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Es klingelt an der Haustüre. Der Mann von der GEZ steht vor einer Mutter, der er dann auch ganz offiziell seinen Ausweis zeigt. Diese unterschreibt nun nach einigem hin und her eine Anmeldung für das Rundfunkgerät ihres Sohnes, der im selben Haus wohnt. Dieser erfährt davon am Telefon und soll nun auf eine Rechnung der GEZ warten, um etwa 136 € zu zahlen.

Meine Frage(n): Ist diese Anmeldung nun rechtsgültig, da die Mutter unterschrieben hat?

Wie kommt man von dieser Anmeldung "wieder los"?

2007-02-21 08:19:26 · 15 antworten · gefragt von John S 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

15 antworten

erstmal gez für AB SOFORT wieder kündigen per einschreiben mit rückschein, den normale briefe gehen bei denen "verloren".

alle empfangsberechtigten geräte defekt und auf dem müllplatz entsorgt als begründung.

deiner mutter sagen dass sie diese vertreter ab jetzt ignoriert und kein wort mehr mit denen reden soll geschweige den was unterschreiben.

da deine mutter wahrscheinlich zugegeben hat dass du ein gerät hast den betrag zahlen und in zukunft den fehler nicht nocheinmal machen.

2007-02-21 08:37:41 · answer #1 · answered by tonyy_live 2 · 2 1

Tja hehe mir ist genau das gleiche passiert, du kannst dagegen nichts machen, da du jetzt angemeldet bist musst du bezahlen, kannst dich dann jedoch gleich wieder abmelden.
Noch etwas, die GEZ Leute haben kein recht in die Wohnug zu kommen, also man muss diese Leute net reinlassen egal was die erzählen, einfach Tür zu und gut ist.

Auch wenn du volljährig bist kann deine Mutter für dich unterschreiben, wenn der GEZ Mann in deiner Wohnung war und gesehen hat, dass du in deinem Zimmer Radio bzw. Fernseher hast.

MfG

2007-02-21 08:26:58 · answer #2 · answered by kek3141 2 · 4 0

Ui ui ui... fürs nächste Mal: Man muss diese Menschen nicht reinlassen, die haben absolut keine Befugnisse. Leider wissen das viele nicht.

2007-02-21 08:46:55 · answer #3 · answered by carma_pary 6 · 3 0

Blöd gelaufen. Den GEZ-Fuzis knalle ich die Tür zu und Punkt.

2007-02-21 08:38:39 · answer #4 · answered by paulpanzer06 3 · 3 0

Tür aufmachen , GEZ Mensch sehen, Tschüs sagen , Tür zu machen. Die sollen entweder wiederkommen wenn der Sohn zu Hause ist oder wegbleiben.
So gemacht als die was von meiner Tochter wollten

2007-02-21 08:41:29 · answer #5 · answered by little hawk 6 · 2 0

Bei einen Einkommen unter der Pfändungsgrenze, oder Hartz IV bist Du nicht verpflichtet Gebühren an die GEZ zu zahlen- Mußt allerdings einen Antrag stellem.
Fomulare gibt es in Net - Gemeinde- Allerdings beachten diese
GEZ Leute selten geltendes Recht.
Auch Politiker werden in der Rechtslage selten eingreifen, Sie wollen Ihr Konterfrei im Fernsehen doch öfters sehen!
Ministerpäsident Stoiber war mal gegen Gebühren - Erhöhung und das Ergebnis für den Ausgang seines Sturzes ist doch bekannt- Der BR läßt grüßen!

2007-02-21 09:07:48 · answer #6 · answered by Propulus@yahoo.com 2 · 1 0

An für sich ist die Anmeldung nicht gültig weil es sich um ein
so genanntes " Haustürgeschäft " handelt .
Auf alle Fälle wirklich sofort Einspruch einlegen .
Ferner ist es ungültig denn der Sohn muss persönlich
unterschreiben .

2007-02-21 08:30:05 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 1

Wenn der Sohn volljährig ist, kann die Mutter nicht für ihn unterschreiben.

2007-02-21 08:24:13 · answer #8 · answered by ? 6 · 3 2

Also wie schon von andern Nutzern gesagt: wenn der Sohn volljährig ist, hätte er diese Anmeldung selber unterschreiben müssen.

Er soll bei der GEZ anrufen, und denen das sagen, dass er volljährig ist und nicht er, sondern seine MUm unterschrieben hatt. dann muss er die 136EUR nicht zahlen.

Und wenn die das nächste mal an der Tür klingeln, dann sagt denen, dass Sie sich einen Durchsuchungsbefehl holen sollen und knallt denen die Tür vor der Nase zu.
Denn ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die nicht in euer Haus und ihr braucht die nicht rein zu lassen *Punkt Aus Ende*

2007-02-22 02:43:04 · answer #9 · answered by lmaa 2 · 0 0

Die GEZ (dieses dubbiose Gebilde) hat keinerlei Recht, sich in der Wohnung umzusehen. Vor allem, wenn der Mitarbeiter alleine unterwegs ist hat er ja keine Möglichkeit, das gesehene zu beweisen. Man muss einfach nur schriftlich behaupten, dass der Mitarbeiter die Wahrheit verdreht.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:
Sofort schriftlich Einspruch einlegen, von dem Vertrag zurücktreten, der GEZ Hausverbot erteilen und mit einem Anwalt drohen. Wenn dann nämlich ein Mitarbeiter der GEZ dein Grundstück betritt darfst du die Polizei rufen. (Und das sorgt für Spaß in der Nachbarschaft)

2007-02-21 19:04:27 · answer #10 · answered by Robert V 2 · 0 0

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