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9 antworten

Das war früher als es noch Zuchthaus gab so.

Inzwischen : "In der Bundesrepublik Deutschland konnten sie bis 1969 bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr aberkannt werden (Ehrverlust). Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug des aktiven Wahlrechts ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen."

2007-02-18 06:20:42 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

ja, auf gerichtlichen Beschluss hin kann zB das aktive und passive Wahlrecht entzogen werden!
weiteres:
Ehrenrechte, früher waren Verurteilungen zu Freiheitsstrafen oft mit dem Zusatz gekoppelt 'und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte'. Das ist in dieser pauschalen Form seit dem 1.4.1970 nicht mehr möglich, doch können gewisse Ehrenrechte, die sonst allen Bürgern zustehen, bei Freiheitsstrafen von 1 Jahr und mehr immer noch aberkannt werden. Zu den unverlierbaren Ehrenrechten gehört das Erlangen von Titeln und Ehrenzeichen, das Fungieren als Zeuge bei Beurkundungen, Übernahme von Vormund- oder Pflegschaft. Aberkannt werden können hingegen auf bis zu 5 Jahre die Rechte, sich zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht) und/oder ein öffentliches (Ehren-)Amt (z.B. als Schöffe oder Geschworener) zu bekleiden; unter besonderen Umständen kann auch das aktive Wahlrecht zeitweilig entzogen werden.

2007-02-18 14:26:08 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 3 0

ja, wenn die straftat es rechtfertigt und der richter es so verfügt, aber das erfolgt nicht automatisch

2007-02-18 14:19:38 · answer #3 · answered by Alter Ego 7 · 2 0

Teilweise ja, leider kenne ich mich nicht genau aus.

2007-02-19 16:53:06 · answer #4 · answered by Christian 7 · 0 0

Ja auf anordnung vom gericht, geschied ganz selten

2007-02-19 14:37:09 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Sorry aber das kommt eher dann auf den Begriff Entmündigen
heraus oder auch Vogelfrei. Ja und weder das eine noch das andere ist so einfach möglich.

Hier darf man auch nicht Wikipedia vertrauen. Den dort gibt es auch Einträge, die sowas von falsch sind, wie die Behauptung die Erde wäre eine Pizza.

Also weder das Wahlrecht noch sonst ein Recht kann einem aberkannt werden. Einzig alleine das Recht auf Freiheit, kann einem auf vorbestimmte Zeit genommen werden. Sowie das Recht zu bestimmen wo man sich dann auf halten will.

2007-02-18 15:38:45 · answer #6 · answered by Lars 3 · 1 1

ja
je nach delikt.

2007-02-18 14:48:56 · answer #7 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Ich glaube nicht, dass würde gegen die Menschenrechte verstossen
.

mit freundlichen Grüßen

fvr_10, http://hoyzi.super-geheim.

2007-02-18 14:18:49 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 2

Dies erfolgt doch automatisch mit der Verurteilung!!!

2007-02-18 14:16:31 · answer #9 · answered by birdseye 6 · 0 4

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