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Oder muss man sie in die Wohnung reintun?

2007-02-25 18:08:46 · 22 antworten · gefragt von ♥♥♥♥♥ 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

22 antworten

ja, es ist erlaubt. wenn es nicht erlaubt wäre, müsste das in einer hausordnung entsprechend restriktiv geregelt sein. die eigentümer können natürlich vorschriften erlassen, die das abstellen von schuhen im treppenhaus verbieten, weil immer nur die wohnung vermietet wird, nicht die gemeinschaftsflächen, die von allen genutzt werden.

ist nichts abschlägig geregelt, dürfen die schuhe raus, allgemeine vorschriften oder gar gesetze, die das untersagen würden, gibt es nicht.

2007-02-25 18:20:35 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 3

in einem mietshaus sicher nicht, da gibts großen ärger, sollte jemand drüber stolpern und sich verletzen, da zahlt dir keine versicherung , das ist grobe fahrlässigkeit. ausserdem finde ich es widerlich, wenn jemand seine käslinger im hausgang abstellt um andere mit den gerüchen zu erfreuen.

2007-02-25 21:05:54 · answer #2 · answered by old knitterface 5 · 1 0

Kommt auf den Vermieter/ Hausbesitzer an und was der in den Mietvertrag geschrieben hat. Ja und wenn dadrin nichts steht,
hat man aber noch lange nicht das Recht, vor seiner Tür ein
Schuhlager zu errichten. Dagegen hat die Feuerwehr etwas,
von wegen Stolpergefahr im Brandfall oder eben auch weil
Material in dieser Form schnellere Flammenüberträger sind
und für deftigen Qualm sorgen. Was übrigens scon schlimmer
ist als wie eben der Kinderwagen, der aber so abgestellt sein muß,
das er nicht den Fluchtweg versperrt.

2007-02-25 19:23:49 · answer #3 · answered by juestruw 2 · 1 0

In einem Mehrfamilienhaus wird es nicht gestattet,da andere Mieter darüber fallen können.Außerdem sieht das auch nicht gerade schön aus,wenn soviele abgetragene Schuhe vor der Türe stehen.

2007-02-25 19:17:10 · answer #4 · answered by D@ggi 5 · 2 1

Im grunde darf man sie vor der tür stehen lassen solange es ordentlich ist und sie niemandem im weg rum stehen

2007-02-25 18:56:21 · answer #5 · answered by ladyleick 2 · 1 0

hi,natürlich ist es erlaubt,wenn die schuhe nicht geklaut werden.

2007-02-25 18:49:00 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

In einem Zweifamilienhaus kann ich mir dies gut vorstellen. In einem Hochhaus hingegen weniger. Erstens wegen der eventuellen Geruchsbelästigung und zweitens wegen dem Blödsinn der mit den Schuhen geschehen kann (entwenden, hinein pinkeln, etc.)

2007-02-25 18:39:55 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

Bei uns im Mietshaus nicht. Im Privathaus kann ich zentnerweise Botten vor de Türe stellen als Messi.

2007-02-25 18:18:09 · answer #8 · answered by Anonymous · 3 2

Bei vielen Vermietern ist es nicht erlaubt, Gegenstände im
Treppenhaus stehen zu lassen. Der Grund ist, dass bei Feuer-
ausbruch Menschen auf dem Fluchtweg stolpern könnten.
Manche Mieter machen auch die Erfahrung, dass andere die
Schuhe einfach stehlen oder reinpinkeln.
Du kannst dir ja überlegen, was du möchtest.

2007-02-25 21:15:33 · answer #9 · answered by Berni 7 · 0 0

Habe ich auch eine Zeit lang gemacht.(Einzelhaus)
Und jedes Wochenende mußte ich zum Flohmarkt, um meine Schuhe wieder zurückzukaufen.
Im Treppenhaus dürfen keine Schuhe und auch z.B. keine Kinderwagen oder Rollstühle stehen. Wegen des Fluchtweges.

2007-02-25 19:59:40 · answer #10 · answered by Derfnam 5 · 0 0

Wenn ich mir anschau WO die Frage steht, weis ich nicht recht wie Antworten....
Politisch ist es egal, Verwaltung ....öh.... ??????????
Wenn man die Hausverwaltung nimmt....
In Deutschland dann verboten aus Sicherheitsgründen ...... Fluchtwegeverordnung.
Ist es ein Privathaus mit Vorbereich? Dann ists deine Sache ...... solange du darin allein bist.

2007-02-25 18:29:40 · answer #11 · answered by daniel_diodragon 3 · 2 2

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