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9 antworten

Heiratsgut???
Meinst Du sowas wie 3 Ziegen für die Frau?????

2007-02-24 22:19:51 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 2

Was meinst Du mit "Heiratsgut"??

Bei einer Scheidung oder Trennung wird geschaut, was die einzelnen Partner VOR der Hochzeit hatten, aber das meinst Du wohl nicht.

In Westeuropa gibt es keinerlei Ansprüche an Braut bzw. Bräutigam oder gar deren Eltern, was irgendwelche materiellen Dinge zur Heirat angeht. Vor allem in unterentwickelten Gebieten der Erde ist es verbreitet, dass "Geschenke" gemacht werden - das kann quasi bis zum "Freikaufen" gehen. Je nach Gegend ist der Braut oder die Bräutigam bzw. die entsprechende Elternseite zahlungspflichtig, das ist sehr verschieden.

2007-02-24 22:25:45 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 1 1

Entweder ihr vereinbart Gütergemeinschaft, dann gehört alles euch beiden zusammen. Oder ihr vereinbart Gütertrennung, dann hat jeder sein persönliches Eigentum - so, als wenn ihr Singles wäret. Wenn ihr einfach heiratet und gar nichts vereinbart, dann gilt automatisch die gesetzliche Regelung und das ist die Zugewinngemeinschaft. Das heisst, alles, was du vor dem Zeitpunkt der Heirat erworben hast, bleibt dein persönliches Eigentum und alles, was nach der Heirat erworben wurde, wird Gemeinschaftsgut (und muss im Falle einer Scheidung durch Einigung oder durch gerichtlichen Beschluss wieder auseinandersortiert werden). Wenn die Vermögensverhältnisse kompliziert sind, würde ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. - Viel Glück!

2007-02-28 20:38:24 · answer #3 · answered by Christian 7 · 0 1

Falls du die Mitgift meints ist sie nicht einklagbar, du hast keine rechtlich/gesetzlichen Anspruch darauf. Verlobungsgeschenke können bei Auflösung der Verlobung zurückgefordert werden, ebenso wie man Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen (z.B. Hochzeitskleid, Catering, Raummiete für die Feier, etc.) fordern kann. Die das Eheversprechen kann nicht eigeklagt werden.

2007-02-27 23:07:25 · answer #4 · answered by RugbyGirl 2 · 0 1

Die solide Grundlage für eine Familiengründung ist m.E. das Vorhandensein einer "Aussteuer", wie sie unsere Mütter und Großmütter "in die Ehe gebracht" haben. Dazu gehörten Wäscheteile, oft sogar handgearbeitete Teile und dazu evtl. Geschirr und Accessoires.
Der Mann brachte dann entweder seinen besten Freund, den elterlichen Hof und/ oder eigenes Erspartes in die Ehe mit! - Mit der Zeit war das dann nur noch der hochglanzpolierte und getunte Pkw, der für die wachsende Familie dann ja doch gegen eine Familienkutsche eingetauscht werden muss!
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, doch halte ich im eigenen Interesse eine bestimmte Vorsorge (ohne Sozialam und CO KG) für empfehlenswert!

2007-02-26 08:19:50 · answer #5 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 1

20-30% des Jahresnettoeinkommens der Verpflichteten, kann auch auf die Großeltern übergehen.
Genaue Zahlen sind schwierig da es vom Vermögen der Eltern abhängig ist.
Heirat ist immer Voraussetzung und das Recht ist im Gesetz verankert, mußt dich mal erkundigen.
LG

2007-02-24 22:32:50 · answer #6 · answered by Monikanichtmehrda 6 · 0 1

tust du gut heiraten hast du großen anspruch auf liebe

2007-02-24 22:24:06 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 2

soll das sowas wie die aussteuer sein, die es früher gab??? ich denke net, dass es da ein recht drauf gibt. vllt in anderen kulturen, aber hier bei uns net.

2007-02-24 22:21:58 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 2

Heiratest du aus Liebe oder wegen den materiellen Sachen ? Ein Recht auf Heiratsgut wird es sicher nicht geben. Ich habe zumindestens (vor 20 Jahren) auch nicht bekommen. Warum auch, habe ja meine Frau.

2007-02-24 22:19:48 · answer #9 · answered by rronny 7 · 0 2

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