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Schriftlich oder presönlich?

2007-02-26 19:00:32 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

das muss ein anwalt für dich machen!

2007-02-26 19:11:29 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 1

Für einen Antrag auf Scheidung der Ehe ist es zwingend, diesen von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin stellen zu lassen. Aus diesem Grunde bedarf jedenfalls der Ehegatte, der einen Scheidungsantrag stellen will, einer anwaltlichen Vertretung.

2007-02-27 03:17:45 · answer #2 · answered by Rainbowknight 4 · 1 0

ES GIBT NUR EINEN TIP -EIN ANWALT -ob du geld hast oder nicht , der rest klärt sich auf .100%

2007-03-02 19:22:15 · answer #3 · answered by AZZE 1 6 · 0 0

in 4 Ausfertigungen. Eine an den Papst. die zweite an den Anwalt der Gegenseite, eine an den Kinderarzt, eine an den Pförtner!

2007-03-02 15:16:21 · answer #4 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

man kann das machen sicher ich finde es auch sehr nutzvoll für die leute die nicht viel darüber wissen falls du esd vor hast dann wünsche ich dir viel glück und erfolg

2007-02-27 08:25:11 · answer #5 · answered by sarah s 1 · 0 0

schriftlich mit Hilfe eines Anwalts! Wegen dem unterschiedlichen Kosten, ist vorher eine Abfrage bei mehreren Anwälten und eine fixe Vereinbarung mit dem ausgewählten Anwalt sinnvoll und notwendig!

2007-02-27 06:44:12 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Siehe Vorredner, aber ergänzend:

- Wenn der Antrag eingereicht wird musst du bereits einen Prozeßkostenvorschuss bezahlen, welcher auf dem geschätzten Streitwert beruht.

- Du kannst den Antrag i.d.R. erst etwa ein Jahr nach der trennung einreichen, es sei denn du einigst dich mit deinem Partner über die Angabe einer längeren Trennungszeit ;)

- Ohne Moos nix los, auch der Anwalt wird von Dir einen Vorschuss wollen bevor er den Antrag einreicht

2007-02-27 03:52:45 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

das erledigt normalerweise der anwalt

2007-02-27 03:52:34 · answer #8 · answered by zickenalarm39 3 · 0 0

das muss ein anwalt fuer dich machen. wenn du dir einig bist deinem partner koennt ihr auch zusammen einen anwalt nehmen.

2007-02-27 03:32:47 · answer #9 · answered by whyskyhigh 7 · 1 1

Der Antrag muss schriftlich von einem Anwalt eingereicht werden. Allerdings ist zu beachten, dass erst noch ein Trennungsjahr nachgewiesen werden muss vor der Scheidung. D. h. du musst nachweisen, dass du schon ein Jahr (oder länger) von deinem Ehepartner getrennt lebst. Falls ihr noch zusammen wohnt, muss nachgewiesen werden, dass ihr euren Haushalt getrennt führt und kein eheliches Leben mehr stattfindet. Am besten lässt du dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten, der kann dir alles genau erklären.

2007-02-27 03:29:23 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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