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Hab mal gehört, dass z.B. Lehrer nur Beihilfe bekommen, wenn sie in einer privaten Krankenkasse sind.
Würde so eine Regelung überhaupt Sinn machen ?

2007-03-02 10:54:56 · 3 antworten · gefragt von SewerRat 6 in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

3 antworten

1. natürlich ist es möglich, dass Beamte in der GKV bleiben. Dann sind sie halt ganz normale Kassenpatienten, verzichten faktisch auf Beihilfe.
2. Beamte bekommen je nach Familienstand und Bundesland Beihilfe zwischen 50 und 80 % der Kosten (nach Beihilferecht). Die anderen Kosten werden bei einer PrivatKV mit einem Restkostentarif abgesichert. Damit sind dann Beamte faktisch Privatpatienten.
Was vernünftiger ist, hängt von der persönlichen Situation ab und bedarf der Beratung.
I.d.R. ist Beihilfe + Restkosten wesentlich besser vom Preis-Leistungsverhältnis her...

2007-03-02 20:14:46 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Kann man als sog. freiwillig Versicherter. Dann muß der-/diejenige aber Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil bezahlen.
Das kann dann sinnvoll sein, wenn z.B. Vorerkrankungen vorliegen, die jede Privatkasse zu einem saftigen Beitrag veranlassen würde oder aber Kinder mitzuversichern sind.

2007-03-02 11:18:39 · answer #2 · answered by perdü 5 · 0 0

glaub nicht das das Sinn macht,welcher Beamter geht oder wechselt schon in eine gesetzliche Krankenkasse !!

2007-03-02 11:12:16 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

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