ee) Unterhaltsansprüche
Unterhaltsansprüche gegen Dritte sind grds. geltend zu machen. Die Gewährung von Sozialhilfe kann davon abhängig gemacht werden, dass diese Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Die Träger der Sozialhilfe beachten aber nur Unterhaltsansprüche gegen:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder)
http://www.pflege-deutschland.de/sozialhilfe.html
Auf der Seite kannst du dir alles durchlesen. Dies hier ist ein kleiner Auszug daraus.
Du kannst auch beim Sozialamt nachfragen.Die geben auch telefonisch Auskunft.
2007-02-24 03:37:12
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answer #1
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answered by Vibarolezi 4
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Hein Blöd hat recht.An das Gehalt Deines Mannes gehen die nicht dran,nur an Dich und Deine Geschwister.Solltest Du nicht arbeiten,also Hausfrau sein,kannst Du Dich finanziell nicht beteiligen.Arbeitest Du,dann wird berechnet,wieviel Du zum "leben" benötigst und der Rest fließt in die Pflege.
2007-02-25 11:12:40
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answer #2
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answered by D@ggi 5
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Es müssen nur die Kinder bezahlen. Die Kinder müssen aber ein eigenes Einkommen haben. Wenn Du nicht arbeitest sondern nur Dein Mann mußt Du nichts bezahlen für die Unterbringung Deiner Mutter im Pflegeheim.
2007-02-25 09:08:57
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answer #3
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answered by ↓ 7
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Im Prinzip schon nur die Kinder - allerdings wird bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Tragbarkeit auch die finanzielle Situation des ganzen Haushalts mitberücksichtigt, d.h. auch Verpflichtungen für Kinder usw.
2007-02-23 13:00:41
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answer #4
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answered by swissnick 7
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nur die Kinder, und wenn vorhanden, die Eltern deiner Mutter
in Deinem Fall nur du selber , nicht dein Mann, und nur bis zu einer bestimmten Grenze
2007-02-23 11:15:08
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answer #5
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answered by Anonymous
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