Also bis zum Alter von 10 Jahren ist das so eine Sache. Entweder ist eine vollwertige und absolut Garantierte Betreuung für die
Kinder da, ist es schon möglich. doch die hohen Herren vergessen
dabei zu schnell, das auch Lehrer Krank werden können, in Kitas
eine Krankheit ausbrchen kann oder ein Kind Läuse bekommt
und die Erziehungsberechtigte Person dann aber vom Arbeitgeber
nicht einfach so dir nicht mir nichts freigestellt werden kann.
Was auch im Falle der Erkrankung eines oder gar mehrerer Kinder der Fall ist. Ganztagsbetreuung ist zu dem im Aufbruch und noch nirgends so richtig perfekt.
Was den 6 Jährigen betrifft, wenn noch nicht zur Schule geht und
auch keinen Kita oder Kiga Platz hat, dann hat sich dieses Problem sowieso schon erledigt. Selbst wenn er zur Schule geht,
bedeutet das ja noch nicht, das es dort eine Nachmittags Betreuung gibt, welche zur Zeit sowieso nur bis maxmal 14, eher 13 geht. Grundschulkinder haben auch oft an manchen Tagen
nur 3 Stunden und wie gesagt wenn ein Lehrer ausfällt was dann?
Thema Tagesmütter. Nun die sind sowas von rar gesät und zu dem müssen sie sich ja auch noch mit den Kindern verstehen,
was nicht immer der Fall ist. Will dann das Amt die Kinder
vielleicht zwingen zur Tagesmutter zu gehen und wenn nicht der Mutter die Hilfe kürzen?
Also du siehst, die mepfehlung zum Amtsleiter der Einrichtung zu gehen, ist der einzige Weg und dort stellst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen nicht zu ermöglichenden auflagen.
Tipp am Rande, gehe orher mal zu einem AWO Treff (Arbeiter Wohlfahrt), die haben gute Berater, welche in solchen Fällen
dann auch mit zum Amt gehen. Wo die nächste AWO stelle ist, Link anklicken. Der Zweite Link ist aber auch Hilfreich.
Solltest du vergessen ob org oder de am Ende stand, nun das ist egal auch mit www.awo.de kommste zum Ziel.
2007-02-20 08:59:43
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answer #1
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answered by ? 2
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Da würde ich aber noch einmal mit dem Abteilungsleiter der ARGE sprechen, denn das habe ich noch nie gehört, daß Kinder mit 6 Jahren Selbstversorger sein sollen. Auch die anderen, 9 u. 11 J., sind dafür mit Sicherheit noch zu jung. Vielleicht sollte die Mutter auch mal zum Jugendamt gehen und dort die "Empfehlung" der ARGE preisgeben.
2007-02-20 13:17:55
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answer #2
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answered by Ginetta 7
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Aus der Sicht des Kindes hast Du eigentlich Recht, doch sollte man diese Dinge nicht sofort ablehnen oder Einspruch erheben, sondern mit den Leuten reden. Das Kind geht doch entweder in den Kindergarten oder schon in die Schule und in der Zeit MUSS sie was machen, sonst könnte die ARGE Gelder streichen! Ist leider so! Wenn es in die Kita geht wird über die Arge oder das Jugendamt auch die Verlängerung des Platzes bezahlt, denn eigentlich dürfte er ja nur bis 12 Uhr gehen.
2007-02-20 13:23:24
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answer #3
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answered by Kids for family 4
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Dann warum darf man seine Kinder bis zum Abi nicht allein zuhause (für mehr als 1,5 Tag lassen), warum wird gleich das Jugendamt hinzugezogen, wenn ein 6-jähriges Kind sich selbst versorgt. Zeugen wir Kinder, damit wir sie mit 6 J. auf sich selber überlassen. Dann wundert mich nicht, dass sie so viele Probleme in die Schule haben, dass so viele Kinder schon mit 12 kiffen, rauchen und trinken, dass Kinder unter 14 Jahre ihre erste Verbrechen hinter sich haben und sitzen auf die Anklagebank, solange die Eltern Schäferle fressen.
