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Ich habe für meine E-Mailbewerbungen meine Unterschrift eingescannt und füge sie der .pdf-Bewerbung dazu.
Wenn der Empfänger die Unterschrift als Bild abspeichert und diese zweckentfremdet, kann ich dann dafür haftbar gemacht werden?

2007-02-27 07:27:13 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

5 antworten

Eigentlich nicht, ist die gleiche Situation, wie wenn jemand bei einem von dir unterschriebenen Brief die Unterschrift abschneidet und irgendwo anders draufklebt oder kopiert, also Urkundenfälschung.

2007-02-27 07:55:41 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

Erste Frage: nein

Zweite Frage: nein, denn spätestens bei Vorlage des Originals fliegt der Schwindel auf. Aber DU hast möglicherweise die Beweislast!

Rechtsgültig sind allenfalls Unterschriften aus einem Unterschriftsautomaten.
Jedoch kann jeder deiine Oroginal-Unterschrift einscannen, und der Ärger geht auch los!

ALSO: besser nicht bewerben!

2007-02-27 16:20:34 · answer #2 · answered by Brian W. Ashed 7 · 1 0

Nein, die Unterschrift ist nicht rechtsgültig. Du kannst aber trotzdem Probleme bekommen, wenn sie jemand fälscht. Bei Bewerbungsschreiben dürfte das nicht der Fall sein; Du kannst aber in solchen Fällen eine Art "Tagline" in Deine Unterschrift einbauen, zum Beispiel einen Unter- oder Überstrich, den Du sonst NIE benutzt, außer für Deine Bewerbungsschreiben.

2007-02-27 15:46:54 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

nein, kannst du nicht, da die Unterschrift widerrechtlich genutzt wird.
Das gleiche betrifft doch auch handschriftliche Briefe oder sonstige Dokumente.
Die andere Seite ist, dass eine solche Unterschrift auch nicht als rechtsverbindlich gilt...

2007-02-28 04:39:59 · answer #4 · answered by Michael K. 7 · 0 0

ja, du musst schon eigenhändig unterschreiben

2007-02-27 15:36:54 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

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