Ja. Eine Drohung stellt eine Straftat nach §241 des Strafgesetzbuches dar. Dafür kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt allgemein. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts kann die Strafe von der Verwarnung, über die Erteilung von Auflagen (Arbeitsstunden, Geldstrafe, usw...) bis zum Jugendarrest reichen. Bei "Ersttätern" wird wahrscheinlich eine Verwarnung fällig.
2007-02-18 09:22:27
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answer #1
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answered by John S 2
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Hängt davon ab, was angedroht wurde und in welchem Ton. Beim Drohen ist viel Auslegungssache.
2007-02-21 11:11:08
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answer #2
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answered by Akki 3
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Ja, das erleben wir tagtäglich !!
Stellt Euch mal vor, Ihr zahlt an bundesdeutsche Behörden und Gebietskörperschaften keine Steuern, Abgaben, Gebühren und sagen wir mal auch keine GEZ-Gebühren mehr. Dann bekommt Ihr Drohbriefe ohne Ende. Wenn nicht gezahlt wird, dann ....
erfolgen Sanktionen bis zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Kontopfändung, Reifenkralle für Autos und und und...
Und stellt Euch mal vor, diese Briefe wären nicht legal, weil sämtliche Behörden von Bund, Länder und Komunen seit 1990 von einer selbsternannten Regierung unterhalten werden.
Das sind nun sogar Menschenrechtsverletzungen...
Schaut Euch mal die Quellen an:
2007-02-20 20:58:32
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answer #3
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answered by hariboman69 2
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Gem. § 241 StGB ist eine Bedrohung nur dann strafbar, wenn mit der Begehung eines Verbrechens gedroht wird, d. h. die Mindeststrafandrohung der angedrohten Tat muß 1 Jahr Freiheitsstrafe sein. Bei Drohungen mit Körperverletzung oder Sachbeschädigung ist das z. B. nicht der Fall. Dagegen kann man aber zivilrechtlich vorgehen, mit einer einstweiligen Verfügung eines Richters, der dem Drohenden dieses verbietet, ansonsten setzt es eine kräftige Geldstrafe.
2007-02-20 17:35:49
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answer #4
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answered by caschi 3
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Drohen ist gem. § 241 StGB strafbar (und damit auch für Jugendliche). Strafbar ist eine Drohung, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird (Strafrahmen mind. 1 Jahr), also z.B. "Ich bringe Dich um". Unterscheiden muss man aber eine Nötigung gem. § 240 StGB. Danach braucht es kein Verbrechen, dafür genügt sogar schon Gewalt oder ein empfindliches Übel (z.B. eine ungerechtfertigte Strafanzeige), mit dem gedroht wird. Es muss aber eine Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt werden. Eine Nötigung ist ein speziellerer Tatbestand als eine Bedrohung; deshalb "Ich bringe Dich um, wenn Du nicht..." ist eine Nötigung.
2007-02-21 20:33:09
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answer #5
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answered by Stefan R 5
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Ja, sicher.
2007-02-19 00:42:37
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answer #6
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answered by Juan 4
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Nach dem deutschen Recht ist (fast) alles strafbar !
2007-02-25 07:12:16
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answer #7
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answered by adam_esprit 2
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Ja, zumindest bei manchen Straftaten.
2007-02-20 00:15:45
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answer #8
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answered by Christian 7
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Diese Frage ist doch erst kürzlich in Frankfurt durch die Presse gegeistert, als ein Polizist einem Inhaftierten mit Gewaltanwendung gedroht haben soll, um ein Entführungsopfer freizupressen!
2007-02-19 07:33:53
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answer #9
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answered by Anonymous
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Ich drohe nicht,ich handel und das ist strafbar.Es muss immer etwas passieren bevor die Polizei einschreiten kann.LEIDER!!!
2007-02-18 02:32:34
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answer #10
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answered by Anonymous
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