Im prinzip hast du recht, jedoch nicht nur die Drängler und Raser sollten stärker zur Kasse gebetenwerden sondern auch die extrem Langsamschleicher und Dauerlinksfahrer.
Die Spur muß in jedem Fall bei Alarmeinsatz (BLAULICHT UND MARTINSHORN) freigegeben werden. das gilt nicht bei einer Polizeieskorte. Wenn jeder auf den anderen Rücksicht nimmt, bedarf es dieser Frage nicht!
Der § 35 StVO beinhaltet nicht die Inanspruchnahme von Sonderrechten im oben geschilderten Fall. du kannst lediglich beschwerde einreichen
2007-02-20 08:36:28
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answer #1
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answered by Big Tom 4
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Falls Du Fotos gemacht hast, kannst Du´s an den Anwalt des kleinen Mannes schicken, die Blöd-Zeitung. Die machen aus sowas gerne eine Titelstory...
2007-02-20 04:51:41
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answer #2
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answered by 7. Sinn 4
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Herrjeeee, konntest du dich nicht auf der Stelle in Luft auflösen? Unverschämtheit, wie konntest du nur das Abendessen ausbremsen.
Aber Scherz beiseite, vom Gefühl her, würde ich sagen, das ist auf jeden Fall Nötigung. Aber genießen diese Herren nicht Immunität, so wie die Botschaften? Dann kämst du mit der Anzeige nicht sehr weit, aber zumindest würde es deine Wut verrauchen lassen ;-)
2007-02-20 04:45:38
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answer #3
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answered by Misi G 5
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Ich würde es öffentlich kundtun... RTL, BILD-Zeitung und co
2007-02-20 04:52:25
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answer #4
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answered by Anonymous
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Zu deiner Frage
§ 35 StVO-Sonderrechte der Polizei/Feuerwehr/Gaswerke pp..
Wenn du stur bleibt riskierst du zu Recht eine saftige Anzeige
Wegen Behinderung von Einsatzfahrzeugen bei Fahrten mit Sonderrechten.
2007-02-20 06:07:13
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answer #5
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answered by ? 7
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Blaulicht heisst Sonderrechte. Da bist Du verpflichtet, unverzüglich die Strasse frei zu machen. Anzeigen kannst Du da gar nichts.
Da in den Personenschutzautos Polizisten sitzen, könntest Du Dir sogar eine Gegenanzeige wegen Behinderung einfangen.
Warum es der Ministerpräsident so eilig hatte, weisst Du nicht. Aber es wird schon einen Grund gehabt haben, sonst dürften die das mit dem Blaulicht nämlich nicht.
2007-02-20 05:21:04
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answer #6
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answered by Raik 7
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Wenn ein Blaulicht im Spiel ist, musst du aber zur Seite fahren, denn es könnte einen dringlichen Grund haben! Du hättest einen wichtigen Einsatz behindern können...v.a. müssen solche Fahrzeuge nicht das Tempolimit einhalten, sofern das Blaulicht aktiv ist! Natürlich sind sie nicht berechtigt zu drängeln, aber werden angehalten so schnell wie Möglich an den Einsatzort zu gelangen und in dem Fall ist auch Hupen legitim... Ich denke du würdest vor Gericht keine Chance haben, denn es ist gesetzlich geregelt, dass man bei Blaulicht SOFORT dieses Fahrzeug vorbeifahren lassen muss! Hättest du keine Möglichkeit gehabt, vorher rechts zu Fahren ist es aber wirklich eine Unverschämtheit!
Wenn kein Blaulicht in Spiel gewesen wäre, würdest du im Recht sein:
Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hält zum einen nicht den gesetzlich geregelten Mindestabstand ein (mind. 70m, also "halber Tacho"), was bereits streng geahndet wird, zudem darf die Hupe nur als Warnsignal bei brennslichen Situationen eingesetzt werden und das Lichthupen ist auf der Autobahn gänzlich verboten!
2007-02-20 05:01:12
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answer #7
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answered by marilen 3
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hoffentlich kriegst du keine anzeige . dir bricht bestimmt kein zacken aus der krone einem regierungsmitglied den berechtigten weg frei zu machen . wenn jeder staatsmann hinter jedem kleinkariertem sturen klugscheisser hertuckern müsste , wo kämen wir den da hin .
2007-02-20 15:20:49
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answer #8
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answered by Anonymous
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Ganz kurz, und nicht zur eigentlichen Frage, sondern nur zur Aufklärung der Unwissenheit vieler (nicht persönlich gemeint!!!!)
Blaulicht alleine ist kein Sonderrecht!!!!!
Blaulicht alleine befugt niemanden über z.B. Rote Ampeln zu fahren!!!
Dem reinen Blaulicht muss auch kein Platz auf Straßen eingeräumt werden!!!
Sonderrechte haben "nur" Fahrzeuge die akustisch und optisch, also Horn und Blaulicht gleichzeitig!!! benutzen!
Blaulicht alleine zeigt z.B. nur eine Kolonnenfahrt an, die man dann nicht unterbrechen darf (z.B. durch dazwischen fahren).
Die whl bekannteste Variante ist die mit den Blauen Fahnen!
Man sollte aber immer bedenken, das Fahrzeuge des öffentlichen Rechtes mit hoheitlichen Aufgaben (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) öftmals das Horn nur an Stellen mit erhöter Gefahr (Kreuzungen, Ampeln, Einmündungen, Stau) einschalten um z.B. in der Stadt unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden!
Drängelde Polizei- oder Feuerwehrbeamte darf man sehr wohl anzeigen, wenn man es denn nötig hat. Die Frage wird ja auch wohl sein wie denn ein Richter einen solchen Fall von Langeweile wohl sehen wird!
Also bitte doch für alle: In Zukunft, auch wenn es nur Blaulicht ist, doch schnell zur Seite!!! Ist das beste für alle!
2007-02-22 03:37:32
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answer #9
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answered by opirus 2
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Wenn bei einem Einsatzfahrzeug das Blaulicht genutzt wird, und eine Alarfahrt erforderlich ist, soltest Du sie in ihrer Ausübung nicht behindern.Das kann teuer werden.
2007-02-20 15:03:51
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answer #10
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answered by ? 2
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Fahrzeugen mit eingeschaltetem Blaulicht nicht Platz au machen ist schon sehr grob.
Und was Du sonst noch so schreibst klingt doch sehr nach Kindergartengetue.
Im übrigen bin ich dafür, drastisch diejenigen zur Kasse zu bitten, die verbotener weise stur links fahren und meinen, sie hätten ja recht weil eh Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
2007-02-20 12:24:55
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answer #11
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answered by Der Krieger 3
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