jep,....der nette herr ist verpflichtet, dir eine quittung auszuhändigen!
du mußt sie schon annehmen,....aber natürlich nicht unbedingt in dein poesie-album kleben......;-))
2007-03-01 12:50:50
·
answer #1
·
answered by boeseloreley 6
·
6⤊
0⤋
* Die Vorschrift ist so , er muß eine Quittung ausschreiben und sie dir geben.
.
2007-03-03 02:03:48
·
answer #2
·
answered by Karlchen * 7
·
4⤊
0⤋
Naja, mal so ...wenn du das Geld schon bezahlt hast, und wegfährst, bevor er den Verwarnzettel ausgeschrieben hat, ist das keine Owig oder Straftat. Der Zettel dient eigentlich nur für dich als Beleg, dass du das Verwarngeld bezahlt hast, der Polizist nicht privat abkassiert. Kann er dir den Verwarnzettel nicht mehr aushändigen, heftet er Diesen an seinen Verwarnblock , diesmal für sich als Beleg, dass er nach privat abkassiert hat (falls du hinterher mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommst)
mfg
2007-03-01 16:28:59
·
answer #3
·
answered by rronny 7
·
3⤊
0⤋
Natürlich kann dir die Quittung nicht aufgedrängt werden, du kannst aber zum Bleiben vor Ort gezwungen werden, wenn deine Personalien aufgenommen werden sollen, um sie auf der Quittung zu vermerken, das ist dann eine hoheitliche Maßnahme der Polizei, die zur Not auch mit Gewalt durchgesetzt werden kann.
2007-03-02 00:16:10
·
answer #4
·
answered by caschi 3
·
1⤊
0⤋
wenn Polizist straffe kassiere und gebe keine Zettel dann er Straffe und dein Kumpel sein
2007-03-05 10:00:32
·
answer #5
·
answered by werner h 3
·
0⤊
0⤋
Die Polizei ist verpflichtet,bei Barzahlung eine Quittung auszustellen,a) er muss den Quittierungsblock mit den Durschriften abgeben und b) ansonsten erhält er eine Abmahnung,da ja behauptet werden kann,er würde in "die eigene Tasche wirtschaften".
Also nimm den Beleg an und schmeiß ihn dann weg,das wär gar keine Diskussion für mich.
2007-03-01 18:36:10
·
answer #6
·
answered by D@ggi 5
·
0⤊
0⤋
Die Quittung dient nur Deinem Schutz!
Wenn zum Beispiel der Einzahlungsbeleg verloren geht bei der Behörde und Du eine erneute Aufforderung zum Bezahlen der Strafe bekommst - wie willst Du dann ohne Quittung beweisen, dass Du sie schon bezahlt hast?
Und zum anderen - ja, der Polizist ist verpflichtet dazu, Dir die Quittung zu geben. U.a. um zu belegen, dass er nicht für die "eigene Tasche" abkassiert hat (also das Geld nicht behält).
2007-03-01 18:14:28
·
answer #7
·
answered by tippfeler 6
·
0⤊
0⤋
krasse geschichte! respekt....
2007-03-01 12:48:19
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
2⤊
3⤋
Lass doch gleich den Fuehrerschein bei der Polizei, frueher oder spaeter wird er eh dort landen...damit du kriegst straffe strafe...
2007-03-01 13:07:51
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
2⤊
4⤋
Du redde schei sse deutsch und somit müsse nemme straffe zettel, trottel, vergackeiern können wir uns selbst:-)
2007-03-01 12:51:39
·
answer #10
·
answered by pttler2 5
·
4⤊
10⤋