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Person A stellt Person B eine E-Mail-Adresse bei ihrem Provider zur Verfügung. A kann also über die Adresse verwalten. B nutzt also die Adresse fleißig für den privaten Mailverkehr. Eines Tages stellt sich heraus, dass A alle Mails auf ein zweites Konto weiterleitet. Ist das rechtens? Kann A dafür belangt werden?

2007-02-16 01:10:24 · 6 antworten · gefragt von Lukas S 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

Es ist für denjenigen der seinen emailaccount für andere zur Verfügung stellt riskant weil er bei kriminellen Verstössen die vom anderen User der seinen Account benutzt, verursacht wurden belangt werden kann. Mitgehangen mitgefangen würde da angewendet werden. Ansonsten ist es schon machbar, aber nicht zu empfehlen.

2007-02-16 01:16:46 · answer #1 · answered by merkurio02 2 · 1 0

Wer seine E-Mail Adresse, anderen zur verfuegung stellt,muss
auch fuer die eigene Dummheit haften!

2007-02-17 11:10:44 · answer #2 · answered by buschorn63 6 · 0 0

Das muss wohl ein "Voll-Depp" sein, der einem anderen sein EMail-Account zur Verfügung stellt!

2007-02-16 12:40:31 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Im Prinzip verboten, für Vermassungs - oder Verfassungsschutz, Sicherheits Paranoiker und andere staatliche Schnüffelorganisationen aber z.B. bei com, co.uk, us, gängig. "de" ist noch relative vertrauenswürdig. Für mehr Info sieh bei TU Dresden.

2007-02-16 10:07:00 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

A kann belangt werden:

http://dejure.org/gesetze/StGB/206.html

2007-02-16 09:36:47 · answer #5 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

Klar kann A dafür belangt werden, dann A hat B diese E-mail Adresse zur Verfügung gestellt und damit musste A davon ausgehen, dass B die E-mail-Adresse zum privaten Gebrauch genutzt hat. Ich würde sagen, dass A auf alle Fälle gegen das Briefgeheimnis und gegen die Privatsphäre von B verletzt hat.

2007-02-16 09:17:01 · answer #6 · answered by katrin281280 3 · 0 0

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