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Also ich bin total verunsichert. Eigentlich ist die Reparatur eines Autos in der Werksatt (Dauer sagen wir mal 1 Woche) ja ein Werkvertrag. Wie sieht es aber mit der Überlassung meines Fahrzeugs für die Werkstatt aus. Ist das Überlassen des Fahrzeugs Teil des Werkvertrags? Oder handelt es sich hierbei um einen eigenen Leih oder sogar Verwahrungsvertrag...???

2007-02-22 03:30:36 · 7 antworten · gefragt von Grüblerin123 1 in Autos, Transport & Verkehr Wartung & Reparatur

7 antworten

Das ist ein Werkvertrag, weil das Ergebnis Erfolg zu versprechen hat, auf gut Deutsch gesagt das Auto muss laufen!

Es ist niemals ein Leihvertrag!

2007-02-22 03:34:24 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Der Werkvertrag bezieht sich aufs Ende der Reparaturarbeiten.Wenn das Auto nach drei Tagen fertig ist und Du benachrichtigt wirst,tritt ein Verwahrungsvertrag nur dann in Kraft,falls die Werkstatt damit einverstanden ist,daß Du das Fahrzeug später abholen willst.Bei der Bemerkung auf eigenes Risiko ist die Werkstatt aus der Verwahrpflicht und -haftung raus.

2007-02-22 03:43:42 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Ich lasse meinen Renault in einer Renault-storage unterhalten. Reparieren lassen musste ich ihn bisher noch nie - aber so Unterhaltsarbeiten eben. Mein Mechaniker ist Italiener und ein Autofreak. Seit ich den habe, hatte ich nie mehr die geringsten Probleme mit meinem vehicle.

2016-12-18 08:38:13 · answer #3 · answered by nave 3 · 0 0

Es ist ein Werksvertrag, aber die Werkstatt muß auch für die Verwahrung sorgen. Problematisch wird es erst, wenn Du das Auto nicht abholst wenn es fertig ist.

2007-02-23 21:34:57 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Es ist eine Werkvertrag, für welchen der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Sache (das Auto) natürlich überlassen muss, dass letzterer die Arbeiten auch durchführen kann. Der Mechaniker muss das Auto natürlich auch verwahren, dass es nicht geklaut wird, oder ein Dritter einen Schaden anrichtet.

2007-02-22 03:42:36 · answer #5 · answered by rizzo 4 · 0 0

Es ist nur ein Werkvertrag - alles andere ist Bestandteil des Werkvertrags. Alles, was die Werkstatt tut oder auch nicht, ist nach Werkvertragsrecht zu beurteilen.

2007-02-22 03:39:42 · answer #6 · answered by swissnick 7 · 0 0

Nach meinem Rechtsverständniss ist es ein Reperatur-Vertrag
ein Werksvertrag beinhaltet beidseitige Verpflichtung!
Und das ist von Privatpersonen nicht zu erbringen!
Und man sollte immer einen kostenangebot verlangen ,so können nacher nicht noch Standgebüren verlangt werden!

2007-02-22 04:12:06 · answer #7 · answered by günter h 3 · 0 1

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