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Ich habe einen Arbeitsvertrag via e-mail bekommen, diesen Ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und wieder per e-mail als bilddatei an den Arbeitgeber verschickt. Die Unterschift des AG war nicht drauf. Nun hab ich den selben Vertrag per Post zugeschickt bekommen, diesmal mit der Unterschrift des AG. In der Vertragsklausel steht das der vertrag erst dan rechtskräftig ist wenn beide Parteien unterschrieben haben. Da nur ich und nicht der AG den gedruckten, gescannten Vertrag unterschrieben habe, scheint dieser wohl nicht rechtskräftig zu sein sonst würde ich ja nicht nochmal den selben per Post bekommen, diesen habe ich noch nicht unterschrieben. Besteht ohne meine Unterschrift auf dem original Vertrag überhaupt ein rechtskräftiger Vertrag?

Was sagt ihr dazu?

2007-02-28 03:23:48 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

Ich habe 2 Verträge zugeschickt bekommen!Einen für mich eine für den AG!

2007-02-28 03:35:28 · update #1

9 antworten

Der Vertrag ist noch nicht rechtskräftig, da Deine Unterschrift im Original noch fehlt. Das Zusenden per E-Mail haben sie vermutlich nur gemacht, um Vertrauen zu schaffen und damit Du den Text schon einmal prüfen kannst.

Also noch einmal selbst unterschreiben. In dem Moment ist der Vertrag rechtskräftig. Und ein Exemplar zurück an den AG.

2007-03-01 01:01:23 · answer #1 · answered by Raik 7 · 0 0

Hallo ! Ich würde an deiner Stelle bei deinem zukünftigen Arbeitgeber direkt nachfragen ! Aber ich denke das der Vertrag rechtskräftig ist, wenn du auf deinem Vertrag den du per Post bekommen hast auch noch unterschreibst ! Dein AG hat ja bereits unterschrieben ! Liebe Grüße Engelchen

2007-03-01 11:18:04 · answer #2 · answered by Engelchen 1 · 0 0

Jede Partei hat eine von der jeweilig anderen unterzeichnete Ausfertigung.Der Vertrag ist damit zustande gekommen und rechtskräftig.

Der guten Ordnung halber sollte man aber nochmals eine per Post zugesandte Papierausfertigung unterschreiben und zurücksenden. Gescannte Dokumente sehen halt nicht so gut aus.

2007-03-01 07:08:29 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

die Tatsache, dass du den Vertrag zweimal erhalten hast bedeutet für mich, dass du einen unterschrieben zurück schicken sollst.
Ich nehme an, dass der AG dich erst dann als Mitarbeiter ansehen wird.

2007-02-28 13:46:22 · answer #4 · answered by sukram1968 5 · 0 0

Es MÜSSEN beide Parteien unterschrieben haben, ansonsten ist der Vertrag nichtig! Da kann man machen was man will!

2007-02-28 11:33:23 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Der Dir zugeschickte Vertrag hat die Unterschrift des Arbeitgebers und ist Dein Exemplar.
Keine Angst, er ist mit der Unterschrift rechtsgültig.

2007-02-28 11:32:03 · answer #6 · answered by ? 6 · 0 0

Nun hast Du einen Vertrag mit der Unterschrift des Arbeitgebers und er hat einen Vertrag mit Deiner Unterschrift!!
Wenn er den auch unterzeichnet hat er doch beide Unterschriften auf einem Vertrag.
Also rechtsgültig!

2007-02-28 11:31:35 · answer #7 · answered by Feuerengel 4 · 0 0

Hi, der Vertrag ist rechtswirksam zustande gekommen, die AG hat deinen und kann ihren Stempel mit Unterschrift zufügen, du kannst das gleiche mit dem Vertrag tun, der dir per Post zugegangen ist.....darum haben sie ihn dir überhaupt zugeschickt....
...viel Spaß noch

2007-02-28 11:29:23 · answer #8 · answered by angie48 6 · 0 0

Du mußt den Vertrag den Du perBrief bekommen hast unterschreiben der ist dann auch rechtsgültig.

2007-02-28 11:30:36 · answer #9 · answered by 7 · 0 1

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