strenggenommen musst Du Dich nur im Monat März zum TÜV angemeldet haben. Das kannst Du am 31.03. tun. Wenn dann erst nach einer Woche ein Termin frei ist, kannst Du diese Zeit noch abwarten. Aber wenn Du einen Monat überziehst kostet es eh noch keine Strafe.
Solltest Du Mängel am Fahrzeug haben, dann hast Du vier Wochen Zeit, diese zu beseitigen. Auch in dieser Zeit kostet es selbstverständlich keine Strafe.
Bringen tut Dir das hinauszögern aber nichts, da die neue Plakette in jedem Fall auf den März 09 geklebt wird. Ich würde etwas früher hinfahren, am Monatsende könnte es voll werden.
Du brauchst nur den Schein und zahlst knappe 50.- Euro, mit AU dann so um die 90.-.
Übrigens ist die Strategie des vorher in der Werkstatt durchcheckens teurer, als wenn Du erst zum TÜV fährst. Die Werkstatt wird Dir aus Vorsicht alles mögliche tauschen, was der TÜV vielleicht gar nicht bemängelt hätte.
2007-02-20 20:23:56
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answer #1
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answered by Raik 7
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Zum TÃV muÃt du mit deinem Auto im Monat März, hast dafür einen Monat Zeit und es wird nur der Fahrzeugschein benötigt. Ein Tipp von mir gehe bitte vorher in eine gute Werkstatt und lasse dort den Wagen erstmal durchschecken. Es kommt drauf an wie alt er ist, bei älteren Autos ist es schon von Vorteil. Die TÃV-Kosten belaufen sich so um die 45€
2007-02-21 02:16:53
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answer #2
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answered by Wölfi 1
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du kannst 4 wochen über den termin sein, erst ab da kostet dich das "knöllchen" was. aber dann solltest!!! du auch mit deinem auto dagewesen sein. wenn der kleine nicht durch kommt (wiedervorstellung) bekommst du vom TÜV ja eine unterlage mit die dann im auto zu bleiben hat. den brief brauchst du nicht, denn der stempel , bei bestanderner HU kommt ja in den schein.
was das kostet ist unterschiedlich , aber ich würde dir vorschlagen zu einer "freien" werkstatt zu gehen und nicht direkt beim TÜV oder eiener vertragswerkstatt den TÜV machen zu lassen. die "freien" sind immer etwas günstiger!
gruß und gute fahrt POW*MIA
2007-02-21 01:40:23
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answer #3
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answered by xy 6
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Hallo!
Ich musste auch zum TÃV, aber schon 01.07. Ich hatte den ganzen Januar Zeit, um da hin zu gehen, also bis spätestens 31.1.! Da bei mir aber das Licht nicht in Ordnung war, bekam ich einen Zettel, den ich ins Auto legen musste und konnte dann 4 Wochen länger ohne die neue Plakette fahren, um alles repaieren zu lassen. Ich musste nun mit der neuen Mehrwertsteuer fast 50€(47€+3,50€ Nachschaugebühr) bezahlen(das war nur HU, ohne AU). Wenn du beides brauchst, dann kostest es mehr. Weià nur leider nicht, ob das von Bundesland und Gegend her unterschiedliche Preise gibt. Sonst musst du mal beim TÃV anrufen. Du musst nur den Fahrzeugschein mitbringen. Der Brief kann schön bei der Bank bleiben.
Viele liebe GrüÃe
Nina
2007-02-21 02:33:10
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answer #4
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answered by Nina B 3
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du hast dann bis zum letzten des monats zeit zum tüf zu fahren
2007-02-21 02:17:50
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answer #5
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answered by die_lust1961 2
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du hast bis zu 4 wochen zeit nach ablauf der plakette zum tüv zu fahren. sollte dann allerdings noch was an deinem auto dran sein, weshalb du die plakette nicht bekommst kann es sein, dass du wenn du angehalten wirst ein knöllchen bekommst. der tüv incl. asu kostet ca. 80 euro, war es jedenfalls letztes jahr so als ich mit meinem das letzte mal war. den brief brauchst du nicht mitzubringen, da es gilt, wer den brief in händen hält dem gehört auch das auto.
du brauchst nur den fahrzeugschein und evtl. abe´s für nachträglich eingebaute teile.
2007-02-21 02:15:11
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answer #6
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answered by poni7880 3
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Wie das mit einem Kfz ist, haben die anderen ja schon erklärt.
Wenn Du zum TÜV (Jahrescheck) mußt, hast Du sicher einen Termin bei Deinem Arzt. Den solltenst Du peinlich genau einhalten.
2007-02-21 03:48:06
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answer #7
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answered by Derfnam 5
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Das bedeutet, du mußt spätestens am 30.07. zum TÜV, spätestens aber am letzten Werktag im Juni. Es empfiehlt sich aber, früher hinzugehen, falls sich an deinem Auto Mängel befinden. Die müssen bis dahin auch behoben sein. Falls du aber erst Ende Juni hingehst und es müssen Mängel behoben werden, dann bekommst du einen Zettel mit, was alles behoben werden muß. Falls dich die Polizei wegen der Plakette anspricht, kannst du den Zettel vom TÜV zeigen, daß du dabei bist, alles zu regeln. Dann hast du keine Probleme.
Dabei reicht es, daß du den Fahrzeugschein mitbringst. Falls du Sonderbescheinigungen hast, weil am Auto vom TÜV genehmigte bauliche Veränderungen vorgenommen wurde (z.B. das Auto ist tiefer gelegt, Chiptuning und anderes Tuning), dann mußt du die Sonderbescheinigungen auch mitbringen.
2007-02-21 01:58:57
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answer #8
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answered by kuchenmacher 6
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Ja und wen du willst auch neckst Monat
2007-02-21 01:47:40
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answer #9
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answered by mond 3
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