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Von vielen aus meinem Kumpelkreis habe ich erfahren,daß ihre Pick-ups,obwohl vom Hersteller als LKW produziert,vom TÜV als LKW eingestuft und abgenommen,von der Zulassungsstelle als LKW zugelassen,vom Finanzamt als PKW deklariert und besteuert werden.Ist man diesen Finanzbürokratieabzockern hilflos ausgeleifert?Ist die EU Regelung 40%Ladefläche in D
nicht gültig (60%)?Wie siehts aus bei einer VW Doka,Typ 245,Bj 86,Im Brief steht von Anfang an.Kann da das Finanzamt nachträglich per Dekret einen PKW daraus machen?

2007-02-26 21:52:16 · 4 antworten · gefragt von Fritz 4 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

4 antworten

Ja das Finanzamt geht nach der Schlüsselnummern die in der Zulassung eingetragen sind,Also müsstest du ein Gutachten Vorlegen und ausdrücklich die Schlüssel nummern nach dem Gutachten eintragen lassen dann ist alles Rechtens! Denke erstmal darüber nach was du dir anschaffen willst und achte auf die Schlüssel nummern laut Hersteller

2007-02-26 22:21:47 · answer #1 · answered by willyjo47 2 · 0 1

Die FÄ /Bundes Fin.- Gericht lassen sich da immer wieder Neues zu einfallen. Wenn sonst alle Erfordernisse zur Zulassung als LKW vorhanden sind, zählen sie noch die Anzahl der Fenster: ein LKW hat z.B. keine Seitenfenster (auf die Bauart abgeu´zielt)
Ich habe es aufgegeben, meine Kiste als LKW zuzulassen und spätestens bei der Schadstoffausstoß- Steuer ist alles wieder hinfällig.....

2007-02-27 13:10:13 · answer #2 · answered by FUTURA 4 · 1 0

Au Backe ! Nur die Fahrzeuge,die ab Werk als LKW kommen,bleiben es auch. Die sonstige LKW Regelung ist schon lange vorbei.Die wurde ersetzt,durch die Auflastung. Du mustest die Karre auf 2.8,05 Tonnen bringen.Hinten stärkere Federn.Dann hast Du ca.172.-Euro Steuern gezahlt. Dann wurde vor ein paar Jahren alles wieder vom Finanzamt abgeschafft.Dein Umbau,und die günstige Steuer,war alles für die Katz.Alle fahren wieder als PKW. Ausnahmen gibt es nur,wenn Du bei ganz wenigen Fahrzeugen ( Landrover ) ein Wohnmobil daraus machst,mit hohen Auflagen.da vergeht Dir alles.Oder so umbauen,dass die hinteren Scheiben auf Dauer fest zu sind,dass man vom PKW nichts mehr sieht. Um es wirklich auf den neuesten Stand zu bringen,gehst Du zum Finanzamt.

2007-02-28 19:41:16 · answer #3 · answered by Bora 6 · 0 1

eigentlich ist es ganz einfach: die Ladefläche muss mindestens 50% der Gesamtfläche ausmachen. Genau dieses Kriterium erfüllt aber zum Beispiel die T3 Doka nicht, das Passagierabteil ist größer.

Bisher war das den meisten Finanzämtern egal, aber zunehmend wird halt auch mal nachgemessen, weil viele Dokas von Privatpersonen als persönliches Steuersparmodell genutzt werden.

Es kann also sein, dass das FA die Doka steuerlich zum PKW erklärt. Die Verfahrensweise der Finanzämter ist aber stark unterschiedlich. Leider kann man bei seinem FA auch kaum anrufen und nachfragen, sonst weckt man dort alle auf. Vielleicht sollte man am besten den Halter einer im Kreis zugelassenen Doka fragen.

Wenn man die hintere Sitzbank ausbaut und die Trennwand drinlässt ist es übrigens kein Problem. Dann muss die Doka als LKW anerkannt werden.

@Geribe: die Zulassung als LKW hat mit der Auflastung überhaupt gar nichts zu tun

2007-02-27 07:56:42 · answer #4 · answered by Raik 7 · 0 1

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