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Meine Tochter geht in 4 Monaten ins Kindergarten und mein Lebensparthner für die nächsten 2 Jahre ins Ausland. Mein Arbeitnehmer will mich nur unter alten Bedingungen zurückhaben.Ich bin als Kassiererin eingestellt.Ich kann aber nur von Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr arbeiten,muß aber bis 20 Uhr und am Wochenende sogar bis 21-22 Uhr arbeiten.Damit ich der Kündigung bis zur Rückkehr meines Parthers entgehe hatt man mir gesagt,daß ich die weiteren 2 Jahre Elternzeit beantrage.
Ist sowas überhaupt möglich? und kann ich während dieser Zeit noch Teilzeit arbeiten?wenn ja ,darf ich auch woanders arbeiten oder bin ich an mein Betrieb gebunden?

2007-02-21 01:35:08 · 4 antworten · gefragt von heidi 2 in Schwangerschaft & Erziehung Erziehung

4 antworten

Hallo,
soviel ich weiß, gibt es nur 3 Jahre Erziehungsurlaub. Wenn dann was wäre, kann man glaube ich Sonderurlaub beantragen, unbezahlt natürlich.Wenn deine kleine nun in den Kindergarten geht, bis 16 uhr, und du arbeitest noch, dann kann ich dir empfehlen- entweder Oma und Opa fragen, ob sie auf die kleine aufpassen oder ein Babysitter einstellen.
Wegen Teilzeit während dem Erziehungsurlaub ist möglich. Aber du mußt deinen Chef fragen, ob es bei euch geht oder ob er Einwende hat, wenn du wonaders die Teilzeit machen kannst.
Ich denke mal, das wenn du ganz sicher gehen möchtest, frage mal bei Pro-Familia nach. Die kennen sich damit sehr gut aus.
LG Echse

2007-02-21 02:01:02 · answer #1 · answered by die_echse76131 4 · 0 0

Nein ist nicht möglich

2007-02-24 14:46:20 · answer #2 · answered by Ellen E 1 · 1 0

warum versuchst du nix auf teilzeit zubekommen bewerbe dich um andere jobs die besser an dein kindergartenplan passt oder versuchs beim arbeitsamt mein nachbar bekommt für die austehende zeit eine tagesmutter es gibt nur 3 jahre anspruch auf erziehungsurlaub . lass dich mal beim amt beraten die wissen sicher eine lösung

2007-02-21 10:08:48 · answer #3 · answered by mausi&schatzi 6 · 1 0

Leider ist das so nicht möglich. Dir stehen 3 Jahre Elternzeit (das hieß früher mal Erziehungsurlaub, ist also genau das selbe) zu. Eine Verlängerung um weitere 2 Jahre, d.h. 5 Jahre wären nur möglich, wenn Du in der Zwischenzeit ein weiteres Kind bekommen hättest, für das Dir wieder 3 Jahre Elternzeit zustehen. Per Gesetz geht da leider garnichts.

Etwas anders gelagert ist die Frage nach Teilzeitarbeit:

Nach § 8 TzBfG hat ein Arbeitnehmer nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (und auf eine bestimmte Verteilung auf die Woche), wenn nicht wesentliche betriebliche Gründe entgegenstehen, und nach § 4 TzBfG haben Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte.

Bei Deiner Arbeit als Kassiererin kann ich mir nicht vorstellen, daß einer Reduzierung Deiner Arbeitszeit dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ist das nicht einer der klassischen "Minijobs"? Wenn Du einen Arbeitsrechtsschutz hast, würde ich mal mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt über Deine Chancen sprechen, wenn Du versuchst, dieses Recht durchzusetzen. Dein Arbeitgeber scheint da ja nicht wirklich offen zu sein.

Wenn Du allerdings keinen Rechtsstreit mit Deinem jetzigen Arbeitgeber ausfechten möchtest, steht es Dir auch frei, zum Ablauf der Elternzeit zu kündigen und Dir eine andere Teilzeitstelle zu suchen.

Viel Glück!

2007-02-24 08:54:22 · answer #4 · answered by Felicitas 2 · 0 0

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