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3 antworten

ich bin jetzt kein Steuerberater, aber normalerweise sind das Steuerpflichtige Einkünfte. Die Steuer ergibt sich aus der Progressionsstufe.

Du kannst unter bestimmten Umständen einen einmaligen Freibetrag abziehen, das waren 1997 mal 60.000 DM. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40g98022.html

Ausserdem wären die Einkünfte möglicherweise über 5 Jahre zu verteilen: Außerordentliche Einkünfte sind Vergütungen, die für mehrjährige Tätigkeiten einmalig gezahlt werden. Als a. o. Einkünfte zählen Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Abfindungen, Nutzungsvergütungen und Zinsen, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten. (z. B. stock options)

Sinn dieser besonderen Besteuerung ist die Milderung der Steuerprogression für kleinere und mittlere Einkünfte. Im Steuerentlastungsgesetz wurde als Ersatz für die Besteuerung mit dem halben Steuersatz die sog. 1/5- Regelung eingeführt. Es sollen nur 1/5 dieser a. o. Einkünfte der Progression unterliegen. Die Regelung ist sehr kompliziert und ist für den Laien schwer nachzuvollziehen.

Aber da kann man so viele Fehler machen, dass eine Beratung durch einen Steuerberater sehr sinnvoll ist.

2007-02-23 00:15:29 · answer #1 · answered by Raik 7 · 0 1

Frag (D)einen Steuerberater !

2007-02-21 07:02:24 · answer #2 · answered by paulpanzer06 3 · 0 0

Kommt drauf an,wie hoch der Ertrag ist.
Würde sagen:von,bis,aber-nicht-mehr-als.

2007-02-21 06:52:27 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

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