Einfach wir kümmern uns überhaupt nicht um unsere Kindern. Vielleicht bin ich manisch mit meinen Sorgen um meine Kinder, aber ich bin immer im Schatten, ich bin ihr Freundin und Versorgerin und wenn wir beide für nicht mehr als 2 tage weg sind, bezahlen wir einem Kindermädchen. Natürlich ist das teuer, aber unsere Kinder sind deswegen glücklich, sehr guite Schüler und erkennen in uns die Eltern und die Freunde. Wenn ich sie nicht wollte, würde ich gottlos abtreiben.
Hat dein Chef Kind/er um die 6? Lässt er sie sich selber versorgen, oder hat Hausmädchen? Dieser Typ gehört unter den Brücken. Es gibt internationales Kinderschutzgesetz, soweit ich weis, in Haag unterzeichnet, Deutschland ist auch Mitglied dieses Gesetzes und dein Chef muss diesen Dokument lesen bevor er eine verantwortungsvolle Position einnimmt, die Kinder betrifft.
Ja, manche haben keine Ahnung von der Welt außer von den PS ihres Wagens. Das nenne ich grobe Fahrlässigkeit, Gewissenslosiglkeit, Lügnerei.
Wende dich an das Jugendamt. Aber diskrett, sie sind auch bestech......... G...r, die vielen kinderl....... Familien viel versprechen und sogar .... machen.
2007-02-20 13:35:56
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answer #4
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answered by Leony 7
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Habe mal gelesen-Unterhaltsrecht?,das eine alleinstehende Frau mit Kindern,wobei das jüngste nicht älter als 9jahre ist,in der Zeit wo es sich in der Schule aufhält,sie in dieser Zeitspanne einen Job annehmen muss.Dann bei Kindern bis zum 8. Lebensjahr,die Mutter bis zu 10 Std in der Woche einer Arbeit nachgehen kann,falls die Betreuung des Kindes nach der Schule gesichert ist.Es ist ja bekannt,das 1.-und 2.Klässler mal von 8.00-10.00 oder von 10.00-11.30 Uhr Schule haben.
2007-02-22 03:53:06
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answer #5
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answered by D@ggi 5
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30 Stunden sind zu viel. Sie kann nur, während die Kinder in der Schule sind, zum Arbeiten herangezogen werden. Bei einem 6jährigen Kind sind das aber keine 6 Stunden pro Tag. Insofern würde die Mutter bei 30 Stunden/pro Woche eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht begehen. Die Arbeit wird sie nicht generell ablehnen können, die Stundenzahl aber schon (sofern sich die Kinder nicht im Kindergarten oder unter anderer Aufsicht befinden).
2007-02-21 18:15:16
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answer #6
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answered by coolcat2307 7
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Wer Kinder unter 12. Jahren sich selbst überlässt, vernachlässigt seine Aufsichtspflicht.Das Kind muss versorgt sein........schönen gruß an den Mann im Amt,er sollte zu VW wechseln. Der sitzt am falschen Ort!
2007-02-20 16:05:40
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answer #7
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answered by Lady C 5
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Ich denke das man mit 6 Jahren noch bei seinen Eltern sein sollte, weil man noch nicht selbst für sich Sorgen kann
2007-02-20 15:43:23
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answer #8
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answered by engel_des_lichts87 1
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Das ist so . Sobald die Kids in die Kita können , müssen Mütter arbeiten gehen . Tun sie es nicht wird die Hilfe gekürzt . Hab ich am eigenen Leib erfahren . Hat die Mutter einen 400,00 Job werden die Betreuungskosten von der Arge gezahlt .
2007-02-20 14:48:47
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answer #9
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answered by iland1310 3
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Im Prinzip haben die recht.Denn sie kann Vormittags mindestens 4 Stunden arbeiten gehen,wenn die Jüngeren in der Schule sind.Manchmal kommt auch der Vorschlag vom Amt,das man sich für die Zeit,in der die Mutter arbeiten geht,eine Tagesmutter zulegen soll.
2007-02-20 13:51:30
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answer #10
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answered by jutta r 4
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