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Wie ist das ?
Mein leiblicher Vater lebt in Spanien.
Nach deutschem Recht ist aber der Mann, den meine Mutter in der Schwangerschaft geheiratet hat mein Vater.
Ist das aus Sicht des spanischen Rechts irgendwie anders? Oder habe ich irgendwelche Möglichkeiten, meine Rechte als leibliches Kind einzuklagen (es geht nicht um Erbschaft) ?

2007-02-23 08:27:26 · 6 antworten · gefragt von Karlotta 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Proud Lady
doch stell dir vor, es geht um Liebe... Er ist nun schon sehr alt und er HAT Geld. Deshalb haben sich Erbschleicher bei ihm einquartiert und den Kontakt zu mir abgeschnitten. Die wenigen Male, die ich ihn noch am Telefon hatte, hat er geweint und gesagt, dass sei nicht sein Wille! Er darf nicht mehr telefonieren, nichts. Bei meinem letzten Besuch dort wurde ich angegriffen von den Leuten und konnte meinen Vater nicht sehen.
Nund geht es darum, dass ich weder bei Polizei noch beim Konsulat weiterkomme, weil ich für solche Schritte Familienangehörige sein müsste. Und das bin ich nicht auf dem Papier. Und entmündigen lassen (was jeder beantragen kann) will ich ihn nicht.

Und zu den anderen Antworten. Doch, mein Stiefvater ist rechtlich mein Vater. Wenn ein Kind in der Ehe geboren ist und der Ehemann die Vaterschaft nicht anzweifelt, ist das Kind sein Kind. Und mein Stiefvater wusste , dass ich nicht sein Kind bin und wollte es so. Deshalb: In Deutschland keine Chance..

2007-02-23 08:47:10 · update #1

6 antworten

Also zwischen Recht haben und Recht bekommen ist ein riesen Unterschied.
Das Thema ist zu komplex um es hier zu erörtern.
Tipp Wir leben in Spanien.
Schalte eine hier vor Ort ansässige Anwalts Soziität ein.
Meinst du im Ernst das dir hier User außer mit Phrasen weiterhelfen können?

2007-02-23 23:53:55 · answer #1 · answered by ? 7 · 2 0

Spanien ist keine Bananenrepublik. Die BRD (angeblich) auch nicht! Dazu gehören beide zur EU!

2007-03-03 03:24:16 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Spanien ist hier kein rechtsfreier Raum und die Gültigkeit einer Adoption ist wohl zumindest innerhalb der EU universal gültig!

2007-02-26 07:38:57 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Fechte die Vaterschaft an. Zumindest versuch es. Dein Leiblicher Vater müsste dich dann als Kind annehmen.

2007-02-24 07:48:22 · answer #4 · answered by Sid 2 · 0 0

Ich finde es nicht aussagekräftig genug. Deshalb versuche ich mal zu verstehen. Deine Mutter ging mit Dir schwanger, Du bist von einem Vater, der heute in Spanien lebt und der Mann den Deine Mutter geheiratet hat und der Dich großgezogen hat, ist nach Deutschem Recht Dein Vater. Ist das so richtig?
Wenn ja, dann darfst Du davon ausgehen, daß ein Mann der eine schwangere Frau heiratet, wissend, daß das Kind nicht von ihm ist und nicht widersprechend, nach deutschem Recht der Vater mit allen Rechten und Pflichten wird. Er ist nach dem Recht Dein Vater und hat ja wohl auch alles dafür getan sich so zu verhalten. Das sollte man ihm auch nicht nehmen. Der Mann in Spanien ist Dein Erzeuger, als Vater scheint er sich ja noch erwiesen zu haben. Wenn Du Interesse hast Deinen Erzeuger kennenzulernen, so steht es Dir frei. Und natürlich ihm, denn er muß auch einverstanden sein. Ich weiß nicht wie alt Du bist, die Volljährigkeit muß erreicht sein um das ohne Einverständnis der Eltern leben zu können. Dass Du eine gewisse Neugierde spürst kann ich verstehen.

2007-02-23 08:42:39 · answer #5 · answered by Helga M 5 · 0 1

dein recht stimmt nicht
er muss dich adoptieren der neue, außer deine mutter hat gelogen
du kannst deinen Vater nicht einklagen er ist es
die frage ist nur wer steht in deiner Geburtsurkunde?

nach Deutschen Recht ist der Erzeuger der leibliche Vater und unterhaltspflichtig .

das gilt auch in Spanien nur gilt es da als Befleckung der ehre

2007-02-23 08:36:36 · answer #6 · answered by Alex_bekommt_immer 4 · 0 2

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