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Meine Schwester ist geblitzt worden. Der Bußgeldbescheid sagt einen Monat Fahrverbot aus. Ich war aber der Fahrer des Wagens und wir sehen und sehr ähnlich. Kann man das Fahrverbot in der Hauptverhandlung somit abwenden?

2007-02-25 22:52:08 · 19 antworten · gefragt von fisch 1 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

19 antworten

Wie deine Schwester ist geblitzt worden aber du warst der Fahrer? Wie geht na des? Oder meinst du, dass du der FAhrzeughalter bist, also dir das Auto gehört?

Wenn das Bußgeld an deine Schwester geht, aber du gefahren bist.. Sollte man schauen, dass auf dem Foto irgendein Merkmal zu sehen ist, wo sicher sagt, wer es war, wenn ihr euch wirklich so ähnlich seht!

2007-02-25 22:56:59 · answer #1 · answered by Katharina 6 · 0 1

Das ist Ermessensfrage des verhandelnden Richters. Noch besser ist, Du hast einen guten Anwalt.

2007-02-26 10:07:27 · answer #2 · answered by pst 2 · 1 0

Auch wenn die anderen das schon geschrieben haben, nochmal in aller Deutlichkeit:

Der Halter des Fahrzeugs (Deine Schwester?) bekommt den Bußgeldbescheid, dem ein Fragebogen beigelegt ist. Entweder, sie gibt an, sie ist gefahren - dann kriegt sie das Fahrverbot - oder sie gibt an, du bist gefahren - dann kriegst du es.

Wenn du Widerspruch einlegst, und es zur Begutachtung des Fotos kommt, und keine von euch beiden eindeutig identifiziert werden kann, kommt es zu einer Verhandlung, in deren Verlauf ein Gutachter klären soll, wer der Fahrer war. Sollte allerdings bis zur gerichtlichen Klärung die Verjährungsfrist greifen (ich glaub, 3 Monate, während derer aber nichts anderes passieren darf) ist das Thema gegessen.

Was das den Steuerzahler wieder kostet....

2007-02-26 07:15:03 · answer #3 · answered by Windi 5 · 1 0

Wenn nicht festgestellt werden kann, wer der Fahrer eines Fahrzeuges war, dann kann man auferlegt bekommen ein Fahrtenbuch zu führen.
Das ist wirklich sehr lästig. Überlegt euch mal, ob ihr das wirklich wollt.

2007-02-26 07:14:15 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

schlecht, einer wirds auf sich nehmen müssen

Wegen einem Monat gibts keine Verhandlung, gebt den als Fahrer an, der das Opfer auf sich nimmt

2007-02-26 06:56:01 · answer #5 · answered by Tegularius 5 · 1 0

Ich will ja keine blöde Anleitung geben,aber da gab es mal einen Fall: Zwillingsbrüder,einer wurde erwischt.Vor Gericht sagten beide,dass sie gefahren sind.Freispruch. wenn es um was geht,ordnet das Gericht einen Gutachter an.Der kann mit neuen Methoden ,Merkmale feststellen,und erkennen wer es war.Doof könnt Ihr Euch noch stellen:Wer ist gefahren? Zieht dann aber eventuell ein Fahrtenbuch nach sich.Musst dann jede Fahrt eintragen.Kostete mal sonst bei 50.-Euro.

2007-02-28 19:24:20 · answer #6 · answered by Bora 6 · 0 0

Ich würde sagen: Ich weiß nicht mehr wer gefahren ist! Wenn Du Deiner Schwester wirklich so ähnlich siehst sollte dass kein Problem sein. Die Behörden müssen Euch dann erstmal nachweisen wer gefahren ist! Normalerweise mit dem Foto kein Problem! ...aber was ist wenn zwei -fast gleich Aussehende- Personen angeben sie wissen nicht mehr wer gefahren ist! (Am besten wart Ihr am diesen Tag gemeinsam Unterwegs!)Wenn die Behörden KEINEN einwandfrei als "Täter" identifizieren können, müsstet Ihr Straffrei ausgehen!
Im Zweifel für den Angeklagten!
(Sicherheitshalber nochmal einen Anwalt fragen!)

Viel Glück!

2007-02-26 19:50:35 · answer #7 · answered by Max Power 2 · 0 0

Ja, das kann man, aber dann wird man dazu verdonnert, ein Fahrtenbuch zu führen. Ich würde mir das gut überlegen!

2007-02-26 16:43:51 · answer #8 · answered by Christian 7 · 0 0

Deine Schwester wird zahlen.

2007-02-26 15:04:38 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

In besonderen Fällen werden Bilder für eine "kriminaltechnische" Untersuchung" herangezogen und die Spezialisten finden heraus, ob hier ein Braunbär oder ein Schwarzbär gesteuert hat!

2007-02-26 09:52:09 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

Neinnein - Kuchenmacher hat schon recht, das weiss ich leider aus Erfahrung.
Der Fahrzeughalter bekommt den Bescheid zugeschickt.
Wenn Du es aber nicht warst, hast Du ja die Möglichkeit,
innerhalb einer gewissen Frist (1 Woche?) das Blatt an die Polizei zurückzusenden mit Angabe des Fahrers. (ist doch alles schon auf der Rückseite angegeben.
Na, dann gibst Du halt Deine Schwester an, wenn Du es das Fahrverbot nicht annehmen möchtest und somit bekommt sie die Strafe zugeschickt.

Ganz easy - es sei denn, Du willst den Doofen spielen.

2007-02-26 07:21:30 · answer #11 · answered by Kaellepot 2 · 0 0

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