Hi,
die wöchentliche Arbeitszeit spielt bei "Minijobs" bis 400,00 € seit dem 01.04.2003 keine Rolle mehr.
Wenn kein gesetzlicher Mindestlohn (Baugewerbe) oder ein Tarifvertrag greift, leitet sich die Arbeitszeit aus dem vereinbarten Stundenlohn ab (siehe Berechnung von Wunschbox).
Über 400,00 € ist es keine geringfügige Beschäftigung mehr. Dann geht’s nur noch über Lohnsteuerkarte, mit Abzug von Sozialversicherung und ggf. Lohnsteuer (je nach Lohnsteuerklasse). Aber selbst bei einer günstigen Krankenkasse und Steuerklasse 1 bekommst du bei brutto 450,00 nur ca. 390,00 € ausgezahlt. Dann lieber 400,00 € Minijob.
Viele Grüße
vom kleinen Zotteltier
2007-02-19 02:01:47
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answer #1
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answered by kleines_zotteltier 5
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Wenn du auf Mini-Job Basis angemeldet bist kannst Du bis 400,-- Euro steuerfrei bei "einem Arbeitgeber" hinzuverdienen.
Eine Beschränkung der Arbeitsstunden oder des Stundenlohns gibt es bei Mini-Jobs nicht mehr.
Die Vorlage einer Steuerkarte ist nicht erforderlich.
Beim Mini-Job hast du die Option zur freiwilligen Aufstockung der SV-Beiträge.
Damit ewirbst du Ansprüche zur Rentenanwartschaft, Arbeitslosengeld, Leistungen der Krankenkasse (Kuren, Reha) usw..
Der Arbeitgeber kann jedoch auch 400,-- Euro-Jobs von vornherein über Steuerkarte abrechnen.
Wenn du schon einen Haupt-Job hast und evtl. schon einen Neben-Job, wäre dann eine 2. oder 3. oder 4. Steuerkarte, jeweils mit Steuerklasse 6 vorzulegen.
Wenn Du mehr wie 400,-- Euro im Monat verdienst, wird "alles" ganz normal über Steuerkarte abgerechnet.
Sobald jedoch über Steuerkarte abgerechnet wird muss im Arbeitsvertrag Stundenlohn (bzw. Gehalt / Fixum) und wöchentl. od. mtl. Arbeitszeit geregelt sein.
2007-02-19 19:34:14
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answer #2
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answered by Anonymous
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Genaue Auskunft erhälts Du bei der Minijob Zentrale. Diese Auskunft stimmt sicher.
2007-02-19 05:46:22
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answer #3
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answered by Sprendlinger 7
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kommt auf den std.lohn an bei 10 euro lohn 16 std.
2007-02-19 01:43:03
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answer #4
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answered by mausi&schatzi 6
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Kommt darauf an welcher Stundenlohn vereinbart ist. Z. B. bei 8 Euro wären es 160/8 = 20 Stunden
2007-02-19 01:40:30
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answer #5
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answered by wunschbox 6
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Soweit ich informiert bin,darf man bei geringfügiger Tätigkeit nicht über 15 Stunden wöchentlich arbeiten.
Ist aber im Interent über die Arbeitsamtseite sicher nachzulesen.
2007-02-19 01:53:48
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answer #6
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answered by sternchen 1
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Doch, es gibt natürlich eine Begrenzung der Stundenzahl, aber die genaue Zahl weiß ich nicht mehr. Ändert sich auch immer.
Aber bei halbwegs normalem Stundenlohn überschreitet man diese Grenze nicht. Dier Krankenkasse kann Dir das genau sagen.
2007-02-19 01:50:26
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answer #7
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answered by ? 6
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