Im Prinzip besteht in den ersten drei Lebensjahren des Kindes keine Erwerbsobliegenheit des erziehenden Elternteils, d.h. dieser kann nicht zur einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn für eine Betreuung des Kindes gesorgt ist.
Das Gesetz sagt, dass die Erziehung eines Kindes nicht gefährtdet werden darf. Nur in Ausnahmefällen kann dieses vorliegen, falls eine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege zur Verfügung steht.
Zur Frage des Arbeitslosengeldes während der Stillzeit würde ich sagen, dass nur während des Beschäftigungsverbots während des Mutterschutzes keine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt (aus Rechtsgründen). Etwas anderes kann nach dieser Zeit dann gelten, wenn die Mutter Beschäftigungen ablehnt, weil sie ihr Kind (zuhause?) stillen will. In diesem Fall dürfte dann auch keine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegen.
2007-03-01 01:24:08
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answer #1
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answered by Anonymous
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sie werden nicht gezwungen
sie machen es freiwillig, wenn sie es nicht freiwillig machen stehen sie den Arbeitsamt nicht zur verfügung, somit nicht arbeitslos,
das bedeutet sie bekommen kein Geld vom Arbeitsamt sondern müssten dann Sozialhilfe beantragen
2007-02-28 09:39:06
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answer #2
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answered by Willi wichtig 3
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Also wenn ich diese Antworten schon lese dann fallen mir alle Sünden ein!
Ich bin zurzeit Arge Empfängerin und habe eine Tochter die grade mal 5 Monate alt ist, es gibt keine Sozialhilfe mehr es gibt nur noch die Arge auch wenn man ein kind hat das unter drei ist. Sozielhilfe bekommen Invalieden und ältere Menschen dazu gehören auch die Behinderten Menschen aber nicht normale junge Arbeitsvermittelbare.
Und das die Mutter als Arge empfängerin die ersten drei Jahre bei dem Kind bleiben darf das stimmt nicht das ist für berufstätige gedacht obwohl ich viele kenne die nicht arbeiten gehen und trotzdem zuhause sind, mir zb wurde auch gesagt wenn ich keinen finde der auf mein kind aufpasst sollte ich sie in die krabbelgruppe abgeben damit ich arbeiten gehen kann und da kann der anwalt auch nicht viel drann machen denn spurt man nicht so wie die arge das will dann bekommst du ne geld sperre was ich natürlich nicht so toll finde aber sich mal schlau machen ist keine schlechte idee, denn es gibt genug die auf der straße hängen die kein kind und kein kegel haben sollen sie die doch erst mal drann kriegen und dann an die mütter gehen aber nciht erst mütter mit babys die sich die erste zeit um das kind kümmern auserdem kommt dnene oder dem staat ein platzt in der krabbelgruppe teurer als wenn du dich selber um das kind kümmerst. Einerseits finde ich das richtig andrer seits wieder auch nicht nicht weil ich selber eine tochter habe und mich lieber selbst drum kümmern will sonder weil ich es bei manchen ungerecht finde ich kenne auch genügend die zuhause sind drei jahre lang und müssen nichts tun und die leute kenne ich persöönlich.
Und zu der antwort das es aus einer bildzeitun stammen sollte keine sorge das tut es nicht denn ich bin selber von betroffen ich rege mich zwar nicht auf aber es geht um das prinzip die ungerechtigkeit
So ihr könnt mir jetzt gerne Daumen runter geben wenn euch meine Atnwort nicht passt aber ich schreibe die Warheit denn ich war oder bin selber von betroffen also keine sorge. Ich weis was ich schreibe wenn ich nicht genaus bescheid wissen würde dann hätte ich das schon rein geschrieben aber ich weis nicht in welchen stadtteilen das so leuft wie ich das jetzt gelesen habe in bonn herschen aufjeden fall solche sitten wie ich sie eben geschrieben habe
2007-02-28 10:50:29
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answer #3
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answered by Anonymous
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Also zum ersten: Auch Mütter im Erziehungsurlaub bekommen Hartz IV.
Zum Zweiten: Kinder "dürfen" erst ab dem 2. Lebensjahr ganztags in den Kindergarten gehen.
