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Ich habe einen Wasserschaden in meiner Kammer, verursacht durch Handwerker. So ziemlich alles in dieser Kammer stand unter Wasser. Angefangen vom vollen Waschmittel-Karton über den Staubsauger und den Akku-.Schrauber. Der Augenscheinlich größte Schaden ist eine aufgequollene Einlegeplatte für meinen Esstisch. Wie beziffere ich denn nun den Schaden? Gebe ich bei der Einlegeplatte den Kaufpreis des gesamten Tisches an? Was ist mit Haushaltssachen: Taschentücher, Klopapier, Waschmittel, Lebensmittel. Muss ich jedes Einzeln auflisten oder kann ich pauschal was ansetzen? Wie sieht es aus mit noch nicht absehbaren Schäden: Wenn z. B. die Elektrik im Sauger oder in der Bohrmaschine erst in ein paar Wochen wegen Korridierter Leitungen ausfällt?

Ich habe gestern 3 Stunden geputzt, geräumt und gesichtet. Bekomme ich da eine Aufwandsentschädigung?

Wer hat da Erfahrungen gesammelt?

2007-02-22 21:25:59 · 7 antworten · gefragt von evitaivo 1 in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

7 antworten

Was Sprendlin geschrieben hat ist gut. Ergänzend vielleicht noch folgendes: Mache am Besten eine Aufstellung von Deinen Sachen, die beschädigt oder unbrauchbar sind und gib die Neupreise bzw. die Wiederbeschaffungspreise an. Dazu gehören auch Angaben über Zeiten, die Du für Wiederbeschaffung, Reinigung und Trocknung benötigst ( 10 € pro Stunde ansetzen ). Reiche die Aufstellung mit einer Schadenmeldung bei Deiner Hausratversicherung ein und gib an, dass der Schaden von einem Handwerker verursacht wurde. Die Hausratversicherung wird den Schaden prüfen und wohl auch regulieren. Ggf. holt sie sich dann von der Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers etwas wieder. Um den Gebäudeschaden muss sich der Hauseigentümer kümmern, da ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
P.S. Wenn später noch sog. "Folgeschäden" auftreten, kannst Du diese ggf. noch nachmelden. Das kommt bei Wasserschäden häufiger vor und die Versicherungen kennen das. Viel Glück.

2007-02-22 23:32:34 · answer #1 · answered by Charlie_H 4 · 0 0

Melde das ganze Deiner Hausratsversicherung und Deiner Leitungswasserversicherung. Auch der Vermieter soll das ganze der Leitungswasserversicherung melden. Das ist wichtig, da der Handwerker mit seiner Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert zahlt. Leitungswasserversicherungen zahlen den Neuwert. Aufführen mußt Du jeders Teil. Setze auch Deine Putzzeit mit auf die Meldung mit eine Preis von 10 € die Stunde. Die Versicherung kann es Dir ja streichen. Trage den Neu bzw Wiederbeschaffungswert ein jeweil mit dem Vermerk ob Neuwert odere Wiederbeschaffungswert.

2007-02-22 22:10:41 · answer #2 · answered by Sprendlinger 7 · 2 0

normalerweise schickt die versicherung einen gutachter, du kannst deine schaeden nicht selbst beziffern, musst aber rechnungen usw. bereithalten.

2007-02-22 21:33:53 · answer #3 · answered by *Ice* 7 · 2 0

Hatte mein Sohn auch gerade.Da kommt ein Sachverständiger und schreibt alles auf.

2007-02-23 03:51:38 · answer #4 · answered by Bolle 7 · 0 0

Ich hatte voriges Jahr auch einen Wasserschaden, ich habe es der Hausratversicherung gemeldet und den ganzen Schaden ersetzt bekommen. Du bekommst alles ersetzt, was zu deinem Hausrat gehört. Hoffentlich hast du vorher alles fotografiert, bevor du sauber gemacht hast. Was noch passieren kann ist,das sie sich weigern zu zahlen, weil ja der Handwerker den Schaden verursacht hat, aber dann zahlt die Haftpflichtversicherung der Handwerksfirma.

2007-02-22 23:07:55 · answer #5 · answered by silviaj 5 · 0 0

Bin der selben Meinung wie die anderen: Da sollte ein Sachverständiger der Versicherung kommen.


Was du tun kannst: Lege den Beleg (wenn vorhanden) von ´soviel sachen vor, wie möglich! Wenn du Fotos von den Schaden gemacht hast, lasse diese gleich doppelt entwickeln!

2007-02-22 21:53:49 · answer #6 · answered by tim h 3 · 0 0

Eine Aufwandsentschädigung für das Putzen bekommst Du natürlich nicht.
Aber Du solltest den Schaden so hoch wie möglich beziffern, wahrscheinlich kommt sowieso ein Gutachter von der Versicherung um sich das alles anzusehen.
Am besten rufst Du dort an und fragst ob Du jetzt schon alle Einzelheiten angeben sollt oder nur erstmal die Summe des Schadens.

2007-02-22 21:31:25 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

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