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Mal angenommen, man hat einen Parkschein für 60 Minuten Parken erworben, hat aber für seine Erledigungen z. B. nur eine halbe Stunde gebraucht. Kann der Parkschein an den nächsten Parkplatzsuchenden weitergegeben werden, oder bekommt man da Ärger mit der Politesse/Polizei, falls das beobachtet wird? Der Parkplatz ist ja nun mal bezahlt, und wer da steht, müsste doch eigentlich egal sein!

2007-02-20 23:19:11 · 20 antworten · gefragt von Sonne_Mond_und_Sterne 3 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

20 antworten

.nein natürlich ist des nicht verboten: der parkschein ist ja eben nicht personalisiert und folglich schon übatragbar!

2007-02-20 23:23:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 10 2

Nein, es ist natürlich nicht verboten.... Auf dem Parkschein steht ja nicht der Name oder das Kennzeichen. Du erwirbst nur eine Parkerlaubnis, für eine gewisse Zeit, verschenken des Parkscheins ist absolut erlaubt.

2007-02-21 07:25:04 · answer #2 · answered by Evchen 2 · 4 0

ne hab ich auch schon oft gemacht! solltest es vielleicht nicht grad vor ner politesse machen aber ein wenig menschlichkeit darf doch nicht verboten sein;)

2007-02-21 07:24:12 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 0

Kann doch denen egal sein, was du mit den restlichen 30 Minuten machst, bezahlt ist bezahlt....

2007-02-21 07:21:49 · answer #4 · answered by wicky210670 6 · 3 0

wenn a.d. Schein steht - nicht übertragbar (was kaum zu kontrollieren ist) eigentlich schon . Wenn es nicht draufsteht - Nein !! Ausserdem muss dann auf der jeweiligen Parkplatz- oder Hausordnung ein dementsprechender Hinweis vermerkt sein (wenn es sich um einen privaten Anbieter handelt).

Ich gebe übrigends meine nichtabgelaufenen Parkscheine auch weiter .

2007-02-21 07:29:51 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 0

ich hab meinen parkschein schon öfter weitergegeben und ich denk mal das das nicht verboten ist.
den bahnfahrschein geb ich auch weiter, wenn da noch zeit drauf ist.

2007-02-21 07:28:19 · answer #6 · answered by maxi 4 · 2 0

Du kannst beruhigt gültige Parkscheinzettel weiergeben oder annehmen,es ist erlaubt.

2007-02-21 07:27:24 · answer #7 · answered by D@ggi 5 · 2 0

Also bei uns in Österreich sind sie übertragbar. Weil bezahlt ist bezahlt. Es passiert dir relativ oft, dass dir jemand einen Parkschein schenkt der noch gültig ist.

2007-02-21 07:59:02 · answer #8 · answered by miss claris 2 · 1 0

es ist erlaubt!
und ich mach es regelmäßig (der andere ist immer erstaunt wenn ich ihm den parkschein anbiete, auf die idee kommen die wenigsten anscheinend).
auch das abparken von der restlaufzeit bei parkuhren ist erlaubt!

ich glaube das diese regelung vor über 20 jahren geändert wurde, vorher wars tatsächlich nit erlaubt.

@kuchenmacher:
auch politessen wissen nicht alles! es ist definitiv erlaubt! vileicht hatte die gute den führerschein schon sehr lange...ich jedenfalls kann mich noch erinnern das die regeln geändert wurden.. lange her...(gilt jedenfalls für deutschland und die niederlande, denk in naderen ländern auch )

Gruß aus der Eifel
Steffen

2007-02-21 07:55:07 · answer #9 · answered by Steffen 5 · 1 0

ne ist es glaub ich nicht.. bezahlt ist bezahlt.. da kann doch den politessen egal sein, wers bezahlt hat.. =) hauptsach kein strafzettel.. wobei ich sagen muss, ich kauf mir nie einen parkschein.. wenn ich einen kaufe und die zeit überschreite (leider weiß ich ja nie, wielang ich brauche) dann zahl ich 5€ für den strafzettel und wenn der parkschein abgelaufen ist 15€.. also.. spart man doch =)

2007-02-21 07:42:20 · answer #10 · answered by Katharina 6 · 1 0

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