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Der Stichtag war der 25.2. Heute habe ich mein Februargehalt vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Weniger als die Hälfte vom normalen Gehalt. Ist das so richtig, oder muss ich mich noch an die Krankenkasse wenden? Wer hat damit Erfahrung?

2007-02-27 20:34:41 · 5 antworten · gefragt von , 2 in Schwangerschaft & Erziehung Schwangerschaft

Ich habe meine Krankenkasse bereits im August in Kenntnis gesetzt und dann immer wieder gefragt. Ich finde den Service der Krankenkasse ziemlich bescheiden. Woher soll ich dann riechen, dass ich eine Bescheinigung hinschicken muss. Ich habe da jetzt angerufen und plötzlich bekomme ich die Auskunft darüber.

2007-02-27 20:57:50 · update #1

5 antworten

Das Mutterschutzgeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Es gibt hier einen gelben Schein, der ein wenig wie eine Krankmeldung aussieht; außerdem ein Beantragungsformular zur Krankenversicherung Deines Babys.

Auf dem gelben Schein sind die Angaben zur Person, zum vorraussichtlichen Geburtstermin und Anfang/Ender des Mutterschutz einzutragen, sowie der Arbeitgeber und ein Stempel vom Frauenarzt muss auch drauf.

Die Beantragung ist soweit mir bekannt ab der 7 Wochen vor dem errechneten Termin möglich. Die Zahlung erfolgt zweimal; einmal für die Wochen vor der Geburt und dann für die Wochen nach der Geburt. Ich an Deiner Stelle würde einfach mal bei der Krankenkasse anrufen.

Grüssle
Fairydragon

2007-02-27 21:39:09 · answer #1 · answered by gwasanee 3 · 2 0

Du solltest dich auf jeden Fall mal an deine Krankenkasse wenden und dein Anliegen einem Berater sagen. Der kann dir da sicher viel besser weiterhelfen und evtl. auch gleich alles in die Wege leiten.

2007-02-28 04:46:43 · answer #2 · answered by wunschbox 6 · 1 0

also du bekommst eine bescheinigung von deinem gyn. und die geht an kk danach wirst du das geld bis zur geburt bekommen und den rest danach so wars bei mir

2007-02-28 07:42:32 · answer #3 · answered by mausi&schatzi 6 · 0 0

Du hättest schon im Vorfeld Deine Krankenkasse von Deiner Schwangerschaft und Deinem errechneten Entbindungstermin in Kenntnis setzen müssen, die benachrichtigen dich dann auch über den Beginn der Mutterschutzfrist, und klären normalerweise dann das Mutterschutz-Geld mit Deinem Arbeitgeber. Woher sollen die's denn riechen können? Der Arzt hat ja Schweigepflicht!

Ich würd das jetzt zackig nachholen, am besten vorab telefonisch, und dann schriftlich. Die Kasse zahlt dir dann einen bestimmten Satz (max. 13 Euro pro Kalendertag), die Differenz zum Nettolohn vor dem Mutterschutz muss der Arbeitgeber drauflegen, damit das volle Gehalt wieder dabei herauskommt.

Desweiteren bist du während des Mutterschutzes beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, du warst vorher schon drin, und brauchst auch für dein Gehalt keine Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen. Dies sollte den Arbeitgeber klären, bzw. ist es auch empfehlenswert, sich hier mal von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Ausnahmeregelung gelten bei freiwillig gesetzlich und Privatversicherten.

2007-02-28 04:53:51 · answer #4 · answered by Windi 5 · 1 1

Der Arbeitgeber ist verpflichtet 6 Wochen nach Krankheit bzw. Mutterschutz Geld zu zahlen, also ein volles Gehalt und ein halbes Gehalt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Ich würde, damit nix schief läuft die Krankenkassen mal anrufen und nachfragen.

2007-02-28 04:48:47 · answer #5 · answered by gberkelenz 5 · 0 0

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