Du kannst die Schlösser austauschen lassen...aber...die betreffende Person kann sich übers Amtsgericht eine Verfügung holen da sie in der angegebenen Wohnung gemeldet ist und sich dort auch ihre Sachen befinden.
Somit kann, auch in Deiner Abwesenheit, die Wohnung geöffnet werden, damit die Person an ihre Sachen gelangen kann. Diese Wohnungsöffung mußt dann sogar Du bezahlen!!
Ohne einen Anwalt würde ich da nichts unternehmen.
2007-02-25 22:59:27
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answer #1
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answered by MissAlex. 2
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Ich würde an deiner Stelle in so einer Sache keinem hier bei Yahoo Clever trauen. Das sicherste ist, wenn du einfach zur Polizei gehst und dich dort erkundigst oder wenn du einen Anwalt zur Hilfe ziehst
2007-02-26 07:20:30
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answer #2
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answered by Wuastraddöööö 6
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1. Kannst du ihn beim Amt abmelden.
2. Setze ihm eine Frist von 14 Tage seine Sachen abzuholen.
3. Tausche die Schlösser aus
4. verhandele dann nur noch schriftlich
2007-02-26 12:48:41
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answer #3
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answered by ten cc 2
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Natürlich ist es dein recht die schlösser auszutauschen du bist der Haupmieter egal ob er bei der Hausverwaltung bekannt ist
2007-02-26 06:45:28
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answer #4
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answered by Sabrina B 2
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Mir hat einmal ein Rechtsanwalt von einem solchen Fall erzählt. Das Austauschen der Schlösser ist möglich, weil es sich um Eigentum des Vermieters handelt, es muss aber so geschehen, dass die vermietete Wohnung nicht betreten wird, sonst ist es Hausfriedensbruch.
2007-02-27 11:09:53
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answer #5
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answered by Christian 7
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Wenn seine Meldeadresse auf Deinen Namen läuft,kannst Du keine Schlösser einfach so austauschen oder ihn raus schmeißen!Da eine Meldeadresse besagt,daß er da für Beamte u.s.w. des Landes erreichbar sein muß!Du kannst,aber nur mit seinem Einverständnis,eine Einstandserklärung abgeben,die Du ja dann,ohne sein unbedingtes Wissen,mit einer einstweiligen Verfügung verbindest!Oder Du gehst zu dem entsprechendem Arzt und läßt Dir ein psychologisches Gutachten erstellen,was besagt,daß unter dem Zusammenleben mit ihm,ein gesundheitliches Risiko Deiner seits besteht!
2007-02-26 07:31:07
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answer #6
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answered by ? 2
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Du darfst die Schlösser auswechseln. Du kannst ihn auch bei der Gemeinde abmelden aus Deiner Wohnung. Die Wohnung hast ja nur Du gemietet. Wenn er Dir überhaupt keine Ruhe lässt gehe einfach zu einem Anwalt und lass Dich beraten was Du tun sollst.
2007-02-26 07:00:25
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answer #7
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answered by ↓ 7
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Das hat mit der Gemeinde nichts tun.
Du mußt nur einen Nachweis haben,
daß Du ihm eine angemessene Frist gesetzt hast,
dann hat er keine Chance.
Und wenn er vorher schon randaliert,
etwa weil Du von ihm per Einschreibe-Brief
den Auszug aus der Wohnung gefordert hast
dann ganz brav die Polizei holen,
dann geht das ganz schnell.
2007-02-26 06:42:45
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answer #8
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answered by CiaoBello 7
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