Einnahmen,dienachweislich vorsätzlich oder grob fahtlässig aus Waffenexporten in Krigs-oder Bürgerkriegsgebiete oder aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Rohstoffen aus Kriegsgebieten stammenund von Personen oder Firmen mit Sitz in Deutschland erzielt worden sind,sind in voller Höhe vom Staat abzuschöpfen und je zur Hälfte zur Unterstützung der Flüchtlinge und wiederaufbau der humanitären Infrastruktur nach Beendiigung des Krieges zu verwenden.
2007-02-21
15:40:35
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Zafar
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Politik & Verwaltung
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