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Vielleicht kann mir jemand den juristischen Zusammenhang erklären:
Suizid aus freiem Willen ist nicht strafbar. Wenn aber jemand Zeuge einer suizidalen Handlung wird, ist er zur Hilfeleistung verpflichtet oder wird, wenn er nichts macht, der unterlassenen Hilfeleistung angeklagt (mal abgesehen davon, dass die Hilfe ethisch obligat ist). Ein Arzt oder Therapeut, der einen begründeten Verdacht einer anstehenden suizidalen Handlung hat, muss Zwangseinweisung mit allem Pipapo einleiten ...
wie passt das juristisch zusammen? Ich kapier das nicht.
Bitte, wenn möglich, juristisch erklären und nicht ethisch oder so werten (das wäre ein anderes Thema).

2007-02-27 07:53:18 · 12 antworten · gefragt von irmela_p 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

@schneeball, ich möchte verstehen, keine beratung und mir ist auch klar, dass menschliches empfinden öfter der rechtssprechung widerspricht; die antworten haben mich schon sehr viel weiter gebracht,thx

2007-02-27 08:26:23 · update #1

12 antworten

Suizid an sich kann nicht strafbar sein, weil man ja "nur sich selbst" was antut - du kannst dich ja auch nicht selbst des Exhibitionismus verklagen, weil du dich im Spiegel nackt sieht, oder wegen einer ungesunden Ernährung, die du dir selbst verordnet hast.

Suizid kann aber stragbar sein,wenn er eine Störung der öffentlichen Ordnung enthält - also jemand, der sich vor ne Bahn schmeisst und überlebt muss damit rechnen kaputtgeklagt zu werden.

Weiterhin wird aber angenommen, dass Suizid aufgrund einer geistigen Haltung geschieht, die keine rationalen Schlüsse mehr zulässt. Der Suizidkandidat ist also in psychologischer Hinsicht unmündig, unfähig, Entscheidungen zu treffen - einer solchen Person bist du verpflichtet zu helfen. Und Ärzte und Therapeuten müssen das sowieso tun, dazu sind sie rechtlich verpflichtet - Leben zu retten.

2007-02-27 08:07:23 · answer #1 · answered by eris_kurn 3 · 1 0

Ich denke, wenn man wirklich sterben will, bringt man sich so um, dass man keine Zeugen hat und da gibt's ja viele Möglichkeiten. Denn schließlich ist das ja so ein Suizid eine wichtige Sache und die will gut geplant sein.
Wenn man sich irgendwo umbringt, wo man Zeugen hat, würde ich davon ausgehen, dass es
a) eine Kurzschlussreaktion oder
b) ein etwas verquerer Hilferuf
der entsprechenden Person ist.
In beiden Fällen könnte man davon ausgehen, dass sich die betreffende Person vielleicht mit einigem Abstand zu ihrer derzeitigen Situation nicht mehr umbringen wollen würde. Deshalb ist hier der freie Wille duch die derzeitige Situation vllt nicht genutzt wurden, um das abzuklären muss man die betreffende Person aber erstmal von ihrem Vorhaben abhalten. Wenn sie sich ernsthaft umbringen will, kann sie das dann immer noch.

2007-02-27 17:06:58 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

es passt aber gut juristisch zu unserem römischen rechtsverständnis.
- sich selber töten verwirklicht keinen straftatbestand
- passiv zusehen verwirklicht den tatbestand der unterlassenen hilfeleistung, § 323 StGB
- aktive mitwirkung gilt als z.b. tötung auf verlangen § 216 StGB.

das gesetz hat mit dem persönlichen rechtsempfinden oft nicht das geringste zu tun.

da ärzte und pflegepersonal denselben gesetzen unterliegen wie jeder andere bürger, bzw. noch mehr in die pflicht genommen werden in dem sinne, dass sie eine besondere verantwortung tragen, müssen sie, ob sie es wollen oder nicht, sich noch mehr absichern: denk mal an die skandale der letzten fünfzehn jahre..

hoffe, dir geholfen zu haben.
p.s. rechtliche beratung darfst du von laien aber nicht erhalten; das ist nur theoretisch.

