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Seien es Bücher, Lehrbücher, Doktorarbeiten, Musik, und und und.

Das Lied gehört ja zB der Plattenfirma, also darf man es eigentlich nicht nochmal aufnehmen...

2007-02-26 09:38:29 · 10 antworten · gefragt von Dr.Seuss 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

10 antworten

Im wissenschaftlichen Bereich ist es durchaus Usus, seine vorherigen Publikationen zu zitieren. Leider führt das all zu häufig dazu, daß manch einer seine komplette Publikationsliste anführt - egal wie sinnvol das ist.
Das Zitieren eigener Arbeiten kann durchaus sinnvoll sein, wenn man auf Gedanken und Ergebnisse verweist, auf die nicht weiter eingegangen wird.
Im Übrigen ist der Autor zum Zitieren von Quellenangaben verprlichtet und das bewußte Unterschlagen von geistiger Urheberschaft anderer ist (de facto nur im rein akademischen Sinne) eine Straftat, nämlich Wissenschaftsbetrug. Das kann im Extremfall die Entziehung akademischer Würden nach sich ziehen.

Das Copyright der Publikationen wird im übrigen (meist) nicht komplett dem Verlag übertragen.

2007-02-26 09:53:51 · answer #1 · answered by perdü 5 · 0 0

Na klar darfst Du das wenn Du es als eigenes Zitat kennzeichnest.
Eigentlich ist diese Frage überflüssig wenn es eigene sind allemal.
Sollten die Rechte woanders liegen, darf man es auch zitieren wenn als solches die Quelle genannt wird und öffentlich zugänglich ist.
Du darfst nur nicht kopieren ohne Genehmigung.
Eigentlich für Dich eine merkwürdige Frage.

2007-02-26 17:58:22 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

das darf man, solang man auch zitiert! zitieren heisst nämlich nur kurze teile verwenden,die das werk nicht wesentlich tragen, also die deine meinung nur unterstützen. sobald deine eigene aussage nur durch das zitat vollständig ist oder verständlich, ist es kein zitieren mehr.damit fällt das liederbeispiel weg. ausserdem muss man es kennzeichnen (durch "" zb), man darf es nicht verändern und die quellen müssen genauestens angegeben sein. solange du das beachtest darfst du alles ziteren,sogar dich selbst :-)

2007-02-26 17:56:53 · answer #3 · answered by lw 2 · 1 0

Wer wirklich Lehrbücher verfasst hat, der wird solche Fragen nicht stellen!

2007-03-06 11:10:00 · answer #4 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Jeder darf aufnehmen und zitieren was und so viel er will. Er sollte nur die Urheberrechte, die u.U. gegen Honorar abgetreten worden sind auch selbst berücksichtigen!

2007-03-03 11:25:28 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Warum soll das eine Straftat sein? Viele Autoren tun das und kennzeichnen ihr Zitat auch korrekt.

2007-02-27 11:01:50 · answer #6 · answered by Christian 7 · 0 0

Die Plattenfirma oder Verlag hat nur die Nutzungsrechte, Du behälst das Urheberrecht und kannst darum mit Deinem "Geistigen Eigentum" machen was Du willst.

2007-02-27 07:13:39 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

das ist unterschiedlich.
es gibt da so fachbegriffe wie schmueckendes beiwerk.
also zb war es in einer doktorarbeit verboten, eine fabel zu benutzen, weil sie schmueckendes beiwerk war. aber wenn die fabel in der doktorarbeit wieder einen anderen sinn gehabt haette, waere es erlaubt gewesen.
das ist sehr schwierig und da laufen auch prozesse.
was sind die aspekte:
muss der text zitiert werden oder reicht ein verweis.
und
wer hat die rechte daran.

2007-02-27 02:38:04 · answer #8 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Denke schon das man das darf

2007-02-26 18:11:34 · answer #9 · answered by nusstoertchen 5 · 0 0

Du meinst, wenn du bei deiner Habitilation deine EIGENE Doktor-Arbeit zitierst? Mhm gute Frage, keine Ahnung, sieht man wahrscheinlich nicht so gern!

Für das Zitieren gilt aber generell: Darfst du natürlich! Du darfst übrigens auch das Lied zitieren, nur nochmal aufnehmen und neu vermarkten ist etwas anderes als zitieren (<> - Das könnte z.B. ein Liedtext sein). Du willst jawohl nicht ein ganzes Buch/Lied zitieren?

2007-02-26 17:44:58 · answer #10 · answered by menschliches.wesen88 6 · 0 0

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