Ich habe einen Wasserschaden in meiner Kammer, verursacht durch Handwerker. So ziemlich alles in dieser Kammer stand unter Wasser. Angefangen vom vollen Waschmittel-Karton über den Staubsauger und den Akku-.Schrauber. Der Augenscheinlich größte Schaden ist eine aufgequollene Einlegeplatte für meinen Esstisch. Wie beziffere ich denn nun den Schaden? Gebe ich bei der Einlegeplatte den Kaufpreis des gesamten Tisches an? Was ist mit Haushaltssachen: Taschentücher, Klopapier, Waschmittel, Lebensmittel. Muss ich jedes Einzeln auflisten oder kann ich pauschal was ansetzen? Wie sieht es aus mit noch nicht absehbaren Schäden: Wenn z. B. die Elektrik im Sauger oder in der Bohrmaschine erst in ein paar Wochen wegen Korridierter Leitungen ausfällt?
Ich habe gestern 3 Stunden geputzt, geräumt und gesichtet. Bekomme ich da eine Aufwandsentschädigung?
Wer hat da Erfahrungen gesammelt?
2007-02-22
21:25:59
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7 antworten
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gefragt von
evitaivo
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in
Wirtschaft & Finanzen
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