Kein Verbrechen schürt ohnmächtigere Wut als der Mord an Kindern. Angesichts der Grausamkeit, mit der diesmal die siebenjährige Natalie und zuvor andere Kinder mißbraucht, gefoltert und getötet worden sind, kann selbst die nüchterne Nachricht nicht trösten, daß die Zahl der Tötungs- und Sexualdelikte über die Jahre abgenommen hat. Flachslanden, Belgien, Epfach in Bayern - wer wollte da nicht den verzweifelten Ruf nach einem besseren Schutz vor Sexualstraftätern verstehen?
Die Debatte spitzt sich zu: Die Öffentlichkeit, so heißt es, sorge sich zu sehr um die Täter - anstatt die Opfer vor den Trieben der Wiederholungstäter zu schützen. Doch die eilfertigen Forderungen nach schärferen Gesetzen, nach lebenslanger Sicherungsverwahrung, nach chemischer Kastration und nach öffentlicher Bekanntgabe des Wohnorts aus der Haft entlassener Kinderschänder verstoßen allesamt gegen fundamentale Prinzipien unserer Rechtsordnung. Was mit Gesetzen auszurichten ist, das ist auch mit den vorhandenen Gesetzen zu erreichen. Sie geben der Justiz durchaus die nötigen Möglichkeiten, seelisch schwer gestörte und deshalb gefährliche Menschen aus der Gemeinschaft fernzuhalten - für lange Zeit, und, falls notwendig, sogar bis zum Ende ihres Lebens.
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Aber auch und gerade der konservativste Jurist weiß: Bestraft wird die individuelle Schuld des einzelnen. Deshalb muß jeder Fall für sich betrachtet werden. Jeder Verurteilte hat ein Recht darauf, daß die Justiz, wenn und wann es das Gesetz verlangt, prüft, ob er wirklich bis in alle Ewigkeit hinter Schloß und Riegel oder hinter die Mauern einer Klinik gehört.
Die Entscheidung über die vorzeitige Freilassung auf Bewährung zum Beispiel trifft die Strafvollstreckungskammer. Dabei wird meist vergessen, daß die meisten Sexualstraftäter zu einer zeitlich begrenzten Gefängnisstrafe verurteilt werden, daß sie also irgendwann ohnehin freikommen. Richter müssen beinahe täglich eine Antwort auf die schwierige Frage finden: Wird sich der Kinderschänder in Freiheit straffrei verhalten? Dafür gibt es Kriterien: Hat der Betroffene in der Haftanstalt zum Beispiel eine Therapie gemacht? War sie erfolgreich? Bekennt er sich zu seiner Tat? Was sagen die Betreuer, was sagt der Staatsanwalt? Wie gutachten unabhängige Psychologen?
Doch wie sollen die Richter zu möglichst irrtumsfreien Ergebnissen kommen, wenn in den Gefängnissen Therapeuten fehlen? In der Justizvollzugsanstalt Uelzen beispielsweise gibt es nur einen Psychologen für dreihundert Gefangene. Zu Recht wird die Aussagekraft mancher Gutachten angezweifelt: Es gibt nur wenige Experten auf diesem schwierigen Gebiet; oft müssen sich Psychologen und Psychiater äußern, die nicht im Strafverfahren beteiligt waren und den Gefangenen nur aus wenigen Gesprächen in der Zelle kennen. Die Persönlichkeit keines Menschen kann sich ihnen unter diesen Umständen erschließen. Und schließlich kosten Gutachten Geld, das die zu äußerster Sparsamkeit verpflichteten Gerichte bisweilen nicht auszugeben wagen und das in den Justizvollzugsanstalten fehlt, wenn über den Antrag auf Freigang oder Heimaturlaub eines Sexualstraftäters entschieden werden muß.
2007-03-03 03:15:27
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answer #1
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answered by Anonymous
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*weglach* Grossartig... ich hab jetzt keinen Bock, die Quelle zu prüfen, darum glaub ich dir mal, dass das irgendwo ernsthaft so stand...
Und was soll das dann bringen? Wie du schon schreibst - zum Einen ist die Gefahr des Umkehrschlusses gross, dann die Gefahr der Stigmatisierung anderer (wobei - wer würde, wenn er das weiss, das Auto schon ausleihen?) und zum dritten - was fällt den Amis noch ein? Aufkleber für Muslime, Plüschfedern für Schwule und ausgestopfte Tauben für Kriegsdienstverweigerer? Die haben Probleme auf der anderen Seite des Wassers...
