English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Mein Freund will sein Auto abmelden,weil es kaputt ist.Er hat aber den KFZ Brief als Pfand hinterlegt beim Verkäufer (Privat).Dieser will den Brief aber nicht an die Zulassungsstelle schicken,bis die letzten Raten bezahlt sind.Meine Frage: Darf er das?

2007-02-28 02:14:25 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Autos, Transport & Verkehr Kauf & Verkauf

9 antworten

Der Verkäufer muß den Brief an die Zulassung schicken, wenn der Käufer das Auto abmelden muß. Danach wird er aber wieder zum Verkäufer zurückgeschickt.
Dein Freund soll sich mit der Zulassung in Verbindung setzen, denen die Sachlage klar legen, und die Zulassung fordert dann den Brief vom Verkäufer an. Das ganze läuft dann mit Einschreiben, und dein Freund hat eine Gebühr für den ganzen Aufwand zu bezahlen.
Ist der Wagen dann abgemeldet, schickt die Zulassung den Brief zurück an den Verkäufer. Ist eigentlich eine ganz problemlose Sache.

2007-02-28 03:33:48 · answer #1 · answered by campino65 4 · 0 0

Du brauchst Dir hier nichts erzählen lassen , der muß den Brief zum abmelden an die Zulassungsstelle schicken das kann dein Freund verlangen , aber dann bekommt er (Verkäufer) den Brief wieder und nicht dein Freund , kannst den Sachverhalt auf der Zulassungsstelle schildern da wissen die auch was man tun kann oder wenn Rechtsschutzversicherung besteht , beim Anwalt fragen !!!!! Kenne jemand da war das Auto auch Schrott und die Bank hat den Brief nur zum abmelden hingeschickt und dann wieder zurück an die Bank !!!!

2007-02-28 10:34:31 · answer #2 · answered by sachse2364 5 · 1 0

Er muß den KFZ-Brief auf jedenfalls an die Zulassungsstelle senden und bekommt in auch wieder von der Zulassungsstelle zurück.

2007-03-01 15:54:51 · answer #3 · answered by Bursch50 1 · 0 0

sachse 236 hat völlig recht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

an die anderen mit "nur den schein"
es ist immernoch schade das unqualifizierte antworten auf solch einer seite, den fragenden mit absolut falschen tipps in schwierigkeiten bringen können.
zu der antwort den a......... abwischen.
sollten die eingeräumten raten trotz abmeldung nicht bezahlt werden, geht´s ruckzuck vor gericht und das wars dann mit den raten, dann ist sofortige restzahlung angesagt.

2007-03-01 01:59:22 · answer #4 · answered by toshi5904 2 · 0 0

nartürlich kann er den brief behalten. dein freund braucht nur den schein. aber das ist alles dummes zeug mit der sicherheit vom kfz.brief.wenn dein freund nicht mehr zahlen will(KANN) KANN DER VERKÄUFER SICH MIT DEM BRIEF DEN A..... abwischen.

2007-02-28 15:37:53 · answer #5 · answered by Maxi 5 · 0 0

ja das kann er machen da es ja noch nicht in deinem freund sein besitz ist weil er ja noch raten bezahlt !!!

2007-02-28 11:33:21 · answer #6 · answered by Interresant 2 · 0 0

ja kann er. ist ja genau so wie bei ratenkauf beim autohaus. da behält das autohaus ja auch den brief. zum abmelden braucht dein freund aber auch den brief nicht sondern nur den schein.

2007-02-28 10:19:40 · answer #7 · answered by poni7880 3 · 1 1

klaro darf er das,ist ja sein eigentum wenn die kiste noch nicht bezahlt ist.

2007-02-28 10:19:35 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

das kann er,wie sollte er sonst an sein restliches geld kommen?

2007-02-28 10:17:48 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

fedest.com, questions and answers