Grundlos schon, aber auf keinen Fall fristlos (ausser Du hast den Betrieb geschädigt).
Das heißt, Du hast nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf erhebliche Kündigungsfristen erworben. Selbst wenn es in Deinem Arbeitsvertrag nicht geregelt sein sollte, wird Deine Kündigungsfrist sicherlich 1/2 Jahr oder länger sein.
Evtl. steht Dir darüber hinaus eine erhebliche Abfindung zu.
Ich würde auf jeden Fall schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.
Die findest Du entweder über die Anwaltskammer oder einfah mal im Branchenbuch gucken. Viele Anwälte schreiben ihre jeweiligen Fachrichtungen inzwischen mit dazu.
2007-02-24 02:24:08
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answer #1
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answered by Gaston 6
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In der Schweiz kann man _immer_ grundlos entlassen werden, nur missbräuliche Kündigungen z.B. wegen rassistischen Motiven, Gewerkschaftszugehörigkeit, Krankheit usw. sind verboten.
Nur so zur Info... .-)
2007-02-24 01:58:07
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answer #2
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answered by swissnick 7
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Also nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ist das nicht so einfach!
Geh sofort zum Amt und lass Dich beraten, notfalls geh auf deinAmtsgericht da gibt es immer einmal in der Woche, einen Tag an dem das Arbeitsgericht kostenlose Beratungen macht und Dir mit Sicherheit weiterhilft.
2007-02-24 01:44:44
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answer #3
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answered by momratz 6
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Bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern gibt es leider keinen Kündigungsschutz. Ob man aber "grundlos" entlassen werden kann, müsstest du wohl einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.
2007-02-24 01:33:04
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answer #4
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answered by carma_pary 6
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