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2007-02-23 00:05:53 · 15 antworten · gefragt von Evilein 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

15 antworten

Ist 'ne schwierige Sache. Wie kann man sicher gehen, dass es auf Wunsch geschieht? Selbst eine Patientenverfügung kann nicht mit Sicherheit ausschließen, dass der Betroffene nicht seine Meinung zwischenzeitlich geändert hat.
Wenn man das mit Sicherheit ausschließen kann, wenn z.B. die kommunikationsfähigkeit problemlos gegeben ist, dann bin ich dafür, nach Wunsch des Patenten Sterbehilfe zu leisten.

2007-02-23 00:14:21 · answer #1 · answered by > Beate < 6 · 2 0

Das Thema ist heikel, denn wer beschäftigt sich schon gerne mit unangenehmen Themen wie Krankheit oder Tod. Trotzdem haben über sieben Millionen Menschen in Deutschland inzwischen eine Patientenverfügung angelegt!
Die Niederlande waren vor zwei Jahren das erste Land der Welt, das ein Gesetz über die aktive Sterbehilfe einführte. Danach müssen Ärzte nicht mit einer Strafe rechnen, wenn sie das Leben eines todkranken Patienten beenden. Vorausgesetzt sie überprüfen den Gesundheitszustand sorgfältig und der Patient hat seinen Wunsch ausdrücklich schriftlich geäußert. Stellen die Ärzte die künstliche Ernährunge ein, so stufen die Niederländer das nicht als Euthanasie ein, sondern als natürlichen Tod. Darüber entscheiden darf allerdings nicht die Familie, sondern der Arzt. Noch liberaler geht das Nachbarland Belgien mit aktiver Sterbehilfe um. Dauerhaftes und unerträgliches physisches oder psychisches Leiden reichen aus, um das Patientenleben vorzeitig zu beenden - AUCH WENN DER TOD zeitlich noch nicht absehbar ist. Wenn der Patient seinen Sterbewunsch nicht mehr selber äußern kann, darf dies eine Person seines Vertrauens übernehmen.In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe eigentlich verboten. Beihilfe zum Selbstmord wird allerdings nicht bestraft, solange der Sterbehelfer keine eigennützigen Interessen verfolgt. Es bleibt also unklar, wie weit die passive Sterbehilfe gehen kann und das nutzen Organisationen wie Exit und Dignitas aus. Sie bieten Menschen Sterbehilfe und so ist auch die Schweiz beliebt bei Ausländern, die in Würde sterben wollen. Viel strikter sind die Regelungen in Dänemark, Großbritannien, Österreich und Schweden. Hier ist aktive Sterbehilfe verboten. Auf eigenen Wunsch können Patienten lebenserhaltende Maßnahmen verweigern. In Deutschland ist etwa eine Patientenverfügung erforderlich. In Frankreich ist die aktive Sterbehilfe noch immer eine juristische Grauzone. Eine Debatte gab es aber auch hier. Ähnlich wie Schiavos Eltern hatte Vincent Humbert Präsident Chirac angefleht, ihn sterben zu lassen. Die Franzosen waren erschüttert, als die Mutter nach seinem Tod zugab, aktiv Sterbehilfe geleistet zu haben. Seit November gibt es ein Gesetz, wonach Todkranke ein Recht darauf haben, in Würde Abschied zu nehmen.
Da ich selbsverstänlich nur für mich sprechen kann, wird meine Antwort lauten: JA, es sollten für hoffnungslose und unheilbare Patienten lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen werden, denn es ist besser in Würde Abschied zu nehmen, als manchmal jahrelang zu leiden! Aber Vorsicht! Belgien ist kein gutes Example in Punkto Sterbehilfe! Seit derEinführung der aktiven Sterbehilfe sind in diesem Lande sehr viel mehr „Alte“ und „Pflegebedürftige“ gestorben! (manch einem ist dann doch die alte Mutter oder der Vater ein Klotz am Bein oder das Erbe lockt!)

2007-02-23 00:49:29 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Wenn man schlau ist, erstellt man eine Patientenverfügung und hinterlegt diese wie ein Testament. Sie sollte jedoch jährlich NEU erstellt werden um sie aktuell zu halten. Darin kann nämlich genauestens aufgeführt werden was sich der Patient wünscht im Falle von ......

2007-02-23 00:41:59 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Von mir gibt's ein deutliches JA, denn ich habe das lange Leiden im Familienkreis miterlebt, und ich hoffe nur, daß ich selbst, wenn es dann einmal so weit ist, schnell und schmerzlos sterben darf.

2007-02-23 00:17:05 · answer #4 · answered by Badenixe 7 · 2 0

im nottfall - ja!!!!
warum mussen die menschen noch länger und mehr leiden, wenn keine hoffnung mehr besteht, dass der mensch zu sich kommt!

2007-02-23 00:12:07 · answer #5 · answered by Irinka 2 · 2 0

ja auf jedenfalls,im äußersten Notfall aber nur,man muß den Menschen ja nicht noch Quälen ,man sollte ihn es so leicht wie möglich machen.

2007-02-23 02:30:05 · answer #6 · answered by jack 2 · 1 0

Also, ich sage bei bestimmten Situationen ( JA ).
Sollte ich durch einen Unfall, Krankheit oder ähnliches Jahrelang an Kabel hängen, oder Schmerzen habe, würde ich jeden bitten abzuschalten. Auch ich würde dies für meinen Lebenspartner tun.
P.S.
In diesem Moment würde ich jede Strafe auf mich nehmen.

2007-02-23 00:29:52 · answer #7 · answered by Schwarze Perle 2 · 1 0

Mit Euthanasie ist schon vor einiger Zeit viel Schindluder getrieben worden. Für viele leidende Menschen kann der Tod eine Erlösung darstellen.Ohne eine verbindliche Willenserklärung sollte Sterbehilfe nicht möglich sein. Im Rahmen einer Patientenverfügung ist es möglich, sich bei Hirntod "abschalten" zu lassen. Sind 2 Ärzte für erforderlich.

2007-02-23 00:20:21 · answer #8 · answered by Tifi 7 · 1 0

Wenn der Betroffene selbst die Sterbehilfe wünscht, bin ich dafür.
Warum muss sich ein Mensch bis zum bitteren Ende quälen, wenn ihm doch nicht mehr geholfen werden kann.
Diese Entscheidung sollte aber zwischen dem Kranken und dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
Wenn dieses nicht mehr möglich ist, sollte jeder früh genug bestimmen können, was mit ihm zu geschehen hat.

2007-02-23 00:14:38 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 0

Sterbehilfe auf gar keinen Fall. Sterbebegleitung ja. Und da haben wir mehr als ein Defizit ( leider). Auch sollte jeder eine Patientenverfügung erstellen. Am besten Notariell. Viele Bekannte, Verwandte und Vertraute sollten von der Verfügung Kenntnis haben. Ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe lehne ich ab. Gesetze haben nur scheinbare Sicherheit und scheren alle über einen Kamm. Die Geschäftemacher würde alle profitieren. Ich möchte hier nicht ins Detail gehen. Der Mensch würde auf der Strecke bleiben.

2007-02-23 09:13:37 · answer #10 · answered by wasserschaufler 2 · 0 0

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