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Ist es noch möglich, einen Familienmitglied (in deinem Fall 2. Grades) zu enterben? Oder ist es möglich, das Pflichtteil zu umgehen? Durch Gründung einer Stiftung?

2007-02-24 00:00:27 · 5 antworten · gefragt von eddievanhalen 4 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

5 antworten

Solange du noch Erben 1. Ordnung (nicht Grades, also dine Kinder, das GEstz nennt sie Abkömmlinge,§ 1924 BGB) hast musst du niemenden enterben. Denn die Erben höherer Ordnung schließen die Erben niederer Ordnung aus, § 1930 BGB.

Erben 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers.
Diese erben auch dann nichts, wenn zB. zwar kein Erbe 1. Ordnung mehr lebt, dieser aber selbst Abkömmlinge hat, § 1924 Abs . IV. Hier geht das Erbrecht des Erveb 1. Ordnung auf seinen eigenene "Stamm" (sog. Erbfolge nach Stämmen)über.

"Enterben" kann man jederzeit, es sei denn man hat sich durch Erbvertrag oder im WEge der vorweggenommenen Erbfolge schon bindend (notarieller Vertrag) dazu verpflichtet, jemanden zum Erben zu bestimmen.

Man kann aus dem Nachlass auch etwas durch "Vermächnis" bekommen, man muss dann nur gegen die Erbengemeinschaft aus Leistung klagen. Als "Erbe" ghat man eine rechtlich einflußreichere Stellung

2007-02-25 21:56:59 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Dafür gibt es ganz strenge Richtlinien. Enterbung bzw. Entziehung des Pflichtteils nur bei akuten Pflichtverletzungen, wie Rufmord, Androhung von Mord, Arglistigkeit und Grausamkeit. Am besten bei Lebzeiten veräußern, verschenken - aber dies kann noch 10 Jahre später zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst in Bedrängnis kommt oder falls der Schenker innerhalb der 10 Jahre verstirbt, die "lieben Erben" dann ihren Anspruch geltend machen. Habe das leider selbst durch (8 Jahre nach dem Tod meines Großvaters mußte ich den gesetzlichen Pflichtteil zzgl. Pflichtteilergänzung zahlen, trotz Vorliegen eines notariellen Testaments, welches mich als Alleinerben auswies!!) Eine Stiftung ist gut, aber trifft meines Erachtens das gleiche wie bereits angeführt, da lege ich mich aber nicht fest. (vereben - aber richtig bei google mal eingeben)

2007-03-01 13:17:39 · answer #2 · answered by Neubeginn2005 2 · 1 0

Da kann man nur alles zu Lebzeiten denjenigen verschenken, denen man es gönnt, da umgeht man den Pflichtteil, den man vererben muss.

2007-02-24 08:11:39 · answer #3 · answered by LuckyConny 7 · 1 0

Enterben jederzeit möglich. Angehörige 2. Grades bekommen kein Pflichtteil. Du kannst das Alles schon zu Lebzeiten verschenken mit der Auflage.......

2007-02-24 09:11:19 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Jeder Zeit ,du mußt nur zum Notar gehen und das schriftlich niederlegen.

2007-02-24 08:43:20 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

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