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8 antworten

Der erste Blick gehört immer in den Arbeitsvertrag.

Egal was darin steht, wenn es für dich günstig ist, dann gilt das, was dort steht. Der Arbeitgeber kann sich hinterher nicht darauf berufen, dass die Regelung rechtswidrig sei. Ihm wird unterstellt, der rechtlich erfahrenere und wirtschaftlich stärkere Vertragsteil zu sein, er genießt dort keinerlei Schutz.

Wenn dir der Blick in den Arbeitsvertrag nicht nutzt, dann gilt der zweite Blick dem Gesetz.
Die Mutter des deutschen Zivilrechts, das BGB
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html ist hier die allererste Anlaufstelle.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, oder keine andere Regelung greift, dann gilt dazu § 622 BGB, http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html .


(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden

....

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


Allerdings haben den hier getroffenen Regelungen andere gegenüber Vorrang, z. B. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Durch die Befristung des Arbeitsverhältnisses wird das Recht zur Kündigung im Normalfall nicht berührt, es sei denn, dass dafür ein besonderer Ausgleich durch den Arbeitgeber geschaffen wurde, z. B. ein entsprechend höherer Lohn.

Eine pauschale, allgemein gültige Antwort kann dir hier auch ein Rechtsprofessor des Arbeitsrechts nicht geben.

2007-02-24 04:16:30 · answer #1 · answered by Brian W. Ashed 7 · 0 0

Die Kündigungsfrist richtet sich meistens nach der Zeit die du in einem Unternehmen gearbeitet hast. Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast wird die Kündigungsfrist nicht sehr lange dauern davon kannst du ausgehen. Das muss aber in deinem Arbeitsvertrag stehen. ( z.B könnte dort drinn stehen: Die ersten 3 monate des befristeten Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit können beide Parteien das Anstellungsverhälniss mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen Kündigen. Nach Ablauf der Probezeit können beide Parteien das Anstellungsverhältniss mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Ich habe aber auch schon mal einen Arbeitsvertrag gesehen wo drinn stand : Das Anstellungsverhältniss kann beiderseits mit einer Frist von 1 Tag zum nächsten Tag gekündigt werden. Also schau mal in deinen Arbeitsvertrag rein. Falls du das Arbeitsverhältniss grade begonnen hast kannst du also stark davon ausgehen das die Kündigungsfrist nicht länger als 14 Tage sein wird.

LG Mathias

2007-02-24 12:15:57 · answer #2 · answered by mathiasz1978 2 · 0 0

das stimmt so nicht, wie von den ersten zwei beantwortet.

Es gibt seit 2005 ein Bundesweites Gesetzt an das sich alle Arbeitgeber zu halten haben. Egal wie lange man vorher schon dabei war. ist somit alles nichtig u. hinfällig.

Die kündigingsfristbesteht für beie Parteien jeweils maximal 4 wochen zum Monatsende. alles andere was in den papieren von Arbeitgebern steht und selbst wenn es mit Paragraphen versehen ist, ist seit 2005 hinfällig und gilt nicht mehr.
Müßte aber auch schon längst im neuen Arbeitsrecht u. Kündigugsschutz stehen - ( Gesetzestext).

Sollte was anderes in deinem Arbeitsvertrag stehen so gilt dies nicht. ist oft Panikmache. Der wird nicht vor gericht gehen. Alles was kürzer als 4 Wochen ist ist fragliich. aber meißt will man ja selbst eher früher weg. also so schnell wie möglich. Also hat man ja nichts dagegen.

Aber das maximum ist definitiv 4 Wochen zum Monatsende.

Grüße Saigai

2007-02-24 11:47:22 · answer #3 · answered by saigai 2 · 0 0

Also, meistens handelt es sich um 4- 6 Wochen, kann aber auch fristlos geschehen, wenn Dir dadurch ein Vorteil entsteht. Kulanz der Arbeitgeber ist da auch gefragt.

2007-02-24 11:41:59 · answer #4 · answered by ilkakatharina23 3 · 0 0

Ein befristeter Arbeitsvertrag sieht in der Regel keine ordentliche Kündigung vor (außer es gibt eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag). Schließlich ist der Vertrag ja von vorherein endlich. Also bedarf es auch keiner Regelung, um aus dem Vertrag rauszukommen.

Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Wenn Dein Chef Dich beschimpft oder Du goldene Löffel klaust, oder so.

Wenn Du trotzdem raus willst, empfehle ich immer das offene Gespräch zu suchen.

Viel Erfolg!

2007-02-24 11:40:39 · answer #5 · answered by EasyLife 3 · 0 0

Wenn DeinArbeitsvertrag befrisstet ist, läuft er nach der Frist aus. Wenn Du vorher gehen willst, mußt Du in Deinem Arbeitsvertrag nachschauen was da geschrieben steht.

2007-02-24 11:37:20 · answer #6 · answered by 7 · 0 0

Das kann individuell festgelegt werden, muss im Arbeitsvertrag stehen. Pauschal gibt es da nichts.

2007-02-24 11:35:41 · answer #7 · answered by LuckyConny 7 · 0 0

Hi,

ein befristeter Vertrag läuft einfach aus, wenn er nicht verlängert wird.
Das ist mein Wissensstand.

Die Kündigungsfrist innerhalb des Vertrags richtet sich nach der Beschäftigungsdauer, wie auch bei anderen Beschäftigungsverhältnissen ;)

LG
Asche

2007-02-24 11:35:25 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

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