2007-02-27 16:20:04 · answer #3 · answered by schneeball 3 · 1 0

Bitte, es ist doch ganz einfach:

Suizid (auch der Versuch) war mal verboten; der entsprechende Paragraf wurde aber aus dem StGB entfernt.

Unterlassene Hifeleistung hingegen IST strafbar.

Wenn jemand also Gefahr für Leib und Leben einer anderen Person erkennt, muss er einschreiten. Auch wenn diese Person die Absicht hat, ihr Recht auf Selbsttötung auszuüben.

(Die entsprechenden Vorschriften mag ich jetzt nicht nachschlagen.)

2007-02-27 16:12:06 · answer #4 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

Mir wäre es eben nicht egal wenn jemand sich nur deswegen abmurksen will weil er/sie nicht weiterweiss, das Gesetz sollte mal so bleiben, @alwin, das es für den/die der Versuch nicht strafbar ist beweisst das auch die Gesetzschreibung menschlich sein kann: warum dem Menschen psychisch oder physisch leidet das Leben noch schwerer machen?

2007-02-28 08:21:58 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Also Ärzte müssen so handeln, weil sie den Hippokratischen Eid geschworen haben, in dem sie sich dazu verpflichten Leben zu erhalten. Hier: Punkt und Ende.

Der normale Bürger muss sich aber ebenfalls an das Gesetz halten. Jemandem nicht zu helfen, der in Not sein könnte, ist unter Umständen "Unterlassene Hilfeleistung" - egal, ob er sich durch einen Selbstmordversuch selbst in diese Lage gebracht hat oder nicht.

Schau doch mal im Wikipedia-Artikel rein, dort meint man, dass es im Zuge des Selbstbestimmungsrechts straffrei sei. Unter Strafe gestellt hat man's in Japan, um abzuschrecken, da dort die Suizidrate relativ hoch war.

2007-02-28 02:02:36 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn man nicht eingreift nennt man das "unterlassene Hilfeleistung" und das ist in allen Fällen strafbar, nicht nur wenn man einen Selbstmord nicht verhindert.

Rein juristisch ist das schwer zu erklären, denn Gesetze werden immer so allgemein gehalten, dass sie auf möglichst viele Fälle passen. Und je allgemeiner sie sind und auf je mehr Fälle man sie beziehen kann, desto miss- und unverständlicher können sie werden. Das ist ein großes Problem in der Gesetzgebung und auch das große Problem hier.

Es ist einfach so, dass (vom Gesetz her) von uns allen erwartet wird, dass wir eine gewisse Verantwortung zu tragen haben was unsere Mitmenschen betrifft. So etwas hilft oft Leben zu retten (egal ob der Gerettete es nun will oder nicht) und man setzt sich damit für die Gemeinschaft ein (als Bürger hat man halt seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft).

So etwas birgt aber auch oft Gefahren, da muss man natürlich aufpassen. Um dieses Gesetz kommen wir leider nicht drumrum, auch wenn wir dabei umkommen oder uns dabei geschadet wird haben wir sozusagen "richtig gehandelt", aber das bringt uns dann nichts.

2007-02-27 16:33:29 · answer #7 · answered by asiamoon 2 · 0 0

Hi, in Deutschland ist aktive und passive Sterbehilfe strafbar....
...aktiv ist klar, jemand wird zu Tode gebracht, egal ob durch Verabreichen eines Giftes oder der Abstellung einer lebensverlängernden Massnahme (Sauerstoffmaschine)
...passiv, wenn man einfach zuschaut, oder Kenntnis davon hat und nichts unternimmt.
...viel Spaß noch

2007-02-27 16:06:11 · answer #8 · answered by angie48 6 · 0 0

der historisch zu Grunde liegende Ansatz ist der, dass Selbstmörder nicht geistig auf der Höhe sind (vermindert schuldfähig). Daher wird er selbst in D. nicht bestraft (es gibt aber viele Länder, auch in Europa, wo das so ist). Aber andere müssen halt helfen, weil ein Selbstmörder Hilfe benötigt!
Unsere Gesetzgebung ist also ein Kompromiss: der Selbstmörder ist verrückt, daher benötigt er Hilfe und muss vor sich selbst geschützt werden.

2007-02-28 05:30:32 · answer #9 · answered by Michael K. 7 · 0 1

Das ist Deutschland.....................................

2007-02-27 16:08:09 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 1

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