Ein Vegleich mit den Formularen des Jahres 2005 aus der Verwandschaft würde ich nicht empfehlen, da sich die Formulare wieder geändert haben.
Das Du im vergangenem Jahr bei versch. AG tätig warst spielt keine grosse Rolle.
Du musst einfach nur alle Zahlen (Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, Kirchensteuer usw.) jeweils zusammen rechnen und ins Formular übertragen.
Achte darauf das keine Einträge in den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (früher Steuerkarte), >>Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn<< gemacht wurden.
Auch sollten zwischen den AG-Wechseln keine grössern Fehlzeiten vorhanden sein.
In allen diesen Fällen musst Du eine Anlage (kannst du selber schreiben) für das Finanzamt erstellen in dem Du erklärst warum Fehlzeiten vorhanden sind.
Ebenso musst Du erklären bzw. mitteilen das Du in iesen Ziträumen keinen Vrdienst hattest und auch "kein" Arbeitslosengeld erhalten hast.
Solltest Du vom Arbeitgeber Abfindungen erhalten haben, welche in den Steuerkarten eingetragen sind, legst Du Kopien deiner Gehatsabrechnungen der Steuererklärung bei, von den Monaten wo die Abfindung ersichtlich ist.
Solltest du Arbeitslosengeld erhalten haben ist dies in der Steuererklärung mit anzugeben.
Beim ausfüllen der Formulare mit einem PC-Programm spielt es keine Rolle welchen Zeitraum Du angibst in dem Du tätig warst. Es wird sowieso alles aufs ganze Jahr umgerechnet.
Wenn du es ohne Hilfe machen möchtest empfehle ich dir das "PC-Programm Taxman", kostet rund 40,-- Euro.
Das WISO-Programm ist zwar nicht schlecht, aber für einen Laien zu missverständlich, da zuviel hinterfragt wird.
Ganz billig kommst Du weg wenn Du dir das aktuelle "ELSTER"-Programm "kostenlos" bei irgendeinem Finanzamt in Deutschland runter lädst.
Du kannst dort alle Eingaben am PC machen. Das Programm überträgt alle deine Eingaben in die entsprechenden Formulare und errechnet dir auch deine Rückerstattung oder aber Nachzahlung.
Also genau wie jedes andere PC-Programm.
Nur ist es umsonst.
@Helga M..
Ein Lohnsteuerhilfeverein kassiert keine Gebühren bzw. Prozentsätze nach Erstattungen.
Dies ist nach dem Steuerberatungsgesetz, wo sich auch Lohnsteuerhilfevereine dran zu halten haben, "strengstens verboten".
Sollten nämlich Gebühren in Prozent vom Erstattungsbetrag kassiert werden, müsste bei einer Steuernachzahlung, vom Verein, noch Geld ausbezahlt werden.
Die "Mitgliedsbeiträge" errechnen sich nach sozialen Gesichtspunkten und sind nach "Einnahmen" gestaffelt.
Auch ein Steuerberater darf nicht nach Prozentsätzen seine Gebühren verlangen. Er muss nach der "Steuerberater-Gebühren-Ordnungstabelle" vorgehen.
2007-02-17 14:58:55
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answer #1
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answered by Anonymous
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Kauf Dir ein Steuerprogramm für den PC. Zu empfehlen ist WISO.
2007-02-16 14:35:24
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answer #2
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answered by flori260803 2
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Ich schule WISO... ist zZ für 18,- € beim MM zu bekommen....
Narrensicher und verständlich!
2007-02-16 14:45:17
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answer #3
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answered by Michael K. 7
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Lohnsteuerhilfe kassiert nach den Erstattungen. Also wenn 'Du Erstattungen erhälst gibst Du eine Prozentsatz ab. Was ist daran schlecht. Sie erkennen wo Deine Möglichkeiten der Erklärung sind und werden sich darauf einstellen. Und wenn Du Erstattungen erhälst, auch nach Abzug der Kosten vom Hilfering, dann hast Du mehr als Heute, wo Du verzweifelst und Dich fragst ob Du es ueberhaupt machen sollst.......... Nur ran, es lohnt in der Regel immer und die nehmen auch nur an, was Geschäft (Gewinn) bringt. Und wenn Du "musst" also Einkommensteuer einreichen musst, dann hast Du auch Steuern bezahlt und kannst diese wirklich verrechnen lassen, also egal ob 1 Euro uebrig bleibt oder 1000 Euro, draufzahlst Du fuer die Dienstleistung nicht.
2007-02-16 16:28:52
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answer #4
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answered by Helga M 5
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Dafür gibt es einige Web Seiten.
2007-02-16 15:37:16
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answer #5
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answered by Anonymous
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Hat jemand in deiner Familie oder Bekanntenkreis schon die Steuererklärung für 2006 gemacht oder hat die ausgefüllten Formulare von 2005? Wenn ja, dann leih sie dir aus und schau dir an, wo was im Mantel und in der Anlage N eingetragen wurde. Ersetze deren Daten durch deine Daten und schon hast du die Steuererklärung ausgefüllt. Falls du trotzdem Probleme hast, frag einfach den, von dem du dir die Unterlagen geliehen hast.
2007-02-16 14:56:30
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answer #6
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answered by kuchenmacher 6
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