Ausserdem - mal unterstellt, so ein Sexualstraftäter sei halbwegs schlau, man sollt's ja ned meinen - fahren die dann halt nicht mehr mit dem Auto los, sondern nehmen das Fahrrad (igitt), laufen zu Fuß (ja pfui) oder tun andere perverse Dinge, bei denen ein Ami natürlich sofort hellhörig werden müsste...
Schwachmatenidee... Danke für den Lacher....
2007-03-02 00:08:51
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answer #2
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answered by Windi 5
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was für eine blöde idee............abgesehen von den von dir eh schon erwähnten bedenken:
straftäter, welche auch immer, gehören in die 'hand' der justiz, aber gott bewahre uns vor dem selbstgerechten mob und lynchjustiz.
2007-03-02 00:17:07
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answer #3
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answered by mororoa 4
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Und für Bankräuber dann "Die Farbe Lila"!
Du, da wäre ich sogar so schlau und würde zum nächsten Überfall mit einem geliehenen oder geklauten Wagen fahren. Oder gleich mit dem Rad. Au weia. Wenn Schreibtischtäter denken.
2007-03-02 00:23:06
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answer #4
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answered by Ulli 7
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das ist nur eine scheinbare Sicherheit. Der Mörder des kleinen Jungen aus Leipzig hat weder Auto noch Führerschein.
Ausserdem würden sollche Leute nicht davon abzuhalten sein einen Mietwagen zu verwenden.
Fahrzeuge sollher Leute benutzt man nicht einmal leihweise!
Tatoo auf die Stirn in Leuchtfarbe - das würde was bringen!
2007-03-02 00:16:30
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answer #5
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answered by Anonymous
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es würde in unseren Straßen bunter,wenn jede verbrechensart ihre eigene Farbe bekommt.
der sonst solide Bürger ,wird Jäger und bläst zum halali,oder was???
2007-03-02 16:58:29
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answer #6
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answered by Jürgen D 5
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Erst einmal gehören Sexualstraftäter nicht mehr in den Straßenverkehr, sondern ins Gefängnis! Da sie meistens auch nach ihrer Haftstrafe Wiederholungstäter sind, muss die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden!
Die Autos mit grünen Nummernschildern würden außerdem ständig von anderen demoliert und zerstört werden, und das bessert die Lage überhaupt nicht. Auch würde dadurch die Familie des Täters mitverfolgt, und dann würden mir Frau und Kinder echt leid tun.
Das mit dem Glauben der Kinder (auch der Erwachsenen) sehe ich genau so wie diese Bürgerrechtsunion. Man kann sich auch ein anderes Auto ausleihen.
2007-03-02 00:25:06
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answer #7
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answered by Anonymous
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JA:=)
2007-03-03 03:45:30
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answer #8
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answered by Anonymous
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wär vielleicht eine lösung. aber, mir wär lieber gelbe nummernschilder für die autofahrer einzuführen die tag täglich unsere kinder totfahren,und die es nie auf die titelseite von bild und co schaffen.
2007-03-02 00:13:30
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answer #9
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answered by Anonymous
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Plüschfedern für Schwule?
Natürlich, aber wie denn nun:
nur rosa oder auch in Form einer Ledermütze?
Machen wir uns aber erst mal an die Arbeit und zwingen jeden Kinderschänder einen Führerschein zu machen......
Die anderen Gruppen nehmen wir uns danach zur Brust......
Diese plakativen Forderungen sind so was von undurchdacht, unausgegoren und haben mit dem eigentlichen Thema gar nichts zu tun.
Den Kindern jedenfalls hilft es nicht!
Übrigens bin ich froh, daß die meißten muslimischen Kinderschänder in Skandinavien sein sollen, denn deshalb müssen sich unsere deutschen Kinder nur vor den deutschen Kinderschändern in acht nehmen.
MannMannMann......
Wie kann man es nur zulassen sich dermaßen von Hass zerfressen zu lassen.
Und dann noch selbst bei solch einem traurigen Thema seinem Haß freien Lauf lassen und auch hier -unterschwellig- die Muslime als die schuldigen präsentieren?
2007-03-02 04:12:10
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answer #10
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answered by Anonymous
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