Ich habe einen Arbeitsvertrag via e-mail bekommen, diesen Ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und wieder per e-mail als bilddatei an den Arbeitgeber verschickt. Die Unterschift des AG war nicht drauf. Nun hab ich den selben Vertrag per Post zugeschickt bekommen, diesmal mit der Unterschrift des AG. In der Vertragsklausel steht das der vertrag erst dan rechtskräftig ist wenn beide Parteien unterschrieben haben. Da nur ich und nicht der AG den gedruckten, gescannten Vertrag unterschrieben habe, scheint dieser wohl nicht rechtskräftig zu sein sonst würde ich ja nicht nochmal den selben per Post bekommen, diesen habe ich noch nicht unterschrieben. Besteht ohne meine Unterschrift auf dem original Vertrag überhaupt ein rechtskräftiger Vertrag?
Was sagt ihr dazu?
2007-02-28
03:23:48
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9 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Beruf & Karriere
Ich habe 2 Verträge zugeschickt bekommen!Einen für mich eine für den AG!
2007-02-28
03:35:28 ·
update #1