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ist die Polizei verpflichtet diese aufzunehmen, oder darf der Beamte einen wieder wegschicken mit den Worten: das ist sowieso aussichtslos?

2007-02-26 06:52:16 · 17 antworten · gefragt von fairyofnorth 5 in Politik & Verwaltung Polizei

Nicht hier bei YC, rein privat

2007-02-26 06:58:09 · update #1

Zeugen sind vorhanden

2007-02-26 06:59:09 · update #2

17 antworten

Wenns strafbar ist, muss der Beamte es annehmen !

2007-02-26 06:56:41 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 2

Er muss sie aufnehmen !
Ob er sie anschließend in den Müll wirft, ist was anderes, aber er muss JEDE Anzeige aufnehmen.

2007-02-26 14:57:14 · answer #2 · answered by Biggi 6 · 7 2

Die Polizei muß jede Strafanzeige aufnehmen und ihr auch nachgehen.

2007-02-26 15:06:39 · answer #3 · answered by 7 · 3 0

nein, wenn du anzeige stellst, dann muss das angenommen werden. die meinung des beamten ist da nicht wichtig !!!

2007-02-26 15:42:55 · answer #4 · answered by savage 7 · 2 0

Er wird es zumindest versuchen! Nicht nachlassen! Hartnäckig bleiben. Bei uns ist sogar eine Anzeige wegen Schutzgelderpressung abgeblockt worden! Polizei (k) ein Freund und (k) ein Helfer!

2007-02-26 15:31:54 · answer #5 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 2 0

Hallo!

Zuerst mal: Woher kommst Du? Deutschland, Österreich, Schweiz? Andre Länder - andre Sitten ;) - und andre Gesetze.

Dann würde ich ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren. Beratungsgespräche sind auch für eine durchschnittliche Geldbörse erschwinglich.
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast: Umso besser.

Am Besten: Du "schläfst mal ne Nacht darüber". Vielleicht ist der Anzeige-Drang dann ohnehin verschwunden.
Falls nicht, dann machst Du einen Termin mit einem Anwalt, erzählst ihm Deine Story. Er wird Dir dann sagen können, OB es überhaupt "Üble Nachrede" IST, was Du anzeigen willst.
Weitere Schritte wird er Dir dann sicher vorschlagen.

Außerdem: Rechtliche (und medizinische) Fragen würde ich HIER besser nicht stellen. Es kommen dann so halb-wahre Antworten, deren Ursprung idR "Hören-Sagen" ist...
Nicht umsonst Studieren sowohl Anwälte als auch Ärzte eine ganze Zeit lang...

LG, sunshine

2007-02-26 15:15:01 · answer #6 · answered by sunshine_margit 1 · 2 0

Das muss ein Anwalt klären ob es aussichtslos ist oder nicht.
Erstmal muss der Beamte die Anzeige aufnehmen. Und dich darauf hinweisen das es unter Umständen Privatrechtlich werden könnte und du einen Anwalt brauchst.

2007-02-26 15:12:15 · answer #7 · answered by Devi - No longer in touch! 7 · 2 0

Er muß die Anzeige aufnehmen,sonst macht er sich strafbar.

2007-02-26 15:07:29 · answer #8 · answered by Anonymous · 2 0

Ein Beamter ist verpflichtet jeder/s gemeldeten Straftat/Vergehen nachzugehen bzw. die Anzeige einer/s solchen aufzunehmen.

2007-02-27 06:53:27 · answer #9 · answered by RugbyGirl 2 · 1 0

Grundsätzlich muss der Beamte die Anzeige aufnehmen, ob es in seinen Augen nun aussichtslos erscheint oder nicht. Falls du die Anzeige tatsächlich stellen willst und es sich um einen schlimmeren Fall handelt würde ich sogar zum Anwalt gehen. Dieser kann für dich ebenfalls Strafanzeige stellen und diese auch dementsprechend begründen. Das würde ich aber nur empfehlen wenn es sich um einen wirklich schlimmeren Fall handelt und nicht um Lapalien. Wenn du den richtigen Anwalt hast, wird er dir die Sachlage aber auch erklären und dir gute Tipps geben (ob Anzeige oder nicht).

2007-02-27 03:37:54 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 0

du kannst damit zur polizei gehen und der beamte wird und muss sie aufnehmen. und er wird in jedem fall recherchieren.

2007-02-27 03:31:34 · answer #11 · answered by whyskyhigh 7 · 1 0

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