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Vor einigen Jahren habe ich meinen Eltern Geld geliehen. Diese haben mir das Geld monatlich überwiesen, auch als ich Arbeitslosengeld 2 bezogen habe. Die Raten betrugen um die 50€.
Nun möchte das Arbeitsamt wissen, woher die Überweisungen kommen. Ich hatte den Kredit nicht angegeben.
Nun die Frage: Hat das Arbeitsamt ein Recht auf diese Zahlungen ?
Ich finde nicht, da sich ja mein Einkommen nicht verändert hat. Aus einer Forderung wurde ein Geldbetrag.

2007-02-24 22:20:47 · 11 antworten · gefragt von de_eye 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

11 antworten

Leider ist es so, dass du dich mit Hartz IV ausziehen musst. Das heißt, jeder Pups wird von denen angerechnet.

2007-02-24 22:24:21 · answer #1 · answered by Poison Ivy 6 · 4 0

Leider ist es so, daß diese Raten zum Einkommen gezählt werden.
Es ist das selbe leidige und ungerechte Thema wie bei LebensVersicherungen, halbwegs neuen Autos und so weiter.

Das beste ist, Du setzt zusammen mit Deinen Eltern etwas auf aus dem hervorgeht, daß der Kredit jetzt abbezahlt ist......
Danach wäre es optimal, wenn Deine Eltern Dich dann zu einem dieser "Stützen der Gesellschaft" (Hass4-Sachbearbeiter) begleiten um dies zu untermauern!

Zusatz:
Auch die AlG2er waren mal die Allgemeinheit und haben SozialAbgaben und Steuern gezahlt, daß die Alg2-Befürworter ihre Schule, Ausbildung machen konnten und in einem halbwegs sicheren Staat leben können.

Über ein großes Auto läßt sich natürlich reden.
Nicht aber über den erzwungenen sozialen Abstieg im Alter!

Ich frage mich wirklich manchmal ob man manche Mitleser besser unterschätzen und lieber gleich haarklein alle sozialepolitischen Zusammenhänge erklären sollte um der Gefahr auszuweichen dümmliche Phrasen zu ernten!

Jedem der unterschwellig so argumentiert, als habe der arbeitslose Hartz4er nichts anderes im Sinn als die SolidarGemeinschaft zu schädigen gönne ich, daß er schnellstens dort hineingerät.
Anders kapieren es diese Ignoranten nie!
Aber wahrscheinlich ist bei denen dann alles gaaaanz anders...

2007-02-24 23:16:29 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Lass Dir doch das Geld von Deinen Eltern bar auszahlen, dann hat das Arbeitsamt keinen Zugriff !

2007-02-24 22:38:29 · answer #3 · answered by arabella 5 · 2 0

Natürlich hat das Amt ein Recht darauf es ist ja quasi ein zusätzliches Einkommen und wenn du es verschwiegen hast und es über das Konto läuft ist es jawohl mehr wie recht das ALG2 zu kürzen.

2007-02-26 07:18:05 · answer #4 · answered by Dana 5 · 1 0

Du mußt alles angeben , was du an Einkommen bekommst . Da sie die Kontoauszüge sehen , hilft es nicht das Geld zu verschweigen . Gibts du Geld nicht an , was du bekommst könnte man dir versuchten Betrug vorwerfen . Sag ihnen das dir das nicht bekannt war und du dir dabei nichts gedacht hast . Da du 100,00 im Monat dazu haben darfst , ohne das dir was abgezogen wird , dürften die 50,00 nichts machen .
Lass dir das Geld am Besten bar auszahlen , dann taucht es auch nicht auf den Kontoauszügen auf .

2007-02-25 00:38:15 · answer #5 · answered by iland1310 3 · 1 0

Ja leider,alles was über die Bank läuft wid überprüft.

2007-02-24 23:18:08 · answer #6 · answered by Jirawan 6 · 1 0

Das Arbeitsamt hat auf jeden Fall das Recht zu wissen woher das Geld ist und es evtl. auf dein Alg anzurechnen. Es sind schliesslich Sozialleistungen die du bekommst und alles was du selber zahlen kannst solltest du auch zahlen. Wenn du es nicht verliehen hättest, hättest du einen Geldbetrag den du angeben musst. Also ist es egal. Du musst Auskunft geben und evtl. bekommst du auch weniger Geld vom Staat.

2007-02-24 22:47:31 · answer #7 · answered by Nora 2 · 1 0

Den Leuten von ALG 2, musst DU Deien Kontoauszüge offenlegen. Wenn die wissen wollen, wohler die 50 € kommen, musst Du Auskunft geben. Wenn DU es verschiegen hattest - dann "prost" - das Arbeitsamt wird die Beiträge zurück rechnen, Du hattest ja 50 € mehr Einkommen also Du angegeben hast.

2007-02-24 22:24:53 · answer #8 · answered by gberkelenz 5 · 1 0

Das Geld ist eine Rücklage, die in zurückliegender Zeit gebildet worden ist und heute zur Lebensführung zur Verfügung steht! Sie ist bei der ALG Berechnung zu berücksichtigen. Das Verschweigen könnte gar zu einer Strafanzeige führen! Erschleichung von Sozialleistungen!

2007-02-26 07:41:02 · answer #9 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

es kommt auf die höhe deines darlehens an. wenn ich mich nicht irre darfst du einen betrag von 150€ pro lebensjahr besitzen, wenn du arbeitslosengeld beziehst.
ein kleiner tipp: (aber der ist nicht von mir) warum ist das nicht eine unterstützung von deinen eltern in dieser zeit. ich denke da können sie nichts machen.
aber sicher bin ich mir nicht.

2007-02-24 22:34:03 · answer #10 · answered by Was weiß ich 3 · 0 0

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