Hatte auf einem Parkplatz geparkt, der kostenpflichtig war. Hatte mir aber keinen Parkschein geholt - wollte nur schnell was erledigen. Als ich wieder fahren wollte, schaute ich an der Windschutzscheibe nach - kein Strafzettel. Freute mich natürlich und fuhr los. Gestern bekam ich einen schönen Brief von der Stadt, in dem ich aufgefordert werde, die Strafe für das Falschparken zu zahlen. Kann ich dagegen angehen, weil ich ja keinen Strafzettel bei mir am Auto gesehen habe?
2007-03-01
17:56:04
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15 antworten
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gefragt von
Atari
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in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr
Nein. Der Strafzettel ist ja nur ne Info, der Brief gilt. Vielleicht hat der Wind den Strafzettel weggefegt oder irgend jemand hat ihn genommen.
Und du weisst ja, dass du falsch geparkt hast. Dass du nur gehalten hast, konnten die ja nicht wissen...
wenn du weniger als 3 Minuten weg warst, kannst du vielleicht damit noch argumentieren, aber ich glaubs kaum, und du bräuchtest ja auch einen Zeugen oder anderen beweis, das ist den ganzen aufwand nicht wert.
2007-03-01 18:01:03
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answer #1
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answered by synapse79 3
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Das ist genau das, was ich einfach nicht verstehe.
Da wird geparkt, obwohl man weis, dass es entweder kostenpflichtig ist oder man eine Parkscheibe einlegen muss.
Dann wird man erwischt und trotz allem versucht man immer noch sich da irgendwie rauszuwinden!
Zahl dein Verwarngeld und fertig ist die Sache. Denk mal, dass du bestimmt schon öfters "kostenfrei" geparkt hast und dadurch immer noch im "Guthaben" bist!
In dem Sinne...
2007-03-02 03:02:12
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answer #2
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answered by Stefan H 7
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Da hat Dir der Wind einen Streich gespielt und alle Sorgen weggeblasen.Aber zahlen musst du trotzdem!
2007-03-02 02:53:29
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answer #3
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answered by gewola2001 4
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Dumm gelaufen...aber dagegen ist nichts zu sagen, die haben dich erwischt und der "Infozettel " ist eben weg geflogen...
2007-03-02 02:13:02
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answer #4
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answered by bigfoot 3
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Tja leider wirst du wohl zahlen müssen.Was wissen die Politessen was du gerade machst.Kann man nur sagen Pech gehabt.
2007-03-02 02:05:33
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answer #5
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answered by Anonymous
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Auf jedem gebührenpflichtigen Parkplatz ist Parken bis 3 min Gebührenfrei. Wenn du länger als 3 min gestanden bist wirst du das Parkknöllchen bezahlen müssen.
Prüfe jedoch nach, ob die zeit erfasst wurde, wird im Brief der Stadtverwaltungsbehörde KEINE Zeit (Parkzeit) angegeben, Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.
2007-03-05 10:22:20
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answer #6
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answered by Big Tom 4
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Wer kann diesen Sachverhalt bezeugen? - Es gibt Vögel, die entleihen sich von anderen Autos die Knöllchen damit die Politessen glauben, dass er schon "bedient" sei. Auf diese Weise vermeiden sie in aller Regel, dass sie selbst eines bekommen.... In Deinem Fall: Hoffnungslos!
2007-03-04 07:53:03
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answer #7
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Tja leider nicht. Du wirst zahlen müssen selbst wenn du nur kurz gestanden hast viele Städte bzw. Gemeinden haben eine sogenannte Brötchentaste am Automaten (speziell für Kurzparker).
2007-03-03 17:24:14
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answer #8
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answered by Dana 5
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Der Zettel am Auto ist nur ein erster Hinweis, das Schreiben, das du bekommen hast, ist ein Verwarngeldangebot. Du musst das natürlich nicht bezahlen, dann folgt aber ein Bußgeldbescheid und das wird dann noch teurer, wenn du den auch nicht bezahlen willst, dann erfolgt ein Gerichtsverfahren und der Richter wird dir dann schon sagen, ob du zahlen musst oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt sind dann allerdings auch schon so viele Kosten entstanden, dass das Verwarngeld nur noch einen kleinen Bruchteil der Gesamtsumme ausmacht. Fazit: Zahlen!
2007-03-02 08:08:24
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answer #9
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answered by caschi 3
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Nein kannst du nicht, weil sie Beweise haben, entweder 2 Beamte oder Foto. Wer parkt soll auch bezahlen. Wegen solcher Leute erhöhen sich die Parkgebühren. Sorry ist so.
2007-03-02 02:35:04
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answer #10
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answered by patrick_pietzka 2
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