Mir wurde vorgeworfen folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.Ich ließ zu bzw.ordnete die Inbetriebnahme des betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen war.
Die Polizei fotografierte das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz auf dem es schon länger stand.
Ich fragte auf der Kreisverwaltung nach ob es rechtens sei das die Polizei einen Wagen der nicht gefahren wird anzeigen darf und erhielt folgende Antwort:
Die Polizei hat das Recht zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten auch auf privaten Grundstücken zu ermitteln. Die Verpflichtung für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeuges ergibt sich allein aus der gültigen Zulassung und es spielt dabei keine Rolle ob das Fahrzeug steht oder gefahren wird.
Ist an meinem Auto nun die Betriebserlaubnis erloschen ( wie ja die Polizei sagt ) oder hat es eine gültige Zulassung ( wie die Kreisverwaltung sagt )?Versteht irgendwer unser Rechtssystem?
2007-02-25
08:28:34
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5 antworten
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gefragt von
midnightflower402002
4
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
@Ronny, klar ich hatte Begrenzungsleuchten angebaut. Aber das war nicht die Frage.
2007-02-25
08:36:16 ·
update #1
@ Savage mir wäre das auch Wurscht, kostet mich aber 73 €
2007-02-25
08:40:22 ·
update #2
@ Tintenfisch, der Wagen stand da 3 Tage aber er ist angemeldet. Ich wusste nicht das ich keine Begrenzungsleuchten anbauen darf. Mir war aber auch nicht bewußt, das die Polizei ihre Langeweile mit Anzeigen vertreibt
2007-02-25
08:42:50 ·
update #3