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Ich bin nächsten Monat vor Gericht geladen. Jedoch als ZEUGE!!! Ich durfte am eigenen Leib erfahren wie es sich anfühlt ein heißes Feuerzeug in den Nacken gedrückt zu bekommen. Nun soll ich gegen den Täter aussagen, der übrigens nicht nur wegen dieser schweren Körperverletzung angeklagt ist, sondern auch hauptsählich wegen fahren ohne Faherlaubnis...

Muss ich da etwas spezielles beachten? (Bitte keine Antworten wie: bei der Wahrheit bleiben, angemessenne Sprache, Kleidung...).
Wie läuft solch eine Verhandlung ab?
Und mit welcher Strafe muss derjenige ungefähr rechnen?

Ich zähl auf euch.

2007-03-01 01:37:56 · 20 antworten · gefragt von Peterle 4 in Politik & Verwaltung Polizei

20 antworten

Strafmaß, dazu kann ich nichts sagen (da muß man sowieso auch mehr wissen). Ich war gerade als Zeugin gewesen. Ich musste nichts beachten, nur einfach auf Fragen antworten.

So Seiten gibt es mehrere im Netz:
http://www4.justiz.bayern.de/olgn/buergerinfo/themen/allg_zeuge.htm
Vielleicht findet sich was von einem Gericht in Deiner Nähe.

2007-03-01 01:46:28 · answer #1 · answered by > Beate < 6 · 2 0

Mache Dir am besten heute schon Notizen was Du noch weißt.Vor allem wollen die wissen warum Du Dich erinnern kannst.( Was war da für Wetter,Warum war es dieser Tag und kein anderer usw.)Auch als Zeuge unangenehm.Immer cool bleiben.Habe ich schon hinter mir.

2007-03-01 09:51:33 · answer #2 · answered by Henry 3 · 4 1

Da haste wohl wieder einen von der Palme gelassen ??? Heisses Feuerzeug = schwere KV ? Soll wohl ein Witz sein ! Mach doch noch ein Mordversuch daraus ! Sein Anwalt wird Dich auseinandernehmen ...
Noch eins zu dem Mist, den hier andere schreiben: Du hast überhaupt kein Aussageverweigerungsrecht ! Es sei denn, es handelt sich um einen nahen Verwandten.

2007-03-01 10:14:29 · answer #3 · answered by Seewolf 1 · 3 1

Zu Beginn stellt der Richter die Anwesenheit der Geladenen fest. Danach werden die Zeugen des Saales verwiesen, um dann einzeln aufgerufen zu werden. Du wirst dann nachdem deine Personalien für das Protokoll festgehalten wurden zuerst vom Richter befragt, danach vom Staatsanwalt und zum Schluß vom Rechtsbestand des Angeklagten.
Bei deiner Aussage solltest du dich daher sehr knapp und prägnant äußern um Mißverständnisse von vorherein auszuschließen. Nur Fakten zählen, was du gedacht oder gefühlt hast ist nicht relevant - und na klar immer bei der Wahrheit bleiben. Schau dir die Gesetze an, deren Übertretung angeklagt sind, damit du weist worauf es in deinen Aussagen ankommt. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast konsultiere einen RA und sprich die Sache mit ihm durch.
Viel Glück

2007-03-01 12:14:47 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Zunächst wirst du gefragt, ob du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist, (dann hättest du unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht), dann bekommst du alles erklärt, was du beachten musst, insbesondere wirst du über die Bedeutung einer möglichen Vereidigung aufgeklärt. Worauf sie auch Wert legen, ist, dass du möglichst genau auf die Fragen eingehst und nicht zuviel erzählst, wonach gar nicht gefragt ist. Die Anreisekosten und den Verdienstausfall solltest du vom Gericht erstattet bekommen, hebe die Quittungen, Fahrkarten etc. gut auf und frage danach.

2007-03-01 11:10:48 · answer #5 · answered by Christian 7 · 1 0

Wenn Du Verdienstausfall hast, bringe ein Bescheinigung mit, wieviel pro Stunde.

2007-03-01 10:19:14 · answer #6 · answered by Sprendlinger 7 · 1 0

ich hatte bisher nur einmal das "Vergnügen", bei Gericht als Zeuge auszusagen.
Erst einmal:
du wartest draußen, bis du als Zeuge aufgerufen wirst.
Bleibe ruhig und gelassen, auch wenn du den Täter siehst.
Erwarte die unerwarteten Fragen.
Sage nichts aus, was dich selbst belasten könnte.
Ist die Verhandlung öffentlich, dann hast du die Wahl: du kannst der Verhandlung nach deiner Aussage weiter beiwohnen, oder nach hause gehen.
Über das Strafmass kann man hier und jetzt noch gar nichts sagen. Das hängt von der Tat selbst ab, und dann natürlich von der Fähigkeit des Verteidigers.
Nach der Verhandlung kannst du dir bei der Gerichtskasse deine Unkosten erstatten lassen.

2007-03-01 09:50:27 · answer #7 · answered by sukram1968 5 · 2 1

Du musst nichts bestimmtes beachten. du kommst einfach rein. die fragen dich erst ob sie die richtigen Daten über dich haben (Name, Adresse usw) und dann fragen sie dich, wie das mit dem Feuerzeug war. den Rest wirst du sehen. Du musst nur auf fragen antworten. Zur Strafe kann man nichts sagen, da es auf verschiedene Faktoren ankommt. z.B Familienstand des Täters, finanzielle Lage des Täters, mögliche Vorstrafen usw.

Hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte.
Mach dir da nicht so´n großen Kopf drüber!

2007-03-01 09:47:56 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 0

Hallo,
Eine Aussage als Zeuge vor Gericht ist nichts schlimmes, du wartest erstmal vor der Saaltür bist Du rein gerufen wirst, dann macht dich der Richter über deine rechte und pflichten aufmerksam, und dann befragt er dich über den Fall etwas aus, was du gesehen hast wer es war und und und .....dann bekommst du dein Zeugengeld schein und kannst nach hause, oder du setzt dich hinten hin und schaust weiter der Verhandlung zu.
P:S: Hoffe konnte dir weiter helfen :-)

2007-03-09 09:40:06 · answer #9 · answered by rudi75de 2 · 0 0

ich bin keine richterrin oder anwältin.....aber du bist ja nicht angeklagt sondern zeuge.... ich würde dir raten natürlich bei der wahrheit bleiben und sagen wenn du dich zb an was nicht errinerst dann sagst du es erlich . dir wird gefragt name wohnort geboren wann , verwand verschwägert . kann sein das noch was gefragt wird aber da würde ich mir keine sorgen machen. das geht "COOL" ab . was täter rechnen muss an strafe.... kann ich nicht sagen (KOMMT AUCH AUF RICHTER AN AUCH) aber das erfährst du ja . ls

2007-03-09 07:00:52 · answer #10 · answered by Mauschi 4 · 0 0

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