld wird von dem Tag, an dem Haftbefehl ergeht eingestellt und teillweise rückzahlungen beantragt. Da in Haft gibts dann auch wenigstens jeden Tag ne warme Mahlzeit. Mach Dir keine Sorgen.

2007-03-03 09:40:32 · answer #6 · answered by Stephan K 1 · 1 0

Wußte gar nicht, daß sich hier ´ne uneheliche Stiefschwesterntochter von Schwachkopf Clint herum treibt.
Is´ am Bahnhof heute Abend nix los?
Ihr wißt schon Clint, das ist der von Hirn-Gonorrhoe geplagte Neo-Nazi mit dem Namen eines amerikanischen Schauspielers der eine Jüdin zur Mama hat!

Darm.....
Woher auch sonst können solche Blähung kommen?
Hoffentlich haben Deine Mitbewohner in der Stadt durch Deinen Dunst doch noch etwas mehr Verstand!

Zur Frage:

Das AlG2 wird während des Haftaufenthaltes eingestellt
Wird jemand beispielsweise in der Mitte eines Monats inhaftiert, muß er das "zuviel" erhaltene Geld zurück zahlen oder es wird ihm mit der nächsten oder übernächsten Zahlung abgezogen.
Letzteres kann durch Antrag auf Raten geschehen.

Sollte der Aufenthalt ein längerer sein gibt es die Möglichkei über entsprechende Sozialarbeiter in den JVAs (-oder auch schon vor dem Stellungsbefehl beim Sozialamt oder der sogenannten ArGe-) Anträge zur Mietübernahme zu stellen, weil Wohnungsnot im Rahmen der Resozialisierung vermieden werden soll.

Für die Schwachmaten:
Jede Übernahme von Sonderkosten muß der Betroffene zurück erstatten! Ist also kein Geschenk des Staates es Leute wie Ihr immer wieder, wider besseren Wissens!, kolportiert!

Und solchen Gestalten wie die mit den Darm-Winden gönne ich, daß sie schleunigst in solch eine Situation geraten.
Anders kapieren solch minderbermittelten Hirnrisse eh nicht was in diesem unserem Lande abläuft!
Wenn sie allerdings selbst zur mobbenden Korruptionsblase gehört wird sie sich erst Sorgen machen müssen wenn die Straßen voll sind......

2007-03-03 10:29:31 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 1

Man müsste zahlen,wenn man ins Krankenhaus kommt und ja Kost und Logi frei hat ,wird auch anteilig Geld abgezogen.Zuzahlen im Krankenhaus da ist man ja schon nach kurzer Zeit befreit 1 oder 2 % des Einkommens,deswegen wird abgezogen,ich gehe davon aus das es wenn man im Gefängnis ist es auch so ist!

2007-03-03 09:11:08 · answer #8 · answered by tirreg 5 · 0 0

Eine Unterkunft mit Vollpension, die den Delinquenten dazu auch noch dem Arbeitsmarkt entzieht, das wird vom Arbeitsamt nicht auch noch honoriert!

2007-03-04 00:24:34 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

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