Wenn Du eine Bewährungsstrafe hast, dann bist Du in der Regel auch unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers. Und der bekommt eh jede Woche, oder alle zwei, drei Wochen von Dir Bericht. In dem Falle reicht es ihn zu informieren.
Wenn Dir kein Bewährungshelfer zur Seite gestellt wurde, solltest Du Dich beim zuständigen Gericht informieren.
Besser noch per Einschreiben/Rückschein den Richter welcher Dich verurteilt hat formlos anschreiben.
Oder aber Du erkundigst Dich bei der örtlichen -also des alten und neuen Wohnortes- Bewährungshilfe. Auch wenn diese mit Dir eigentlich nichts zu tun haben sollten, sind sie verpflichtet einer unter Bewährung stehenden Person (Proband) über seine nötigen Schritte zu informieren.
Achja, automatisch wird´s wohl nicht geschehen. Kommt aber vielleicht auch noch. Wobei ich nicht wirklich weiß was ich davon zu halten hätte.
2007-02-20 14:26:37
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answer #1
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answered by Anonymous
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ja, muss man.. da musste zum gericht hingehen.
2007-02-21 02:54:15
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answer #2
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answered by Anonymous
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das musst du auch dem gericht sagen.
2007-02-21 02:25:37
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answer #3
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answered by whyskyhigh 7
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Man muss das Gericht informieren.
2007-02-21 02:02:19
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answer #4
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answered by bengel 5
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Ja muß man(am besten direkt bei den zuständigen Richter).
PS:Einen Bewährungshelfer gibt es nicht bei jeder Bewährungsstrafe.
2007-02-21 01:52:32
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answer #5
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answered by RicciHouse 6
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Hallo, habe zwar da nicht so die Erfahrung, aber ich würde einen sogenannten "Dreizeiler" schreiben, die Ummeldung draufkopieren oder auf extra Blatt und gegen Stempel des Empfangs auf der eigenen Kopie beim Bewährungshelfer oder bestenfalls beim für Dich zuständigen Gericht abgeben.
Somit kannst Du sicher sein, dass es nachweisbar ist, dass Du den Umzug gemeldet hast.
Ich lasse mir den Empfang auf meiner eigenen Kopie immer bestätigen. So kann mir keiner kommen, ich hätte mich nicht umgemeldet. Ist viel Papierkram, aber er lohnt sich.
Geh also auf Nummer sicher :-D
2007-02-21 01:08:29
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answer #6
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answered by verpeilte_weihrauchtesterin 2
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Ja gehe ich mal von aus, wenn Du straffällig bist, musst Dich nach nem Umzug bei Gericht ummelden, wenn DU die Auflage hast Dich beim Gericht zu melden.
2007-02-21 00:58:41
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answer #7
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answered by gberkelenz 5
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Insofern die Auflage vom Gericht bei der Festlegung der Bewährung dem entspricht, dann.. "ja". Ansonsten gibt es
für Leute mit "Bewährung" normalerweise immer auch einen
Bewährungshelfer bei dem sich der Verurteilte fristgerecht
melden sollte. Diesem kann die Information über (Umzug)
"neue Anschrift" auch mitgeteilt werden. Daraufhin weiter-
führende Maßnahmen und Entscheidungen werden dann erörtert.
2007-02-20 22:28:50
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answer #8
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answered by Rico 2
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