Zum Dritten: Man kann eine Mutter in der Erziehungszeit nicht zwingen das Kind in eine Einrichtung oder zu einer Tagesmutter zugeben um einen Kurs zu besuchen.
Mütter in der Erziehungszeit bekommen Hartz IV. Auch stillende Mütter fallen in die Erziehungszeit und stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Ferner ist die Politik in Bezug auf Mütter, Kinder und Familien ganz schön beschissen und eine Familienministerin, die sich erlaubt zu sagen: "Deutsche Mütter wären zu faul zum arbeiten!" hat in diesem Job nichts verloren. Denn ich kann auch arbeiten gehen, wenn ich einen gut bezahlten Job hätte und mir ein Kindermädchen leisten könnte. Aber wer zum Teufel stellt schon eine Mutter ein? Mütter werden in Deutschland diskriminiert!
2007-02-28 10:26:51
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answer #4
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answered by whiskygeniesserin 4
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Gleichen Fall kenne ich aus einer anderen Familie. Allerdings im Falle einer Halbtagsfortbildung.
Gebracht hat die Weiterbildung nichts. Vermutlich geht es in Deinem Fall auch darum; Kosten einzusparen.
Eigentlich haben wir doch genug "Arbeitslose". Warum lässt man erziehende Mütter nicht zufrieden. Aber die ganze Hausarbeit und Kindererziehung zählt ja nicht.
@ propulus: Was glaubst du, wer die Kosten der Fortbildung und der Tagesmutter bezahlt?
2007-02-28 10:02:15
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answer #5
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answered by Anonymous
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sicher ein bericht der bildzeitung
2007-02-28 09:53:50
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answer #6
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answered by Anonymous
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Sie sind dazu verpflichtet ! Sie werden von der Solidargemeinschaft bezahlt.
Priorität hat nur eines - Das Sie wieder einen Job bekommen .
Wir leben in einem klasse Land wo man so viel Hilfe bekommt -da sollte man von sich aus auch etwas dazu beitragen . Schauen Sie sich mal Bilder im TV aus den ärmeren Ländern an -da haben Frauen Ihre Säuglinge auf dem Rücken und verichten noch Feldarbeit.
Sie sollten das für sich und ihr Kind machen und wünsche das Sie bald einen Job finden.
2007-02-28 21:04:27
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answer #7
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answered by stadtleopard 4
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ich glaube mir ist gerade alles aus dem gesicht gefallen!
wer hat dir das erzählt?
gott sei dank habe ich hier schon einige intelligente antworten gelesen.
niemand kann dich mit einem kleinen kind zur arbeit zwingen.
warst du vorher berufstätig, bist du im erziehungsurlaub.
warst du es nicht, bekommst du nur hartz. da ist aber immernoch der mutterschutz, der noch bis zum 3. jahr geht, wenn dein kind in den kindergarten gehen kann.
es wir höchste zeit den hausfrauen und müttern die arbeit zu entlohnen.
was würden sich männer dumm und dusselig verdienen, wenn die solche qualifikationen hätten und so viele stunden arbeiten würden?
2007-02-28 10:44:10
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answer #8
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answered by Rattendusche 5
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Wenn man Hartz IV bekommt, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und eine Arbeit, Maßnahme oder einen Kurs annehmen. Kann man das aus irgendwelchen Gründen nicht, bekommt man kein Hartz IV, sondern irgendwelche anderen Leistungen. Natürlich sind Mütter nicht gezwungen ihre (Klein-)Kinder tagsüber abzugeben, nur stehen sie dann dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.
2007-02-28 10:04:01
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answer #9
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answered by Anonymous
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Das hängt davon ab in welchen Level man ist:
Hartz I bedeutet lockeres Leben mit Aufsichtsratspöstchen.
HartzII bedeutet erschwerte Lebensumstände da man brasilianische Nüttchen unterhalten und organisieren muss
HartzIII bedeutet man wird erwischt und muss nun wieder mit einem normalen politischen Amt sein Geld unterschlagen.
HartzIV bedeutet leiiiider Verlust aller Boni, Schwarzgelder, Aufsichtsratsjobs und Selbstbedienungämter in der Politik.
Plötzlich muss man machen was andere einem sagen - und fertig. Klappe halten. Ach was seid ihr Deutschen doch so lustig!
2007-02-28 21:03:12
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answer #10
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answered by SirAdam 3
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