Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".
Wozu braucht man ein Führungszeugnis?
Das Privatführungszeugnis wird im allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.
Ein Behördenführungszeugnis wird dagegen benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.
3. Wo bekommt man ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Daneben kann aber auch der gesetzliche Vertreter - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch einen Bevollmächtigten (z. B. Rechtsanwalt) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen des Antragstellers ein Führungszeugnis beantragen kann. Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.
Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.
Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt. Weitere Informationen hier.
4. Kann man ein Führungszeugnis über das Internet beantragen?
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen.
5. Was kostet ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis kostet 13,-- Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.
6. Was steht in einem Führungszeugnis?
Wenn im Führungszeugnis steht:
"Inhalt: Keine Eintragung",
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Weitere Informationen hier.
2007-02-28 06:30:30
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answer #1
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answered by Anonymous
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hoffentlich gar nix
ansonsten in einem Polizeilichem was man angestellt hat
2007-02-28 05:19:42
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answer #2
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answered by Anonymous
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Das Führungszeugnis enthält die Eintragungen zu Deinen Vorstrafen. Allerdings mit einigen Einschränkungen.
Über alle gerichtlichen Verurteilungen gibt es ein "Bundeszentralregister". Jedesmal, wenn man vor Gericht zu einer Geldstrafe oder Gefängnisstrafe verurteilt wird, wird die Höhe dieser Strafe dort eingetragen.
Dabei ist es egal, um welches Delikt es geht, Ladendiebstahl, Schwarzfahren, Unfallflucht, Körperverletzung, Mord.
Kein Eintrag erfolgt, wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht (auch gegen Auflagen, z.B. Ableistung von Sozialstunden oder Geldzahlungen) eingestellt wurde.
Das Führungszeugnis ist eine Abschrift aus diesem Register.
Allerdings werden in das "normale Führungszeugnis (O)", welches in der Regel beim Arbeitgeber vorzulegen ist, Verurteilungen dann nicht aufgenommen, wenn lediglich Strafe verhängt wurde und diese nicht höher als 90 Tagessätze Geldstrafe oder 3 Monate Freiheitsstrafe ist.
Sobald allerdings mindestens zwei Verurteilungen erfolgt sind, egal wie hoch diese sind, also z.B. auch bei einer Verurteilung zu 10 Tagessätzen und 20 Tagessätzen, werden sie in das Führungszeugnis aufgenommen und man gilt als "vorbestraft".
Das Führungszeugnis kann man beim örtlichen Einwohnermeldeamt beantragen.
2007-02-28 10:42:15
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answer #3
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answered by Lilly_Fee 2
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In einem Führungszeugnis steht ob und womit du mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist
2007-02-28 05:24:42
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answer #4
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answered by midnightflower402002 4
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...es werden nur negative einträge darin festgehalten, z.b. drogenhandel, diebstahl usw...
einige firmen bestehen auf ein führungszeugnis...meines ist "rein" !
2007-02-28 05:20:25
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answer #5
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answered by Rebecca 6
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Das Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt bantragt.
Es kommt vom Bundeszentralregister, wo die Vorstrafen vermerkt sind.
Bei den meisten steht wohl "kein Eintrag".
Ansonsten werden die Straftaten aufgelistet.
2007-02-28 13:32:46
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answer #6
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answered by Helgale 7
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in einem Führungszeugnis steht
wenn du mal rechtskräftig vor Gericht verurteilt wurdest.
führerschein
betrug
schwarzfahren
geldangelenheiten
2007-02-28 05:28:28
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answer #7
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answered by Willi wichtig 3
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Führungszeugnis - Polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist eine auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag (§ 30 BZRG) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird.
Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".
* Sehr informativ: Extern FAQ-Liste des Bundeszentralregister
MfG
2007-02-28 18:22:06
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answer #8
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answered by mietzi0210 2
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eventuelle rechtskräftige Verurteilung.
2007-02-28 08:33:16
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answer #9
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answered by Anonymous
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das wofür du "verknackt" worden bist. also straftaten, die richterlich abgeurteilt wurden und eine vorbestrafung nach sich zogen. ( körperverletzung/ btm handel/ mord/ usw.)
steht nicht drin wenn du nachbars äpfel gemopst hast!!
aber sollte "sauber" sein!! ........................ oder?
gruß POW*MIA
2007-02-28 05:55:16
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answer #10
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answered by xy 6
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