Meine Tochter geht in 4 Monaten ins Kindergarten und mein Lebensparthner für die nächsten 2 Jahre ins Ausland. Mein Arbeitnehmer will mich nur unter alten Bedingungen zurückhaben.Ich bin als Kassiererin eingestellt.Ich kann aber nur von Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr arbeiten,muß aber bis 20 Uhr und am Wochenende sogar bis 21-22 Uhr arbeiten.Damit ich der Kündigung bis zur Rückkehr meines Parthers entgehe hatt man mir gesagt,daß ich die weiteren 2 Jahre Elternzeit beantrage.
Ist sowas überhaupt möglich? und kann ich während dieser Zeit noch Teilzeit arbeiten?wenn ja ,darf ich auch woanders arbeiten oder bin ich an mein Betrieb gebunden?
2007-02-21
01:35:08
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gefragt von
heidi
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Schwangerschaft & Erziehung
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