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Hallo,
Ich arbeite 5 Tage/Woche vormittags 4 Stunden auf 400€ Basis.
Eine Vollzeitstelle bekomm ich leider nicht. Ich wollt nun fragen, ob ich noch eine Stelle als Teilzeitkraft haben darf?
Also dass ich keine zwei 400€ Jobs haben darf, weiß ich.
Aber ich mein ja auch eine Teilzeitkraft bzw Halbtagsjob..
Oder ist Teilzeit und 400€ Basis das gleiche? Bin verwirrt..
Danke für vernünftige Antworten!

2007-02-26 22:51:42 · 10 antworten · gefragt von Katharina 6 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

Danke für die ersten Antworten! Wie ist das dann mit den Steuern und der Versicherung wegen Teilzeit? Wie schon gesagt, arbeite ich momentan leider nur auf 400€ Basis und möcht noch was dazu verdienen.

2007-02-26 22:58:11 · update #1

Wegen der Pauschalsteuer: Ich zahl die selber, die wird mir von den 400€ abgezogen (Sind dann 8€) Aber wie läuft das alles dann mit Steuern, Versicherung und so? Man man alles so kompliziert.. =)

2007-02-27 22:11:26 · update #2

10 antworten

Du kannst noch einen Teilzeitjob auf Lohnsteuerkarte machen. Solange du auf Lohnsteuerkarte und nebenbei auf 400 Euro Basis arbeitest ist es egal ob Voll- oder Teilzeit

2007-02-26 22:55:50 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 1 0

Hallo,

eine Teilzeittätigkeit (auch Halbtagsjob genannt) liegt immer vor, wenn nicht Vollzeit gearbeitet wird. Das heißt auch schon dein jetzt ausgeübter Minijob ist eine Teilzeittätigkeit. Da dein Gehalt nicht über 400,00 € liegt, ist die Tätigkeit als "geringfügige Beschäftigung" / "Minijob" einzustufen. Oft wird von den Arbeitebern übersehen, dass Minijobber die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte haben, d.h. Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb der ersten 6 Wochen, bezahlten Urlaubsanspruch, tarifliche Bezahlung, Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld, Anspruch auf einen Arbeitsvertrag… Wenn du dich darüber genauer informieren möchtest, dann schau mal auf den 1. Link unten…

Wie du selbst schon angemerkt hast, kannst du nur einen Minijob neben deiner Hauptbeschäftigung ausüben, jedoch nicht beim gleichen Arbeitgeber. Eine zweite Beschäftigung mit einem Entgelt von bis zu 400,00 € würde dazu führen, dass die Gehälter beider Beschäftigungen zusammenzurechnen sind. Da du mit dem ersten Job schon die 400,00 €-Grenze erreicht hast, würde dein Gehalt aus diesem und dem 2. Job steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wenn dein Arbeitsentgelt aus dem 2. Job aber regelmäßig über 400,00 € liegt und die Tätigkeit länger als 2 Monate bzw. 50 Tage ausgeübt wird, ist nur diese Beschäftigung steuer- und sozialversicherungspflichtig (also auf „Lohnsteuerkarte“). Übersteigt das Entgelt nicht 800,00 €, dann profitierst du als Arbeitnehmer noch von der sog. „Gleitzonenregelung“ (auch „Midijob“ genannt- Info’s hierzu siehe 2. Link). Hierbei muss der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Deine erste Beschäftigung bleibt aber weiterhin als Minijob für dich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Viele Arbeitgeber lehnen eine Anstellung auf Lohnsteuerkarte prinzipiell ab, weil sie denken, dass sie damit ungünstiger fahren (meist in Unkenntnis der Rechte eines Minijobbers). Dabei liegt die Belastung eines Arbeitgebers bei einem Entgelt von z.B. 500,00 € im Durchschnitt bei 20% = 100,00 €, wogegen er bei einem Minijob mit 30% von max. 400,00 € = 120,00 € zur Kasse gebeten wird. Nur mal so als Argumentationshilfe…..

Wie viel Netto dir bei deiner Hauptbeschäftigung über bleibt, musst du dir leider selbst ausrechnen (da du keine Angaben über deinen Familienstand, Religion, evtl. Krankenkasse gemacht hast)… siehe 3. Link… Du musst nur ein Kreuzchen bei Gleitzonenanwendung machen, wenn das Bruttoentgelt zwischen 400,00 € und 800,00 € liegt.

Und ganz wichtig, du musst dir von deinen ersten Arbeitgeber die Erlaubnis zur Ausübung deiner weiteren Beschäftigung einholen und umgekehrt den neuen Arbeitgeber über den Minijob informieren.

Hoffe, dich nicht noch mehr verwirrt zu haben
LG vom kleinen Zotteltier


@Pisepampel: Die Belastung eines Arbeitgebers durch einen sogenannten Minijob setzt sich aus 15% Renten- und 13% Krankenversicherungsbeitrag zusammen. Wenn der Minijobber keine Lohnsteuerkarte vorlegt, kommen pauschal nochmal 2% Lohnsteuer hinzu. Macht also insgesamt mind. 28% / max. 30%. Wo du deine Zahl her hast, weiss ich nicht...

2007-02-27 09:58:38 · answer #2 · answered by kleines_zotteltier 5 · 1 0

das ist zulässig. der hauptjob, mit der vollen versicherungspflicht kann in voll- oder teilzeit ausgeübt werden. daneben darf man einen 400 euro job ausüben.

ich werde gleich noch die gesetzliche grundlage einfügen.

2007-02-27 06:55:55 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

In Deutschland darfst Du arbeiten wie viel Du willst.

2007-02-27 11:08:03 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 2

Laredo scheint der Einzige zu sein, der tatsächlich Ahnung hat.

Ich habe als Arbeitgeber ständig Theater mit der Bundesknappschaft, weil neben dem 400 Euro-Job noch eine weitere Tätigkeit aufgenommen wird und dann die volle Versicherungspflicht auch für den 400 Euro-Job eintritt. Völlig falsch ist die Feststellung, dass man eine Pauschalversteuerung von 2% für einen 400 Euro-Job bezahlen müsste.

Ich muss als Arbeitgeber 27% Pauschlaversteuerung an die Bundesknappschaft abführen.

Ich entlasse auch jede 400 Euro-Kraft, sobald sie einen weiteren Job annimmt, da das Geschäft die höheren Sozialkosten der vollen Versicherungspflicht, einfach nicht hergibt.

Was hier für ein Nonsens an Antworten zu finden ist - einfach erschreckend!

2007-02-27 08:13:37 · answer #5 · answered by Dr. House 4 · 0 3

du kannst einen geringfügig bezahlten Job auch ohne Steuerkarte machen, aber das geht nur wenn eine Pauschalbesteuerung gezahlt wird(2%)

2007-02-27 07:41:29 · answer #6 · answered by chris b 2 · 0 3

Logisch, Du brauchst ihn blos finden.

2007-02-27 07:40:35 · answer #7 · answered by Helgale 7 · 0 3

Du darfst so viele Arbeitsstellen haben wie Du willst, nur mußt Du angemeldet arbeiten. Also immer auf Lohnsteuerkarte arbeiten.

2007-02-27 07:31:06 · answer #8 · answered by 7 · 0 3

Kannst soviel Jobs machen wie du möchtest, du wirst dann allerdings auch mit dem 400 €-Job voll versicherungspflichtig und da wird der Arbeitgeber dieses Jobs, vermutlich nicht mitspielen.

2007-02-27 07:13:25 · answer #9 · answered by Laredo 6 · 0 3

So wie ich es weiß, geht es nicht. Du darfst nur 400 Euro verdienen, alles was drüber ist muss du versteuern.

2007-02-27 06:58:52 · answer #10 · answered by Roxana 6 · 0 3

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